Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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ABMELDUNG ZUR HUNDESTEUER

Ist der Hund verstorben, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis beizufügen.

Haben Sie den Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.

Haben Sie das Tier in ein Tierheim gegeben, fügen Sie der Abmeldung bitte eine Kopie des Aufnahmevertrages bei.

Weitere Informationen, was Sie  bei einem Hund alles beachten müssen, ist in der Hundesteuersatzung nachzulesen. Hier sind die wichtigsten Punkte daraus aufgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Hemberger:
Tel.: 07253/9252-19 oder
Fax: 07253/9252-40 oder
E-Mail: tanja.hemberger@malsch-weinort.de 

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