Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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BERICHT DER LETZEN ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSITZUNG

Bericht vom 06.02.2024

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 06.02.2024

 

Auf der Tagesordnung standen der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Söhler Straße 12“ sowie die Überprüfungen und Anpassungen bestehender Bebauungspläne „Platten“, „Philippsburger Äcker – Obere Bangert“, „Unterm Mühlweg“, „Leimengrube“, „Nördlich des Oberen Jagdeweges“ und „Mühlweg“.

 

Bauleitplanverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söhler Straße 12“

Die Eigentümer des Grundstücks Söhler Straße 12 haben im Jahr 2022 die Ausstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die Festsetzungen des Bebauungsplans „Mühlweg“ für dieses Grundstück fortgeschrieben bzw. geändert. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden hierzu um ihre Stellungnahme gebeten; gleichzeitig wurde der Bebauungsplan in der Zeit vom 26.01.2023 bis 27.02.2023 öffentlich ausgelegt. Die im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung wurden durch das Fachbüro inhaltlich zusammengefasst und kommentiert.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch bestätigt mit einer Gegenstimme den Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch wägt über die im Zuge der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen ab.
  2. Der ergänzte vorhabenbezogene Bebauungsplan „Söhler Straße 12“ wird gebilligt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch bestätigt mit einer Enthaltung den Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Beschlussfassung über die nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 a BauGB zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planwerks in einem verkürzten Zeitraum.

 

Bauleitplanverfahren

Überprüfung und Anpassung bestehender Bebauungspläne

  1. „Platten“
  2. „Philippsburger Äcker, Obere Bangert“
  3. „Unterm Mühlweg“
  4. „Leimengrube“
  5. „Nördlich des Oberen Jagdweges“
  6. „Mühlweg“

Nach einer intensiven Erörterung wurden die Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung der genannten Bebauungspläne / örtlicher Bauvorschriften gefasst. Neben der digitalen Überarbeitung der Planwerke ist es das erklärte Ziel, das geltende Planungsrecht der bestehenden Bebauungspläne behutsam fortzuschreiben. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf bessere Voraussetzungen zur Nutzung der vorhandenen Dachgeschosse zu Wohnzwecken sowie die „Nachjustierung“ einzelner überbaubaren Flächen im Sinne einer möglichen Innenentwicklung. Mit der Überarbeitung der Planwerke soll eine bessere Nutzung der bereits in Anspruch genommenen Bauflächen der Gemeinde Malsch ermöglicht werden. Darüber hinaus steht die Überarbeitung der Planwerke unter dem Vorzeichen, für annähernd gleich strukturierte Gebiete die bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu vereinheitlichen. Dies betrifft unter anderem die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung, die Zulässigkeit von Dachgauben und Dacheinschnitten sowie die Forderungen nach wasserdurchlässigen Oberflächen für die Ausgestaltung von Zuwegen, Zufahrten und PKW-Stellplätzen. Auch in diesem Verfahren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit um Stellungnahme gebeten. Diese wurden durch das Fachbüro inhaltlich zusammengefasst und kommentiert.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch bestätigt sodann jeweils einstimmig für jeden Bebauungsplan (Ziffern 1 bis 6) einzeln unter Beachtung der Befangenheit den Beschlussvorschlag der Verwaltung:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch wägt über die im Zuge der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen ab.
  2. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt die aus der Abwägung heraus geänderten Entwürfe gemäß § 4 a BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen in einem verkürzten Zeitraum.

 

Die Information des Bürgermeisters sowie die Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat beenden die öffentliche Sitzung.

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