Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Sie sind hier: ServiceGemeinde-RundschauVeröffentlichung Alters- u. Ehejubilaren

MALSCHER MITTEILUNGSBLATT

E-mail für Vereinsnachrichten: Rathaus@malsch-weinort·de

 

VERÖFFENTLICHUNG VON ALTERS- UND EHEJUBILAREN

Das neue Bundesmeldegesetztes (BMG) ist zum 01. November 2015 in Kraft getreten. Davon betroffen ist unter anderem die Veröffentlichung von Daten zu Ehe- und Altersjubilaren in der Presse.

Seit diesem Zeitpunkt dürfen Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag nur noch in 5 Jahres Schritten veröffentlicht werden. Erst ab dem 100. Geburtstag darf wieder eine  jährliche Veröffentlichung erfolgen.

Ehejubilare werden wie bisher veröffentlicht, je nachdem ob eine Einverständniserklärung vorliegt oder nicht.

Altersjubilare werden anlässlich des 90. und 100. Geburtstages; Ehejubilare ab dem 50. Hochzeitstages durch den Ministerpräsident geehrt. Die entsprechenden Daten der Jubilare werden hierzu an das Staatsministerium weitergeleitet.

Wer der Veröffentlichung seiner Daten in der Presse bzw. der Weiterleitung seiner Daten an das Staatsministerium widersprechen möchte, kann dies bei der Gemeindeverwaltung Malsch, Bürgerbüro, Tel.-Nr. 07253/9252-0 oder -11; Email: rathaus@malsch-weinort·de beantragen. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

 

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