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Das Baurechtsamt / Ortsbauamt informiert:
Digitale Bauanträge
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Baurechtsamt-
Ab 1. Januar 2025 müssen Baugenehmigungen vollständig digital beantragt und bearbeitet werden
Über das Virtuelle Bauamt können sämtliche Genehmigungsverfahren sowie entsprechende Verlängerungen, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen, sowie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt werden.
Für die digitale Antragstellung nutzt das Baurechtsamt die Plattform des Landes Baden-Württemberg, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-rhein-neckar-kreis).
Zudem können der Baubeginn angezeigt und Ausnahmen von Veränderungssperren beantragt werden.
Die Bauherren können Anträge selbst, über bevollmächtigte Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten) oder in Zusammenarbeit mit den Entwurfsverfassern stellen. Um einen Antrag stellen zu können, ist eine eindeutige Identifikation erforderlich, die über eine BundID oder ein Elster-Unternehmenskonto erfolgt. Neben der Antragstellung erfolgt auch die Kommunikation mit den Einreichenden, den Städten und Gemeinden sowie sonstigen externen Beteiligten über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird die Baugenehmigung digital über das Virtuelle Bauamt zugestellt. Auch die interne Bearbeitung und Archivierung der Baugenehmigungsverfahren erfolgt zukünftig ausschließlich digital.
Zudem wurde die Beteiligung der Fachbehörden des Rhein-Neckar-Kreises digitalisiert, so dass ab dem 1. Januar 2025 alle neuen Baugenehmigungsverfahren komplett papierlos ablaufen werden.
Weitere Informationen unter: https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/virtuelles-bauamt https://info.mein-unternehmenskonto.de bzw. https://id.bund.de/de
