Aus der Arbeit des Gemeinderats am 24.02.2026
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Malsch wurden nach der Einwohnerfragestunde verschiedene Vorlagen beraten und beschlossen.
Ortsdurchfahrt, Straßensanierung L 546 (Hauptstraße, Rotenberger Straße)
Beauftragung der Ingenieurleistungen
Die Verwaltung stellte die Vorlage zur geplanten Straßensanierung der Ortsdurchfahrt L 546 (Hauptstraße, Rotenberger Straße) sowie den Bedarf zur Beauftragung von Ingenieurleistungen vor. Im Verlauf der Beratung wurde hervorgehoben, dass das vorgeschlagene Ingenieurbüro dem Gremium gut bekannt ist und seit vielen Jahren für die Gemeinde Malsch tätig ist. Zudem wurde angeregt, weitergehende Prüfungen auch auf die Blumenstraße und Keltergasse auszuweiten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt mit einer Enthaltung, das Honorarangebot vom 05.01.2026 des Ingenieurbüros Willaredt Ingenieure PartG mbB aus Sinsheim für Ingenieurleistungen gemäß § 45 HOAI 2021 für die Straßensanierung der Ortsdurchfahrt Malsch (L 546) mit den Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung (LP 10) anzunehmen.
Satzungen
Vergnügungssteuersatzung
Die Verwaltung erläuterte die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung, die die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1995 ersetzen soll. Die Neufassung berücksichtigt die aktuellen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes, greift Empfehlungen der Mustersatzung des Gemeindetags auf und orientiert sich an den Steuersätzen der umliegenden Gemeinden. Ziel ist, die Satzung rechtlich und inhaltlich zu modernisieren und die Gemeinde Malsch im regionalen Vergleich angemessen zu positionieren.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung vom 12.09.1995. Der in der Gremienvorlage beigefügte Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Informationen des Bürgermeisters sowie Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat der Gemeinde Malsch beendeten die öffentliche Sitzung.



