Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 17.12.2025
Ehrung der Blutspender
Bürgermeister Tobias Greulich sowie Günter Erhardt vom DRK-Ortsverband Malsch ehren die anwesenden Blutspender für ihr ehrenamtliches und unentgeltliches
Spenden:
Ehrungsstufe 10
Tobias Ryborz-Holm, Le-Huan Stefan Tran
Ehrungsstufe 25
Josef Frank, Klaus Schirmer
Zur Ehrung im Ratssaal konnten folgende Blutspender nicht anwesend sein:
Ehrungsstufe 10
Alexandra Hilpert, Umaporn Petersilie, Elisa Schäffner
Feuerwehr Malsch
Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Malsch
(Feuerwehrsatzung – FwS)
Die aktuelle Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Malsch ist am 28.05.2021 in Kraft getreten. Aufgrund der verschiedensten redaktionellen Änderungen im Satzungstext und der weiteren Aktualisierung mit Aufnahme von Regelungen zur Kinder Feuerwehr mit dem Namen „Bambinifeuerwehr Malsch“ und der Jugendgruppe mit dem Namen „Jugendfeuerwehr Malsch“, die Anzahl der möglichen Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, die Aufnahme von Personen mit besonderen Fähigkeiten, des Pressequarz sowie Regelungen zum Mitgliedsbeitrag in die Kameradschaftskasse machen einen Neufassung der Feuerwehrsatzung zur besseren Verständnis und Lesbarkeit erforderlich. Der Feuerwehrausschuss hat die Satzung überarbeitet, sodass diese zur Beschlussfassung den Gemeinderat der Gemeinde Malsch vorgelegt werden kann. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt die Änderungen der Feuerwehrsatzung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Malsch (Feuerwehrsatzung – FwS).
Finanzen
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2026
Beratung und Beschlussfassung über Änderungen
Bürgermeister Tobias Greulich legt dem Gremium den Entwurf des Haushaltsplans 2026 vor. Dieser Entwurf wurde Ende November 2025 bereits im Finanzausschuss mit den geplanten Investitionen sowie der Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 beraten. Darin werden klare Schwerpunkte wie die Straßenerneuerungen, Ertüchtigung kommunaler Liegenschaften, Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden gesetzt. Für diese Maßnahmen können teilweise Zuschüsse beantragt werden, eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich. Die vorgelegten Änderungen der Planansätze sind zu beraten und zu beschließen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt sodann einstimmig die vorgelegten Änderungen am Haushaltsplanentwurf 2026.
Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte IV“
Entwicklung Alter Sportplatz
Grundsatzbeschluss
Mit Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzeptes Malsch 2035 wurden die inhaltlichen Zielsetzungen für die Gemeindeentwicklungen der nächsten Jahre gesetzt. Um die Innenentwicklung aktiv anzugehen, hat die Gemeinde Malsch bereits im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ (Förderzeitraum 2023 bis 2024) ein Konzept und methodische Ansätze für die Innenentwicklung erstellt. Ein sogenanntes Testareal dieser Entwürfe umfasste auch die Grundstücksfläche, Flst.Nr. 490, Alter Sportplatz. Diese Fläche befindet sich im Sanierungsgebiet „Ortsmitte IV“, welches seit 2022 läuft. Der Grundsatzbeschluss soll für eine Entwicklung und Bebauung des Alten Sportplatzes gefasst werden. Zentraler Bestandteil des Prozesses ist eine frühe und stetige Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner. Hierfür ist eine „Zukunftswerkstatt Alter Sportplatz“ im ersten Halbjahr 2026 vorgesehen. Die Projektbegleitung durch das durch das Büro Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart wird im Rahmen der Betreuung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte IV“ durchgeführt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch spricht sich grundsätzlich für die Entwicklung und Bebauung des Grundstücks, Flst.Nr. 490, Alter Sportplatz, aus.
2. Für die Entwicklung der Grundstücksfläche Alter Sportplatz wird ein Planungs- und Beteiligungsprozess eingeleitet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Erarbeitung konkreter Entwicklungsvarianten notwendigen Untersuchungen und Abstimmungen durchzuführen.
4. Die Ergebnisse werden dem Gemeinderat der Gemeinde Malsch in einer öffentlichen Sitzung zur Beratung und Entscheidung der weiteren Schritte vorgelegt.
Prüfung und ggf. Antragstellung nach dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
(KommRegBefrG)
Antrag FWV vom 23.11.2025
Mit diesem Gesetz eröffnet das Land Baden-Württemberg Kommunen die Möglichkeit, neue Wege bei der Aufgabenerfüllung zu gehen und Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen, kostengünstiger zu arbeiten und Bürokratie abzubauen. Durch eine systematische Prüfung potentieller Befreiungsbereiche kann die Gemeinde aktiv an der Weiterentwicklung effizienter Verwaltungsstrukturen mitwirken und lokale Gestaltungsspielräume nutzen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt Kenntnis.
Die Informationen des Bürgermeisters sowie die Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat beenden die öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Malsch.



