Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 28.11.2017

Aus dem Gemeinderat vom 28.11.2017

 Bei der letzten Gemeinderatssitzung standen der Umzug der Gemeindebücherei in die Räume der ehemaligen Gaststätte „Zehntkeller“ sowie die Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde als Schwerpunkt auf der Tagesordnung. Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die öffentliche Sitzung.

Nach Begrüßung durch die Bürgermeisterin und vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler den Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zum Umzug der Gemeindebücherei Malsch in die Räume der ehemaligen Gaststätte „Zehntkeller“. Zu diesem Thema seien vorab noch viele offene Fragen zu klären, die die Verwaltung in ihrer Vorlage nicht beantwortet bzw. keine weiteren Alternativen zum Umzug aufgezeigt hatte. Die Fraktionsvorsitzenden der CDU sowie der Grünen bekräftigten ebenfalls den Antrag der Freien Wähler.

Der Gemeinderat stimmte sodann einstimmig dem Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zum Umzug der Gemeindebücherei Malsch zu.

 

Amtsblatt der Gemeinde

Änderung des Redaktionsstatutes der Gemeinde Malsch

Vorberatung

Mit dem Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 14.10.2015 wurde den Fraktionen des Gemeinderates das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Nähere Einzelheiten zur Umsetzung dieser Vorschrift waren durch den Gemeinderat im Rahmen von Richtlinien für das gemeindeeigene Amtsblatt in einem Redaktionsstatut zu regeln. Am 28.09.2016 löste das aktuelle Redaktionsstatut die bisherigen Richtlinien über die Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Malsch vom 20.04.2010 ab. Dieser Rechtsanspruch der Gemeinderatsfraktionen wurde eingeschränkt, wonach eine Karenzzeit vor Wahlen für die Veröffentlichung von Beiträgen der Fraktionen von höchstens 6 Monaten vorgesehen ist, eine Mindestkarenzzeit allerdings nicht festgelegt wurde. Durch den Gemeinderat wurde im Redaktionsstatut der Gemeinde Malsch eine 4-wöchige Karenzzeit vor einer Wahl festgelegt. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung hat das Innenministerium Baden-Württemberg die Auffassung vertreten, dass grundsätzlich ein Zeitraum von 3 Monaten noch vertretbar erscheint. Eine kürzere Karenzzeit muss daher von der Gemeinde selbst verantwortet werden und stellt ein nicht unerhebliches Rechtsrisiko dar. Der Auffassung des Innenministeriums schließt sich auch das Kommunalrechtsamt des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis an und empfiehlt zur Vermeidung einer Wahlbeeinflussung die strenge Neutralitätspflicht zwingend zu beachten, unter dem Aspekt der Rechtssicherheit die Karenzzeit in Malsch deutlich zu verlängern. Diese sollte zwischen 3 und 6 Monaten betragen. Für die Veröffentlichung von Parteien und Wählervereinigungen gilt die neue Vorschrift nicht. Unter Berücksichtigung der Pflicht zur Gleichbehandlung aller Parteien und der Neutralitätspflicht der öffentlichen Einrichtungen vor Wahlen wird empfohlen, Parteien und Wählervereinigungen entsprechen der Fraktionen im Gemeinderat zu handhaben. Diese Empfehlung wird ebenfalls durch das Kommunalrechtsamt ausgesprochen. Um im Einzelfall eine bessere Kontrolle der Veröffentlichungen zu gewährleisten, müsse u.a. auch der Redaktionsschluss von montags 10:00 Uhr auf 07:00 Uhr vorverlegt werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass der Verwaltung für die Prüfung der Beiträge genügend Zeit bleibt um gegebenenfalls Einfluss auf die Veröffentlichung zu nehmen.

Sodann wurden eigene Vorschläge für das Redaktionsstatut aus den Reihen der Gemeinderäte eingebracht und dabei wurde das Für und Wider der Vorschläge jeweils herausgearbeitet. Das Gremium einigte sich in der Vorberatung die Karenzzeit auf 3 Monate für die Fraktionen festzusetzen und dass dies im Zuge der Gleichbehandlung auch für Parteien und Wählervereinigungen gelten solle. Zu den in der Diskussion offenen Fragen wurde die Verwaltung gebeten, die verschiedenen Punkte beim Kommunalrechtsamt zu klären um Rechtssicherheit zu erlangen. Weiter sollen ebenfalls Berichte aus dem Kreistag mit einer eigenen Rubrik im Amtsblatt zugelassen werden. Für große Diskussion im Rat sorgte der „örtliche Bezug“ von Beiträgen für das Amtsblatt. Zum Abschluss wurde die Verwaltung gebeten, die in der Diskussion herausgearbeiteten Änderungsvorschläge in das Redaktionsstatut einzuarbeiten, offene Fragen mit dem Kommunalrechtsamt abzuklären und den geänderten Entwurf frühzeitig den Ratsmitgliedern wieder vorzulegen.

  

Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 24.10.2017

Einwendungen zum Protokoll wurden nicht vorgetragen.

 

Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.10.2017

Die Bürgermeisterin gab den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss der anwesenden Öffentlichkeit bekannt, soweit dieser nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung möglich war.

 

Informationen der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin informierte, dass das DRK Malsch die Standorte der vorhandenen Defibrillatoren veröffentlichen werde. Weiter überbrachte sie die Glückwünsche der Gemeinde an die Weingüter Bös und Kempf aus Malsch zu den verliehenen Medaillen. Dem Gemeinderat wurde der Terminplan für die Sitzungen 2018 ausgehändigt.

 

Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat

Es wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.

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