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Bericht vom 28.09.2021

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 28.09.2021

 

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie finden die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats der Gemeinde Malsch unter Beachtung der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln nicht im Ratssaal des Rathauses, sondern in der Letzenberghalle statt.

 

Feuerwehr Malsch

Anschaffung eines Notstromaggregats mit Lichtmast (LiMaNot)

Der Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Malsch sieht die Beschaffung eines Notstromaggregats vor. Damit soll mindestens die Versorgung des Feuerwehrhauses in Malsch gewährleistet sein. Hinsichtlich einer flexibleren Nutzung hat sich die Feuerwehr Malsch für ein mobiles Aggregat auf einem Anhänger in Kombination mit einem Lichtmast ausgesprochen. Dies auch mit Blick auf die Schwerpunkt-Ausrichtung „Beleuchtung“ der Feuerwehr. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden vier Fachfirmen für die Lieferung des Notstromaggregats angefragt. Die eingegangenen Angebote wurden geprüft und gewertet.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Anschaffung eines Notstromaggregats mit Lichtmast (Stage 3 Norm) für die Freiwillige Feuerwehr Malsch zu einem Gesamtpreis in Höhe von 70.001 € (brutto) bei der Firma Endress Elektrogerätebau GmbH, Bempfingen. Der außerplanmäßigen Auszahlung im Jahr 2021 wird zugestimmt.

 

 

Gewerbe Nahversorgung

Errichtung des Kleinstladens „teo“ in Malsch, Hauptstraße 122

Die Errichtung des Konzept-Marktes zur Nahversorgung im ländlichen Raum wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung bereits vorgestellt. Der Markt soll eine hochwertige, zukunftsorientierte Vor-Ort-Versorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs rund um die Uhr in Malsch ermöglichen. Als Standort ist das gemeindeeigene Grundstück Flst.Nr 155, Hauptstraße 122/Ecke Friedhofstraße vorgesehen. Dieser Standort wurde ebenfalls aus ortsplanerischer Sicht befürwortet. Eine Gefahr der städtebaulichen Fehlentwicklung ist durch die Errichtung des demontierbaren Minimarktes nicht erkennbar. Das dort derzeit verfolgte Konzept „Grünverbund“ mit Blickachse zur Kirche und Rathaus bleibt damit erhalten. Der begrünte Markt ist gut integrierbar, so dass nach der Errichtung ca. 2/3 des Grundstücks weiter als Grünfläche für die öffentliche Nutzung als Blumen-/Insektenwiese im Ortskern erhalten bleibt. Des Weiteren werden damit die Sanierungsziele (Nahversorgung und Belebung des Ortskerns) umgesetzt. Weiter werden auf dem Grundstück die von der Verwaltung geforderten verkehrstechnischen Maßnahmen, wie die Verbreiterung des Gehwegs entlang der Hauptstraße sowie die Freihaltung des Sichtwinkelbereichs Hauptstraße/Friedhofstraße auf Kosten des Bauherrn umgesetzt. Die hergestellten Verkehrsflächen gehen nach Beendigung des Miet-/Pachtverhältnisses entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Malsch über.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt mehrheitlich der vorgelegten Planung der Firma ImmoCycle GmbH, Mauer, zur Errichtung des Kleinstladens „teo“ zur Nahversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs rund um die Uhr auf dem Grundstück Flst.Nr. 155 in Malsch, Hauptstraße 122, zu.

 

 

Kindernest Malsch e.V.

Betriebskostenabrechnung 2020

Übernahme der Elternbeiträge März, April, Mai und Juni

Die endgültige Betriebskostenabrechnung des Kindernestes Malsch e.V. für das Jahr 2020 liegt vor, aufgrund der Corona-Verordnung des Landes mussten die Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen werden und in dieser Zeit wurden vom Kindernest Malsch e.V. keine Elternbeträge bzw. nur im Rahmen der Notbetreuung Elternbeiträge entsprechend des jeweiligen Betreuungsumfangs erhoben. Dadurch sind Beitragsausfälle in Höhe von 39.888,85 € für den Kindergarten und die Krippe entstanden. In diesen Einnahmenausfällen ist das Essensgeld nicht enthalten. Die Gemeinde Malsch hat im vergangenen Jahr als Corona-Soforthilfe 77.522,08 € erhalten. Diese sollen u.a. auch Ausfälle von Elternbeiträgen in geschlossenen Kindertagesstätten kompensieren.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2020 den Betrag der durch die Schließung der Einrichtung ausgefallenen Elternbeiträge in Höhe von 39.888,85 € an das Kindernest Malsch e.V. zu gewähren.

 

 

Liegenschaften

Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke

1.  Hauptstraße 122, Flst.Nr. 155

Das gemeindeeigene Grundstück liegt innerhalb des Sanierungsgebiet und wird derzeit als öffentliche Grünanlage genutzt. Das Grundstück soll fünf Jahre oder länger für die Errichtung des Konzept-Marktes „teo“ angemietet und privatwirtschaftlich genutzt werden. Die Betreiber des Marktes erklären sich bereit, die noch ausstehenden verkehrstechnischen Maßnahmen nach Vorgabe der Verwaltung umzusetzen und nach Beendigung des Miet-/Pachtverhältnisses die Pflasterflächen kostenfrei an die Gemeinde Malsch zu übertragen. Erst nach Beendigung des entstehenden Miet-/Pachtverhältnisses soll das Grundstück mit Bauverpflichtung für mindestens 400 €/qm meistbietend zur Veräußerung angeboten werden. Da der Grunderwerb sowie die Freilegung durch die Gemeinde Malsch im Rahmen des Landessanierungsprogramms gefördert wurde und das Grundstück jetzt einer privatwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wird, muss ein Wertansatz in der förderrechtlichen Kosten- und Finanzierungsübersicht gebildet werden. Dieser Neuordnungswert für das Grundstück wird als sanierungsbedingte Einnahme angerechnet.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt mehrheitlich Abstand von der Veräußerung des Grundstücks um eine weitere Möglichkeit der Nahversorgung für die Allgemeinheit in Malsch zu sichern. Mit der Errichtung des Kleinstladens werden die vorgegebenen Sanierungsziele umgesetzt. Das Flurstück soll daher erst nach Beendigung des entstehenden Miet-/Pachtverhältnisses zur Veräußerung angeboten werden. Der Gemeinderat nimmt gleichzeitig die sanierungsbedingte Einnahme zur förderrechtlichen Abrechnung und die damit verbundene Reduzierung der unrentierlichen Gesamtkosten im Rahmen des Landessanierungsprogramms Malsch „Ortsmitte III“ zur Kenntnis.

 

 

2.  Kirchgasse 2, Flst.Nr. 146

Auf dem Gesamtgrundstück ist eine öffentliche Parkplatzfläche mit Stützmauer angelegt. Hiervon wurde bereits eine Verkehrsfläche zur besseren Zuwegung der oberhalb liegenden Grundstücke Hauptstraße 108 und Hauptstraße 110 abgetrennt. Aufgrund der schwierigen Topografie des Grundstücks eignet sich lediglich die obere Grundstücksfläche von ca. 380 qm für eine erneute Wohnbebauung. Das Restgrundstück kann weiterhin als öffentliche Grün- und Verkehrsfläche genutzt werden. Zu berücksichtigen ist hier, dass der Kellerbereich bei der Freilegung lediglich mit Bauschutt verfüllt wurde und sich noch im Erdreich befindet. Das Gremium war sich einig, das obere Teilgrundstück mit ca. 380 qm oder größer zu einem Preis von mindestens 400 €/qm meistbietend mit Bauverpflichtung anzubieten.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig ein Teilgrundstück von ca. 380 qm oder größer des gemeindeeigenen Grundstücks in Malsch, Kirchgasses 2, Flst.Nr. 146, zur Veräußerung mit Bauverpflichtung zu einem Preis von mindestens 400 €/qm meistbietend anzubieten.

 

3.  Kirchberg 2, Flst. Nr. 130, 130/1 und 129 (2/3 MEA)

Das gesamte Anwesen mit Wohnhaus und Scheune sowie der Miteigentumsanteil an der Verkehrsfläche wurde von der Gemeinde Malsch im aktuellen Sanierungsverfahren für eine mögliche öffentliche Nutzung erworben. Beabsichtigt war für die Besucher des Zehntkellers sowie der Zehntscheune in unmittelbarer Nähe Parkraum zu schaffen. Im Rahmen des Freilegungsantrags wurde die Abbruchgenehmigung mit der Begründung versagt, dass von der Denkmalschutzbehörde erhebliche Bedenken zum Abbruch geäußert wurden, das Gebäude wurde als erhaltungswürdig eingestuft. Der Gemeinde Malsch ist es zumutbar, das Kulturdenkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Der Grundstückserwerb wurde im Sanierungsverfahren nicht gefördert, da eine öffentliche Nutzung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig das gemeindeeigene, denkmalsgeschützte Anwesen in Malsch, Kirchberg 2, Flst.Nr. 130, 130/1 und 129 (2/3 MEA), zur Veräußerung mit einem Kaufpreis in Höhe von 99.900 € als Verhandlungsbasis anzubieten.

 

 

Liegenschaften

Freilegung Anwesen Letzenbergstraße 8, Flst.Nr. 222

Das Grundstück wurde von der Gemeinde Malsch mit der Zielsetzung erworben, dass diese Grundstücksfläche mit weiteren Flächen in diesem Bereich zu einem späteren Zeitpunkt für eine mögliche Innenentwicklung zur Verfügung stehen. Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass an dem Objekt dringende Sanierungsmaßnahmen an den tragenden Elementen des Gebäudes, die zur wesentlichen Standsicherheit des Gebäudes beitragen, ausgeführt werden müssen (Einsturzgefahr!). Die Kosten für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen wurden auf ca. 131.000 € zuzüglich der erforderlichen Renovierungsarbeiten geschätzt. Aus diesem Grund wurde der Abriss durch das Ingenieurbüro empfohlen. Die Kosten für die Freilegung wurden auf ca. 60.000 € geschätzt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden die eingegangenen Angebote geprüft und gewertet, alle Firmen besitzen die notwendige Fachkunde.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig den Auftrag für die notwendigen Abbrucharbeiten für das Anwesen in Malsch, Letzenbergstraße 8, Flst.Nr. 222, an den preisgünstigsten Bieter, Firma PB Protect Bausanierung GmbH, Viernheim, zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 63.319,42 € (brutto) zu erteilen.

 

 

Finanzverwaltung

Festlegung der Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO – Eröffnungsbilanz

Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind noch einige Festlegungen vom Gemeinderat zu treffen. Es müssen im Finanzhaushalt ab einer festzulegenden Wertgrenze Investitionen einzeln, inklusive Investitionssumme des Planjahres, bereit gestellte Finanzierungsmittel, Gesamtkosten der Maßnahme und Verpflichtungsermächtigungen der Folgejahre, dargestellt werden. Es wird daher empfohlen eine entsprechende Wertgrenze anzusetzen. Dadurch wird eine höhere Übersichtlichkeit im Haushaltsplan gewährleistet. Dies bedeutet, dass Investitionen oberhalb der Wertgrenze einzeln im Haushalt dargestellt werden. Projekte unterhalb der Wertgrenze können im Haushaltsplan zusammen veranschlagt werden. Die Verwaltung empfiehlt als Wertgrenze 10.000 € festzulegen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch legt einstimmig die Wertgrenze für einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellende Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO auf 10.000 € fest.

 

 

Finanzverwaltung

Festlegung zur Handhabung der Wertansätze für die geleisteten Investitionszuschüsse der Gemeinde Malsch zur Eröffnungsbilanz 01.01.2018

Die von der Gemeinde Malsch geleisteten Investitionszuschüsse werden nicht als laufender Aufwand, sondern als aktive Abgrenzungsposten in der Rechnungslegung angesetzt. In den folgenden Jahren erfolgt die Auflösung der sogenannten Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Diese Auflösung belasten zukünftig das operative Ergebnis der Gemeinde. Es besteht ein Wahlrecht für die Bilanzierung der Investitionszuschüsse, die vor dem Eröffnungsbilanzstichtag geleistet wurden. Es wird vorgeschlagen auf den Ansatz der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz zu verzichten, allerdings schlägt der Bilanzierungsleitfaden Ausnahmen für die Ausübung des Wahlrechts vor.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig den Verzicht auf den Ausweis des Ansatzes der geleisteten Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018, welcher durch das entsprechende Wahlrecht gemäß § 62 Abs. 6 Satz 3 GemHVO gegeben ist. Die rechtlichen Festlegungen bezüglich der Ausnahmen durch den Bilanzierungsleitfaden gelten weiterhin.

 

 

Wie üblich beendeten die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat die öffentliche Sitzung.

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