Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 28.07.2020

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 28.07.2020

 

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie ist die Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus durch Sozialkontakte, die nicht zwingend erforderlich sind, geboten. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates fand aufgrund der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln nicht im Ratssaal des Rathauses, sondern in der Letzenberghalle statt. Nach der Bürgerfragestunde stand der Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 der Gemeinde Malsch auf der Tagesordnung. Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die Sitzung.

 

 

Finanzen

Nachtragshaushalt für das Jahr 2020

Beschlussfassung

Die Rechnungsamtsleiterin erläuterte in ihrem Sachvortrag, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.01.2020 der Haushaltsplan für das Jahr 2020 beschlossen wurde. Mitte März wurden aufgrund der Corona-Pandemie weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig. Bereits im April und Mai wurde der Gemeinderat in seinen öffentlichen Sitzungen über die Entwicklung der Gemeindefinanzen informiert. Seit Anfang Mai wurden nur noch dringend notwendige Ausgaben geleistet. Nach den Beratungen im Finanzausschuss wurden in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 die vorgeschlagenen Änderungen der Planansätze 2020 beschlossen und in den nun vorliegenden Nachtragshaushalt eingestellt.

 

Die ordentlichen Erträge belaufen sich im Nachtragshaushalt auf 6.661.500 € und mussten im Vergleich zum Haushaltsplan um 1.764.100 € reduziert werden. Aufgrund der fehlenden Erträge wurden die im Haushalt 2020 geplanten Aufwendungen anhand des aktuellen Verlaufs des Haushaltsjahres überprüft und konnten um 476.400 € auf 8.511.250 € verringert werden. Trotz der Einsparungen ist das veranschlagte Gesamtergebnis negativ und hat sich von 562.050 € auf 1.849.750 € erhöht. Im Bereich der Gewerbesteuer musste der Planansatz um 1.500.000 € auf 300.000 € verringert werden. Gleichzeitig konnte die Gewerbesteuerumlage von 185.300 € auf 30.900 € angepasst werden. Auch beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer mussten die Planansätze um insgesamt 300.800 € nach unten angepasst werden. Die erhaltene Soforthilfe des Landes in Höhe von 54.700 € wurde im Nachtragshaushalt neu veranschlagt. Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde auf Maßnahmen die nicht dringend in diesem Jahr durchgeführt werden müssen zunächst verzichtet. Die hierfür im Haushalt 2020 bereitgestellten Mittel konnten so um insgesamt 310.800 € auf 1.154.050 € reduziert werden.

 

Ohne Eröffnungsbilanz können nach den derzeitigen Schätzungen die Jahre 2018 und 2019 voraussichtlich mit einem positiven Gesamtergebnis im Ergebnishaushalt abschließen und mit insgesamt 2.856.613,89 € zum Ausgleich des Ergebnishaushalts 2020 zur Verfügung stehen. Hier können sich jedoch noch Änderungen durch die Eröffnungsbilanz ergeben.

 

Im Gesamtfinanzhaushalt ist ein Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts in Höhe von 1.289.150 € ausgewiesen. Die im Haushalt 2020 vorgesehenen Investitionen wurden um insgesamt 422.800 € reduziert, wodurch sich die hierfür benötigten Finanzierungsmittel auf 1.482.500 € verringert haben. Insgesamt ist die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres negativ und beläuft sich auf 2.958.750 €. Der Bestand an liquiden Mitteln reduziert sich somit voraussichtlich auf 4.972.277 €.

 

Diese Mittel werden jedoch dringend für die kommenden Jahre 2021 – 2023 benötigt. Auch im Jahr 2021 wird aufgrund des Jahresergebnisses 2019 mit einem negativen Gesamtergebnis gerechnet, welches nur zum Teil über eine mögliche Ergebnisrücklage gedeckt werden kann. Wie sich in den Folgejahren die Zuweisungen und Umlagen im Rahmen des Finanzausgleichs entwickeln werden lässt sich derzeit nicht abschätzen. Im September ist eine weitere Steuerschätzung geplant. Die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Malsch werden im Vergleich zur bisherigen Planung deutlich geringer ausfallen. Im Bereich der sonstigen Erträge und Aufwendungen wurden im Vergleich zur bisherigen Planung keine Änderungen vorgenommen.

 

 

Ohne Aussprache im Gremium erfolgten die Stellungnahmen. Für die Freien Wähler erklärte Gemeinderat Konrad Fleckenstein folgendes:

 

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Nachtragshaushalt der Gemeinde für 2020 verabschiedet. Der Nachtragshaushalt wurde aufgrund massiver Einbrüche bei Erträgen und Steuern notwendig. So muss alleine im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen mit rd. 1,5 Mio. Euro, weniger gerechnet werden. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer werden weitere Ausfälle in Höhe von rd. 300.000 € erfolgen. Die ordentlichen Erträge fallen in Summe um rd. 1,8 Mio. Euro geringer aus, als geplant. Die vom Land bis jetzt ausbezahlte Soforthilfe von rd. 54.000 €, ist da nicht einmal der „Tropfen auf dem heißen Stein“. Im Vorfeld hat sich der Gemeinderat auf Einsparungen von rd. 480.000 € geeinigt. Trotzdem wird sich das veranschlagte Gesamtergebnis in diesem Jahr auf ein Defizit von rd. 1,9 Mio. Euro belaufen.

 

Bei allem Sparzwang hätten sich die Freien Wähler aber mehr Investitionen gewünscht, etwa in die notwendige Digitalisierung, tragen aber vor dem Hintergrund der jetzigen Investition die Einsparungen mit. Oft muss man hören, Malsch habe in der Vergangenheit zu viele Schulden gemacht. Diese Schulden waren aber alle nachhaltig und diese Investitionen bereichert die Gemeinde bis heute. Die Freien Wähler werden aber darauf achten, dass Trotz aller Sparbemühungen kein Investitionsstau entsteht, der dann finanziell nicht mehr zu bewältigen ist.

 

Es wird wieder einmal sehr deutlich, dass die Gemeinde von zwei großen Zahlungseingängen abhängig ist: Einmal von der Gewerbesteuer. Hier wird es sicherlich einige Jahre dauern, bis die in den Jahren vor Corona generierte Höhe der Gewerbesteuer – wenn überhaupt – erreicht wird.

 

Zum anderen vom Einkommensteueranteil. Leider sorgen hier Gemeinderatsbeschlüsse dafür, dass sich dieser Anteil – mit allen Folgen für die Gemeinde – immer weiter verringern wird. Denn junge, einkommensstarke Bürgerinnen und Bürger ziehen in die umliegenden Gemeinden, wo sie noch bauen können. So wird Rauenberg zwei Baugebiete erschließen, damit wird dieser Trend weiterhin anhalten. Alleine die Ankündigung, Baugebiete erschließen zu wollen, hat bei der Rauenberger Verwaltung zu einer Flut von Anfragen nach Baugrundstücken geführt. In Malsch dagegen nimmt die Einwohnerzahl kontinuierlich ab. Die Folgen dieser Entwicklung machen sich nicht schlagartig bemerkbar, es ist eine schleichende Entwicklung.

 

Das spüren alle, denn der Druck, aus Kostengründen nicht nur bestimmte infrastrukturelle Einrichtungen schließen zu müssen, nimmt zu.. Man muss sich schon die Frage stellen: Machen die anderen Gemeinden alles falsch, nur Malsch nicht? Warum nimmt dann bei uns die Bevölkerungszahl ab? Wie sollen die sich verringernden Einkommensteueranteile kompensiert werden, ohne grundlegende infrastrukturelle Einrichtungen schließen zu müssen? Die Attraktivität der Gemeinde erhöhen solche Maßnahmen sicherlich nicht.

 

Die Freien Wähler stimmen dem Nachtragshaushalt 2020 zu.

 

 

Gemeinderat Uwe Schnieders erklärte in seiner Stellungnahme für die CDU:

 

Trotz beschlossener Einsparungen ein Minus von ca. 1,85 Mio. im Gesamtergebnishaushalt. Das klingt absolut nicht gut. Zwar könnten wir den Haushalt 2020 mit erwirtschafteten Rücklagen ausgleichen, in den folgenden Jahren sieht es aber ziemlich düster aus. Doch es gibt noch Hoffnung in diesem von der Pandemie gebeutelten Jahr. Es kann sein, dass wir uns kurzfristig wieder zusammensetzen um einen neuen Nachtragshaushalt zu erstellen. Das Land greift den Kommunen angesichts der Corona-Krise mit mehreren Milliarden Euro unter die Arme. Mit mehr als einer Milliarde Euro würden die ausgefallenen Gewerbesteuer-Einnahmen 2020 ersetzt. Mehr als eine Milliarde gibt es zudem, um die Verluste im kommunalen Finanzausgleich zu kompensieren. (Soforthilfen vom Land in Höhe von 55.000 €. bereits erhalten) Zudem sollen Gelder zur Erstattung der Kita-Beiträge fliesen. Bleibt uns also die Hoffnung, das Malsch mit den Zuschüssen so gestellt wird, als hätte es Corona nicht gegeben. Dann könnten wir zumindest für 2020 unsere Rücklagen schonen. Wie es 2021 und dem drauffolgenden Jahr aussieht, müssen wir aufgrund der angespannten Lage einfach nur abwarten. Hinzu kommt noch die Eröffnungsbilanz, die weitere finanzielle Risiken birgt.

 

Wir müssen aufmerksam die Situation beobachten, immer mit dem Ziel, unsere Finanzen zu schonen.

 

 

Für die Grünen gab Gemeinderat Claus Stegmaier folgende Stellungnahme ab:

 

Frau Bürgermeisterin Würfel, sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach Aussagen der Landespolitik können die Kommunen davon ausgehen, dass sie in diesem Jahr keinen Gewerbesteuerausfall haben und ihren vollen Anteil im Finanzausgleich bekommen. Das Land würde 2020 die Kommunen so stellen, als hätte es die Steuerschätzung vom Mai nicht gegeben. Stattdessen diene als Grundlage für den Finanzausgleich die Steuerschätzung vom November 2019. Das sind die neuesten Aussagen zum Finanztransfer zwischen Land und Kommunen. Weiterhin wird es bei den Soforthilfen eine Aufstockung geben, um kommunale, kirchliche und freie Träger beim Verzicht auf Elternbeiträge für geschlossene Kindergärten zu unterstützen. Einnahmeverluste von Volkshochschulen, Jugendkunst- und Musikschulen werden teilweise ausgeglichen.

 

Die genaue Ausgestaltung für unseren Haushalt wird der weiterhin dynamische Prozess in den kommenden Wochen zeigen. Auch die mittelfristigen Veränderungen im Bereich der Zuweisungen und Umlagezahlungen sind daher als offen zu bezeichnen. Die noch fehlende Eröffnungsbilanz bringt weitere Unsicherheit in die langfristige Finanzplanung der Gemeinde. Damit müssen wir jetzt leben. Wir sollten hier pragmatisch vorgehen und den heute zu beschließenden Nachtragshaushalt als vorläufig annehmen.

 

Um mögliche Sparpotentiale im gemeindeeigenen Haushalt zu erarbeiten, hatte das Rechnungsamt seit Erlass der internen Haushaltssperre Anfang Mai die Aufwendungen in den Bereichen Verwaltung, Schule, Feuerwehr, Gebäudeunterhaltung, Kultur, Vereine und weiteren Kostenstellen auf den Prüfstand gestellt. Alle Fachbereiche -so ihre Aussage, Frau Wacker- waren sofort zu einer Zusammenarbeit bereit. Auch die Vorberatung zur Anpassung der Planansätze im Finanzausschuss war von einer ruhigen, sachorientierten Diskussion bestimmt.

 

Der vorliegende Nachtragshaushalt ist unter dem Licht der positiven Zahlen der Ergebnishaushalte 2018 und 2019 zu sehen. Diese können der Rücklage zugeführt werden. Größtes Einsparpotential besteht bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Gebäude. Diese betreffen Rathaus, den Zehntkeller, die beiden Sporthallen, die Grundschule, das Friedhofsgebäude, die Bibliothek und die im Besitz der Gemeinde befindlichen Immobilien. Allein bei diesem Komplex lassen sich schon über 200.000 Euro einsparen. Hier gilt es aber, den baulichen Zustand und die jeweilige Haustechnik ständig im Blick zu behalten, damit kein Sanierungsstau aufläuft. Der Bereich der Investitionen konnte von knapp 455.000 Euro auf ca. 32.000 Euro reduziert werden. Dies betreffen u.a. Kanal- und Straßenarbeiten, die auf spätere Zeitpunkte verschoben werden können. Gegenüber der Öffentlichkeit kann mitgeteilt werden, dass bestehende Maßnahmen, bei denen Aufträge vergeben wurden -wie beispielsweise die Arbeiten am hinteren Dorfplatz und den Bushaltepunkten, fertiggestellt werden.

 

Sollten die kommenden Wochen und Monate doch eine etwas entspanntere Lage hervorbringen, müssten die zurückgestellten Investitionen und Planungen erneut betrachtet werden. Das Gemeindeentwicklungskonzept könnte hier wertvolle Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger für die Themenfelder gesellschaftlicher Zusammenhalt, Baukultur, Mobilität, Digitalisierung und vieles mehr geben.

 

Unsere Fraktion stimmt somit dem Nachtragshaushalt für 2020 zu.

Vielen Dank!

 

 

Gemeinderat Arved Oestringer erklärte für die FDP in seiner Stellungnahme folgendes:

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Würfel, sehr geehrte Frau Wacker, sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Coronakrise ist auch bei uns in Malsch angekommen. Gott sei Dank war bei uns die Zahl der Infizierten niedrig und wir mussten in unserer Gemeinde keinen Todesfall beklagen. Bezogen auf unseren Haushalt sind wir jedoch, wie alle anderen Kommunen, ebenfalls von der Krise betroffen. Der Rückgang der Steuereinnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, führt zu enormen Einbrüchen bei unseren Haushaltsmitteln, damit sind auch unsere Möglichkeiten zu investieren eingeschränkt. Wir werden gezwungen sein, zukünftig noch genauer abzuwägen, wofür wir die uns anvertrauten Gelder einsetzen.

 

Nach dem Lockdown hatte ich die Gelegenheit, einige Unternehmen in der Gemeinde zu besuchen. Diese beklagten, dass vor allem jetzt, wo digitales Arbeiten Normalität wird, das Internet zu schlecht ist. Das müssen wir angehen, wenn wir auch zukünftig eine leistungsfähige Gemeinde bleiben wollen, die für die modernen Arbeitsformen gerüstet ist und in der jeder gerne arbeitet und lebt.  Investitionen in diesem Bereich zahlen sich aus. In einem bin ich mir absolut sicher: Diese Pandemie wird vorbeigehen und wir werden das als Gemeinde überstehen, auf harte Zeiten, folgen immer auch positive!

 

Ich werde dem Haushalt zustimmen, da dieser vernünftig ist und der Situation geschuldet.

Vielen Dank!

 

 

Nachdem in den Stellungnahmen jeweils Zustimmung zur vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2020 erteilt wurden stimmte der Gemeinderat der Gemeinde Malsch diesem Zahlenwerk einstimmig wie folgt zu:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:

 

 

Bisher festgesetzte

(Gesamt-) Beträge

 

EUR

Änderung um

 

(+/-)

EUR

Neue festgesetzte

(Gesamt-) Beträge

 

EUR

1.Ergebnishaushalt

1.1

Ordentliche Erträge

8.425.600

-1.764.100

6.661.500

1.2

Ordentliche Aufwendungen

8.987.650

-   476.400

8.511.250

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

(Saldo aus 1.1 und 1.2)

 

-562.050

 

-1.287.700

 

-1.849.750

1.4

Außerordentliche Erträge

0

0

0

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis

(Saldo aus 1.4 und1.5)

 

0

 

0

 

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis

(Summe aus 1.3 und 1.6)

 

-562.050

 

-1.287.700

 

-1.849.750

 

Bisher festgesetzte

(Gesamt-) Beträge

 

EUR

Änderung um

 

(+/-)

EUR

Neue festgesetzte

(Gesamt-) Beträge

 

EUR

2.Finanzhaushalt

2.1

Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

7.894.600

-1.764.100

6.130.500

2.2

Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit

7.896.050

-476.400

7.419.650

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

 

-1.450

 

-1.287.700

 

-1.289.150

2.4

Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

521.500

0

521.500

2.5

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

2.426.800

-422.800

2.004.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

 

-1.905.300

 

 422.800

 

-1.482.500

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

 

-1.906.750

 

 -864.900

 

-2.771.650

2.8

Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

0

0

0

2.9

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

187.100

0

187.100

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9)

 

-187.100

 

0

 

-187.100

2.11

Veranschlagte Änderung des

Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10)

 

-2.093.850

 

-864.900

 

-2.958.750

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

§ 4 Kassenkredite

 

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

Malsch, den 28.07.2020

Gez. Sibylle Würfel

Bürgermeisterin

 

 

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