Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 28.06.2022

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 28.06.2022

 

Auf der Tagesordnung standen die Überprüfung und Anpassung bestehender Bebauungspläne, die Terminierung und Regularien zur Vorstellung der Bewerber bei der Bürgermeisterwahl sowie die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

 

 

Bauleitplanverfahren

Überprüfung und Anpassung bestehender Bebauungspläne

Allgemeine Erläuterungen; Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften

Beschlussfassung zu: Platten, Phlippsburger Äcker – Obere Bangert, Unterm Mühlweg, Leimengrube, Nördlich des oberen Jagdweges und Mühlweg

Das Planungsbüro Sternemann & Glup, Sinsheim, hat die bisherigen Beratungsergebnisse des Gremiums hierzu in die bestehenden Bebauungspläne der Gemeinde Malsch eingearbeitet und legt nunmehr eine umfassende Ausarbeitung mit Formulierungsvorschlägen vor. Schwerpunkte sind dabei die Dachgauben, die Dachformen und Dachneigungen, die Vereinheitlichung der PKW-Stellplatzverpflichtung, Stabmattenzäune als weitere zulässige Art der Einfriedung sowie die Unzulässigkeit von Schottergärten. Die Erweiterung und Aktualisierung der Ausweisung der überbaubaren Flächen in den einzelnen Plangebieten sowie die maßvolle Anhebung der Grund- und Geschossflächenzahl wurden ergänzend eingearbeitet. Zu den obengenannten Bebauungsplänen wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Befangenheit der Ratsmitglieder die Beschlüsse gefasst.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt jeweils mehrheitlich zu dem jeweiligen Bebauungsplan und den Örtlichen Bauvorschriften:

1. Aufstellungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung der Örtlichen Bauvorschriften

2. Billigung des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplans/der Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im „beschleunigten Verfahren“ auf der Grundlage des § 13 a BauGB.

3. Beschluss zur Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

Bürgermeisterwahl 2022

Vorstellung der Bewerber

Die Gemeinde kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Über die Veranstaltung einer Vorstellung der Bewerber entscheidet der Gemeinderat. Der Termin für die Vorstellung kann erst stattfinden, wenn der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Bewerber beschlossen hat. Außerdem muss neben der Festlegung des konkreten Rahmens und der Modalitäten der Vorstellungsveranstaltung durch den Gemeinderat die öffentliche Einladung im Amtsblatt der Gemeinde für die Bürgerschaft sowie die Informationen der zugelassenen Bewerber über die Modalitäten erfolgen. Die Vorstellung der Bewerber findet außerhalb der Sommerferien statt um möglichst vielen Bürgern die Möglichkeit zu geben, daran teilzunehmen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die öffentliche Vorstellung der Bewerber zur Bürgermeisterwahl als Präsenzveranstaltung am Montag, 19.09.2022, 19:00 Uhr in einer öffentlichen Versammlung in der Letzenberghalle durchzuführen. Bei einer Neuwahl wird keine erneute öffentliche Vorstellung der Bewerber durchgeführt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt weiter die Regularien der Bewerbervorstellung. Sollten kurzfristig weitere Regularien oder im Hinblick auf die Infektionslage eine andere Veranstaltungsform der Bewerbervorstellung erforderlich werden, so delegiert der Gemeinderat dies an den Gemeindewahlausschuss.

 

 

Satzungen

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Durch die derzeitige, aktuelle Flüchtlingssituation und die prognostizierte Entwicklung ist die Gemeinde Malsch nicht in der Lage die zu erwartende Anzahl von flüchtenden Personen in eigenen Gebäuden unterzubringen. Es ist somit notwendig zur Unterbringung weitere Gebäude anzumieten, weshalb der Erlass einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erforderlich ist. Die Gemeinde Malsch beabsichtigt ein geeignetes Gewerbeobjekt anzumieten. Aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen wie z.B. Gebäudezustand, Größe und Ausstattung werden differenzierte Gebäudegebühren für die gemeindeeigenen Gebäude und das angemietete Objekt vorgeschlagen. Der Planansatz des Jahres 2022 gilt als Grundlage der Gebührenkalkulation.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt einstimmig der vorgelegten Gebührenkalkulation für die flächenbezogenen Benutzungsgebühren und die personenbezogenen Betriebskostenpauschalen einschließlich der Prognosen, kalkulatorische Kosten und den Berechnungsmethoden der Gebührenansätze zu. Aufgrund der Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze festgesetzt. Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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