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Bericht vom 25.07.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 25.07.2023

 

Auf der Tagesordnung standen das neue Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte IV“, die 4. Änderung der Hauptsatzung, die Potentialanalyse für die gemeindeeigenen Liegenschaften und Freiflächen, die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018, der Halbjahresbericht 2023, die Jahresrechnungen 2018 bis 2020 und die Einweisung des Bürgermeisters als Kommunaler Wahlbeamter in eine Besoldungsgruppe.

 

Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte IV“

Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Betreuung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme

Mit der Erstellung und dem Beschluss durch den Gemeinderat der Gemeinde Malsch des Gemeindeentwicklungskonzepts | Malsch 2035 (GEK) und des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes | Ortsmitte IV (GISEK) ist die ganzheitliche Strategie zur Gemeindeentwicklung für die nächsten Jahre formuliert worden.

Im Rahmen des Prozesses wurden die Ziele und Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Ortsmitte Malsch konkret erarbeitet. Für die Umsetzung der gewünschten Projekte hat die Gemeinde Malsch im Oktober 2022 einen Antrag für ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für die Entwicklung der Ortsmitte gestellt.

Nach der erfolgreichen Aufnahme im Frühjahr 2023 soll nun baldmöglichst mit der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen begonnen werden. Dies kann jedoch erst nach der Festlegung des Gebiets als Sanierungsgebiet mit Sanierungsatzung erfolgen.

Um dies zeitnah umzusetzen, ist es notwendig, die vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) als Entscheidungsgrundlage durchzuführen.

Erst nach Abschluss der VU und dem Beschluss der Sanierungssatzung kann mit den öffentlichen und privaten Maßnahmen begonnen werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt nach kurzer Aussprache einstimmig:

  1. Für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte IV“ in Malsch wird der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung ist im beiliegenden Lageplan des Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, vom Februar 2022 dargestellt (die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses).
  2. Für die Betreuung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte IV“ in Malsch wird das Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, beauftragt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

Satzungen

Hauptsatzung, 4. Änderung, Personalzuständigkeiten

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Satzung über die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Malsch vom 19.06.2001. Die Änderung der Hauptsatzung wurde bereits am 02.08.2023 veröffentlicht.

 

Energie

Potentialanalyse für die gemeindeeigenen Liegenschaften und Freiflächen

Auftragsvergabe

In seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2023 hat der Gemeinderat beschlossen mit vorrangiger Priorität ein qualifiziertes Fachbüro zur Analyse und Begutachtung aller gemeindeeigener Dachflächen und gemeindeeigener Freiflächen zu beauftragen. Beauftragt wird die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Umsetzung und Bebauungsmöglichkeit der Dachflächen mit Photovoltaik, Solarthermie oder anderer, nicht genannter, erneuerbaren Energien. Die Studie soll zwingend Auskunft über 1. die bauliche Möglichkeit der Umsetzung geben und 2. einschätzen welcher energetische Ertrag von den jeweiligen Dächern bzw. Freiflächen zu erwarten ist. In der Gemeinderatssitzung am 27.06.2023 wurde die Entscheidung über die Auftragsvergabe zur Erstellung einer Potentialanalyse für die Dachflächen der gemeindeeigenen Liegenschaften vertagt. Nach Prüfung der Angebote für die Dachflächen schlägt die Verwaltung die Beauftragung der Firma Sonnige Projekte UG aus Heilbronn vor. Im Haushaltsplan 2023 sind hierfür keine Mittel bereitgestellt. Dem Gemeinderat wird empfohlen die Mittel überplanmäßig zu bewilligen.

 

Nach ausführlichen Beratungen folgt der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und beschließt mehrheitlich den Auftrag für die Potentialanalyse der Dachflächen der gemeindeeigenen Liegenschaften an die Firma Sonnige Projekte UG aus Heilbronn in Höhe von 17.406,55 € zu erteilen. Die Mittel werden überplanmäßig bewilligt. Die Potentialanalyse der Freiflächen wird bis zum Abschluss der Begutachtung der Dachflächen zurückgestellt. Im Haushalt 2024 sind hierfür entsprechende Mittel bereitzustellen.

 

Finanzen

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018

Die Gemeinde Malsch hat ihre Buchführung zum 01.01.2018 auf das neue kommunale Haushaltsrecht umgestellt. Den Abschluss des Umstellungsprozesses stellt die Eröffnungsbilanz dar. Nach Abschluss der umfangreichen Arbeiten mit der Zusammenstellung der Vermögenswerte kann dem Gemeinderat die Eröffnungsbilanz vorgelegt werden. Der Gemeinderat hat den Feststellungsbeschluss hierzu zu treffen.

 

Mit einstimmigem Ergebnis beschließt der der Gemeinderat der Gemeinde Malsch:

Aufgrund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat die Eröffnungsbilanz für das Jahr 2018 mit den vorgelegten Werten (Feststellungsbeschluss) fest.

 

Finanzen

Halbjahresbericht 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt das vorgelegte Zahlenwerk des Halbjahresberichts 2023 der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanzen

Jahresrechnungen 2018 bis 2020

Nach Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 steht die Ausfertigung der Jahresrechnungen an. Die Verwaltung hat bei vier Fachbüros Angebote hierfür angefragt, zwei Angebote liegen vor, die geprüft und gewertet wurden. Die Finanzmittel für die Auftragsvergabe sind im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Erstellung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2018 bis 2020 an das günstigste Büro, SWS Schüllermann – Wirtschafts- & Steuerberatung GmbH, Mannheim mit einer Auftragssumme von insgesamt 22.610 € zu vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

 

Bürgermeister

Einweisung als Kommunaler Wahlbeamter in eine Besoldungsgruppe des Landeskommunalbesoldungsgesetzes (LKomBesG)

Der neu gewählte Bürgermeister am 01.11.2022 angetreten. Nach dem LKomBsG hat der Gemeinderat über die Einweisung in eine Besoldungsgruppe zu beschließen. Das Kommunalamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis hat eine konkrete sachgerechte Bewertung zum Zeitpunkt des Amtsantritts gefordert. Daraufhin wurde eine sachgerechte Bewertung der Bürgermeisterstelle der Gemeinde Malsch durch ein Fachbüro durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt sodann geheim über die Einweisung des Bürgermeisters in eine Besoldungsgruppe ab.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt mehrheitlich:

Der Bürgermeister Tobias Greulich wird aufgrund der Stellenbewertung nach erfolgter konkreter sachgerechter Bewertung seit seinem Amtsantritt am 01.11.2022 in die Besoldungsgruppe A16 eingewiesen.  

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