Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 24.07.2018

Aus dem Gemeinderat vom 24.07.2018

In der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause standen die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlweg“, erneut die Festlegungen zur Planung der Platzgestaltung des Dorfplatzes, die Erneuerung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz Netzwiesen sowie der Spendenbericht zum 1. Halbjahr 2018 auf der Tagesordnung.

 

Bauleitplanverfahren

Bebauungsplan „Mühlweg“, 5. Änderung

Der Eigentümer und Betreiber des Lebensmittel-Discounters in Malsch plant die Erweiterung und Modernisierung des Marktes und Back-Shops. Die vorhandene Verkaufsfläche des bestehenden Getränkemarktes soll in die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes integriert werden. Als weitere Maßnahme ist ein Back-Shop mit Sitzgelegenheit vorgesehen. Durch diese Planungen erhöht sich die Gesamt-Verkaufsfläche auf 1.070 qm und übersteigt damit die allgemein anerkannte Grenze zur „Großflächigkeit“. Für die Realisierung dieses Vorhabens wird die Ausweisung eines „Sondergebiets“ und damit die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Im Vorfeld haben bereits mehrere Abstimmungsgespräche mit dem Eigentümer, dem Planungsbüro, dem Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe stattgefunden. Als Ergebnis kann das Änderungsverfahren als „Maßnahme der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Auch unter raumordnerischen Gesichtspunkten kann der Planung grundsätzlich zugestimmt werden. Weiter wurde zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Lebensmittel-Discounters erarbeitet. Ein Vertreter des Planungsbüros erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen. Die Konzeption des Eigentümers werde als sinnvolle und zukunftsgerechte Ausrichtung des Marktes erachtet. Die im Vorfeld erarbeitete Auswirkungsanalyse kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass es durch die Änderung des Bebauungsplanes zu keiner regionalplanerischen Fehlentwicklung kommen werde. Aus dem Gutachten heraus ergeben sich keine Anhaltspunkte, die gegen eine Änderung des Bebauungsplanes im vorgesehenen Umfang sprechen. In den folgenden Stellungnahmen erklärten die Vertreter aller Fraktionen ihre Zustimmung zu den geplanten Änderungen des Bebauungsplanes. Der Lebensmittel-Discounter sei wichtig für die Nahversorgung der Bevölkerung von Malsch.

Der Gemeinderat stimmte sodann einstimmig dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes zu. Weiter wurde der Änderungsentwurf gebilligt und es wurde ein Beschluss über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung einer öffentlichen Auslegung gefasst.

 

Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“

Dorfplatz, 3. Bauabschnitt – Platzgestaltung

Festlegungen zur Planung

Erneut befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung mit den Festlegungen zur Planung der Platzgestaltung des Dorfplatzes. Die Verwaltung legte hierzu Vorschläge zum weiteren Vorgehen der Platzgestaltung im rückwärtigen Bereich der Dorfscheune vor. Der Ortsplaner erklärte in seinen Ausführungen, die verschiedenen Varianten und welche aus städtebaulicher Sicht favorisiert und empfohlen werde (=Variante E). Weiter erklärte er, dass das Grundstück Brunnengasse 3 mit nur 31 qm in den Planungsbereich einbezogen wurde, da die Verwaltung der Auffassung sei, dass sich in absehbarer Zeit keine vernünftige Bebauung aufgrund der zu geringen Grundstücksgröße realisieren lasse. Durch diese Einbeziehung des Grundstücks Brunnengasse 3 könne auch die öffentliche Fläche zum Grundstück Brunnengasse 5 hin in die Planung einbezogen werde, so dass auch für diese Flächen Fördergelder zur Verfügung stehen. Für das Grundstück Brunnengasse 3 wurde die Entwurfsplanung mit einer Grünfläche, Sitzsteinen und Leuchte geändert. Weiter müsse das Gremium über das vorgeschlagene Verkehrskonzept entscheiden. Auch hier werde für den Planungsbereich empfohlen, ein verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Zum Abschluss müsse der Rat über die Anzahl der auszuweisenden Stellplätze in den dann festgelegten Planungsbereich entschieden. Da nach Beschlusslage die Grundstücke Brunnengasse 3 sowie Brunnengasse 9 nicht für Stellplatzflächen genutzt werden können, werde vorgeschlagen, keine Stellplätze auf dem Dorfplatz auszuweisen. In der Stellungnahme der Freien Wähler wurde aufgrund einer möglichen schlechten Vermarktung des Grundstückes Brunnengasse 9 empfohlen, dieses Grundstück ebenfalls in die Platzfläche einzubeziehen. Es wurde sodann die Flächenvariante B mit Einbeziehung des Grundstücks Brunnengasse 9, allerdings ohne Einbeziehung der Fläche Mühlgasse vorgeschlagen. In den Stellungnahmen der CDU sowie der Grünen gab es Zustimmung für die Variante E, da beide Fraktionen die Meinung vertreten, dass das Grundstück Brunnengasse 9 einer Bebauung zugeführt werden könne.

Mehrheitlich legte der Gemeinderat die Flächenvariante E als Projektfläche mit einer Gesamtgestaltungsfläche von 1.301,87 qm fest. Jeweils einstimmig wurde vom Gemeinderat die Projektfläche als „verkehrsberuhigter Bereich“ und weiter keine Stellplatzflächen auf der Platzfläche auszuweisen festgelegt.

 

Kinderspielplatz Netzwiesen

Erneuerung der Spielplatzgeräte u.a.

Bei der regelmäßigen jährlichen Sicherheitsprüfung der Spielgeräte des Kinderspielplatzes Netzwiesen durch ein Fachunternehmen wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, die im Erdreich befindlichen Hölzer (tiefer als 30 cm) ebenfalls zu kontrollieren. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass die Hölzer der verschieden großen Spielgeräte (Turm, Stange und Rutsche) aufgrund der Feuchtigkeit im Erdbereich sehr stark beschädigt sind. Aus Sicherheitsgründen wurde der Spielplatz sofort geschlossen. Ein Teil der Spielgeräte wurde zwischenzeitlich durch den Bauhof abgebaut. Der Spielplatz sei mehr als 30 Jahre in Betrieb und es wurde in den vergangenen Jahren nur das Notwendigste in die Spielgeräte investiert. Die Verwaltung hatte ein Angebot für den Ersatz der Spielgeräte eingeholt um die voraussichtlichen Kosten schätzen zu können. Weitere Angebote liegen noch nicht vor. Die große Rutsche könne durch Mitarbeiter des Bauhofs wieder instandgesetzt werden. Maßnahmen zur Erneuerung des Fallschutzes müssen ebenfalls durchgeführt werden. Gleichzeitig auch bei den beiden Spielplätzen Oberer Mühlweg und Horenzacker. Um den Spielplatz Netzwiesen wieder für die Kinder sicher bespielbar zu machen müssen neue Ersatzspielgeräte angeschafft werden. Für die Ersatzbeschaffung der Spielgeräte sowie für die weiteren Instandsetzungsmaßnahmen stehen im Haushalt 2018 keine Mittel zur Verfügung. Die geschätzten Kosten für sämtliche Maßnahmen belaufen sich auf ca. 55.000,00 € (netto). Nach Auskunft der Spielgerätehersteller müsse mit einer Lieferzeit von 3 bis 4 Monaten nach Auftragsvergabe gerechnet werden. Aus Sicherheitsgründen müsse bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten die vorzeitige Öffnung des Spielplatzes unterbleiben. In der folgenden Aussprache wurde von einem Ratsmitglied der Grünen moniert, dass das Kinder- und Jugendforum (KiJuFo) nicht rechtzeitig zu der Gremienvorlage gehört wurde. Die Bürgermeisterin machte deutlich, dass es sich lediglich um eine Ersatzbeschaffung der defekten Spielgeräte handle. Es finde keine Umgestaltung oder Überplanung des Spielplatzes statt. Die Verwaltung solle ermächtigt werden die Ersatzbeschaffung zeitnah beauftragen zu können, um den Spielplatz so schnell wie möglich wieder zu öffnen. Die Vertreter der Freien Wähler sowie der CDU stimmten der Ermächtigung der Verwaltung die Ersatzbeschaffung durchzuführen zu. Die Vertreterin der Grünen erklärte in ihrer Stellungnahme, dass die Verwaltung die Chance verpasst habe, das KiJuFo rechtzeitig hier zu beteiligen.

Die Verwaltung wurde sodann mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung ermächtigt, die Ersatzbeschaffung der Spielgeräte sowie die weiteren Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig wurden die hierfür benötigten Mittel außerplanmäßig genehmigt und zur Verfügung gestellt.

 

Finanzen

Spendenbericht 1. Halbjahr 2018

Die Rechnungsamtsleiterin erläuterte in ihrem Sachvortrag, dass der Gemeinderat über die Annahme von Spenden oder Zuwendungen zu entscheiden habe. In der Zeit vom 01.01.2018 bis 07.06.2018 seien Geldspenden in Höhe von insgesamt 1.859,40 € auf dem Konto der Gemeindekasse eingegangen. Diese Spenden teilen sich wie folgt auf:

3 Geldspenden für den Asylkreis,

1 Geldspende für die Feuerwehr sowie

19 Geldspenden für die Stolperstein-Initiative.

Der Gemeinderat nahm sodann einstimmig die bei der Verwaltung eingegangenen Geldspenden an. Damit könne die Ausstellung von Spendenbescheinigungen erfolgen.

 

Informationen der Bürgermeisterin

  • Das Prüfverfahren der überörtlichen Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2014-2016 sei laut Mitteilung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreises abgeschlossen.
  • Die Planungen für den Radweglückenschluss zwischen Malsch und Mühlhausen wurden durch das Regierungspräsidium Karlsruhe fertig gestellt. Die Ausschreibung könne nun erfolgen, so dass die hierfür benötigten Mittel 2019 abgerufen werden können.

 

Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat

Es wurden Angelegenheiten innerhalb von der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.

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