Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 24.05.2022

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 24.05.2022

 

Auf der Tagesordnung standen die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Grundstück Flst.Nr. 172, der Antrag auf Zusatzbezeichnung „Wein- und Wallfahrtsort“ zum Gemeindenamen, die Kriminalitätsentwicklung 2021 in Malsch sowie der Jahresbericht 2021 der Schuldnerberatung.

 

 

Sanierungsverfahren „Ortsmitte III“

Aufhebung Sanierungssatzung für das Grundstück Flst.Nr. 172

Das Grundstück liegt in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die Sanierungsmaßnahmen in dem Gesamtgebiet sind abgeschlossen. Die gutachterliche Prüfung sanierungsbedingter Bodenwertsteigerungen als Grundlage für die Einstellung sanierungsbedingter Einnahmen in die Städtebauförderabrechnung soll im 2. Quartal 2022 erstellt werden. Der förderrechtliche Bewilligungszeitraum endet am 30.04.2022. Auf dem Grundstück sind während der Sanierungsdurchführung keine Modernisierungen der Bestandsgebäude und auch keine Ordnungsmaßnahmen umgesetzt worden. Auch gab es keine baulichen Veränderungen in der angrenzenden Erschließungsanlage der Hauptstraße, die irgendwelche wertbeeinflussende Auswirkungen auf das Grundstück haben könnten. Es ist nicht zu erwarten, dass die Modernisierungsmaßnahmen des Nachbargrundstücks Auswirkungen auf die Bodenwerte der angrenzenden Grundstücke hat. Durch die mögliche Aufnahme in das Leader-Programm soll das Grundstück aus der Sanierung vorzeitig entlassen werden. Hier ist eine Teilaufhebung der Sanierungssatzung möglich. Auf dem Grundstück Flst.Nr. 172 liegen massive bauliche und funktionale Mängel vor und können nicht mehr innerhalb des beschlossenen sanierungsrechtlichen Durchführungszeitraum beseitigt werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Grundstück Flst.Nr. 172, Hauptstraße 97, im Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ gemäß § 162 BauGB.

 

 

Gemeindenamen

Antrag Zusatzbezeichnung „Wein- und Wallfahrtsort“

Im Dezember 2020 wurde die Änderung der Gemeindeordnung (GemO) beschlossen. Danach soll es den Gemeinden erleichtert werden, neben dem Gemeindenamen auch eine sonstige Bezeichnung (Zusatzbezeichnung) zu führen, die einen charakteristische Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht enthält. Baden-Württemberg hat dies in der Vergangenheit im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr restriktiv gehandhabt. Die Verwaltung möchte daher die Änderung der Gemeindeordnung nutzen, um einen Antrag zu stellen, nunmehr die offizielle Zusatzbezeichnung „Wein- und Wallfahrtsort“ zum Gemeindenamen dauerhaft zu führen. Insbesondere kann die Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig: Die Bezeichnung „Wein- und Wallfahrtsort“ wird als dauerhafte Zusatzbezeichnung zum Gemeindenamen Malsch beantragt. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag mit Begründung der gewählten Bezeichnung als Zusatz zum Gemeindenamen zu stellen.

 

 

Statistik

Kriminalitätsentwicklung 2021, Gemeinde Malsch

Durch das Polizeirevier Wiesloch wurde die detaillierte polizeiliche Kriminalstatistik 2021 für die Gemeinde Malsch vorgelegt. Damit kann man sich ein Bild der Polizei bekannt gewordenen Hellfeld der Kriminalität in der Gemeinde Malsch im vergangenen Jahr machen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt die polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2021 zu Kenntnis.

 

 

Diakonisches Werk

Schuldnerberatung, Jahresbericht 2021

Das diakonische Werk im Rhein-Neckar-Kreis hat für die Beratungsstelle Wiesloch den Jahresbericht 2021 der Schuldnerberatung im kommunalen Auftrag vorgelegt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt den vorgelegten Jahresbericht 2021 der Schuldnerberatung Wiesloch des diakonischen Werks im Rhein-Neckar-Kreis zur Kenntnis.

 

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