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Bericht vom 21.05.2019

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 21.05.2019

 

In der letzten Gemeinderatssitzung vor den Kommunalwahlen hatte der Gemeinderat über einen Zuschussantrag der Flugsportgemeinschaft Letzenberg Malsch e.V., über eine neue PIA-Stelle ab September 2019 im Kindernest Malsch e.V. sowie über die Änderung der Friedhofssatzung zu beraten und beschließen.

 

 

Flugsportgemeinschaft Letzenberg Malsch e.V.

Antrag der Flugsportgemeinschaft auf Gewährung eines Zuschusses zur Erneuerung des Daches der Rundhalle

Die Flugsportgemeinschaft hatte am 30.04.2019 einen Zuschussantrag zur Erneuerung des Daches der Rundhalle gestellt. Die Halle wurde Anfang der 60-iger Jahre auf dem Gelände des Vereins errichtet und dient als Flugzeughangar und Unterstellmöglichkeit für die benötigte Ausrüstung. Im vergangenen Jahr wurde das Dach der Rundhalle bei einem Sturm stark beschädigt. Der Schaden wurde provisorisch repariert. Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass die Rundhalle komplett neu eingedeckt werden muss. Die Kosten hierfür belaufen sich voraussichtlich auf 25.000,00 €. Ein Großteil der anfallenden Arbeiten soll in Eigenleistung durch die Vereinsmitglieder erbracht werden. Nach den Vereinsförderungsrichtlinien der Gemeinde Malsch wird die Förderung von Baumaßnahmen im Einzelfall durch den Gemeinderat entschieden. In den vergangenen Jahren wurden für Baumaßnahmen der örtlichen Vereine Zuschüsse zwischen 15 % und 20 % der entstehenden Baukosten gewährt. Einmalig hatte der Gemeinderat einen Zuschuss von 25 % der Baukosten für die Wegeerneuerung im Letzenberg-Tierpark beschlossen. Eigenleistungen wurden nicht bezuschusst.

In den folgenden Stellungnahmen der Fraktionen waren sich alle Vertreter einig, dass es sich hier um eine sinnvolle Förderung des Vereins handle und erteilten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ihre Zustimmung.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch folgte sodann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig, so dass die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 20 % der nachgewiesenen Baukosten, höchstens jedoch 5.000,00 € an die Flugsportgemeinschaft Letzenberg Malsch e.V. für die Erneuerung des Daches der Rundhalle gewährt.

 

 

Kindernest Malsch e.V.

Neue PIA ab September 2019

Überschneidung mit vorhandener Ausbildungsstelle

Das Kindernest Malsch e.V. beantragt bei der Verwaltung die Schaffung einer weiteren Stelle einer praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher/Erzieherin (PiA) ab September 2019. Die vorhandene Ausbildungsstelle ist derzeit mit einer Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr besetzt. Dem Kindernest liegt nun eine weitere Bewerbung für eine praxisintegrierte Ausbildung vor. Die Zusage für einen Schulplatz steht zurzeit noch aus. Da die Personalsituation angespannt sei und Ausschreibungen leider nicht die gewünschte Resonanz erbringen, werde es als sehr sinnvoll erachtet die gewünschte Ausbildungsstelle zu ermöglichen. Für die weitere PiA-Stelle würden zusätzlich Personalkosten in Höhe von ca. 28.500,00 € für die Dauer der Überschneidung anfallen. Im Hinblick auf den derzeit bestehenden Fachkräftemangel solle die weitere Ausbildungsstelle ermöglicht werden.

Nach einer kurzen Aussprache im Gemeinderat erklärten die Vertreter aller Fraktionen in ihren Stellungnahmen ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und stimmte der Einstellung eines weiteren Bewerbers für die praxisintegriete Ausbildung (PiA) im Kindernest Malsch e.V. ab September 2019 zu, sofern der notwendige Schulplatz zur Verfügung stehe. Ab September 2021 werde dann wieder nur eine PiA-Stelle im Kindernest Malsch e.V. bereit stehen. Für die Dauer der Überschneidung beteiligt sich die Gemeinde entsprechend den vertraglich vereinbarten Regelungen mit ca. 28.500,00 € an den zusätzlichen Kosten.

 

 

Friedhof Malsch

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2017 beschlossen im Friedhof Malsch ein gärtnerbetreutes Grabfeld im oberen Friedhofsbereich anzulegen. Gleichzeitig wurde die Genossenschaft badischer Friedhofsgärtner eG mit der Planung und Umsetzung beauftragt. Nachdem die Arbeiten zur Umsetzung des gärtnerbetreuten Grabfeldes vergeben werden konnten, steht nun der Abschluss der Bauarbeiten an dem neugestalteten Grabfeld an. Sobald die Abnahme der Leistungen erfolgt ist, kann mit der gärtnerischen Anlage des Grabfeldes begonnen werden. Mit Abschluss der gesamten Arbeiten können Bestattungen im neuen gärtnerbetreuten Grabfeld angeboten werden, weshalb eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich ist. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Malsch ist um die Regelungen zur Nutzung des gärtnerbetreuten Grabfeldes zu ergänzen.

In der folgenden Aussprach im Gremium wurde der Hinweis gegeben, dass voraussichtlich ab Juli 2019 die neue Bestattungsform auf dem Friedhof Malsch angeboten werden könne. In den Stellungnahmen der Fraktionen gaben alle Vertreter ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Friedhofssatzung vom 16.11.2004, geändert am 24.10.2006, zuletzt geändert am 01.12.2009 zum 01.07.2019 zu ändern. Der Satzungsentwurf wurde als Satzung beschlossen.

 

 

Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die öffentliche Sitzung des Gemeinderates.

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