Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 20.09.2016

Aus der Arbeit des Gemeinderates

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 20.09.2016

 

Bürgermeisterin Sibylle Würfel begrüßte um 18.30 Uhr die 21 Zuhörerinnen und Zuhörer sowie den Berichterstatter der Rhein-Neckar-Zeitung, Herrn Andreas Kloé, zur Gemeinderatsitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses.

 

1.Ö      Bürgerfragestunde

 Es wurde sich zur Umgestaltung des Schulhofes sowie zu den, in den Sommerferien durch die Verwaltung beseitigten Spielgeräte auf dem Schulhof erkundigt. Die Bürgermeisterin erläuterte, dass die Verwaltung aufgefordert wurde, dort eine Sicherheitsbegehung durchzuführen. Diese erfolgte durch ein Fachunternehmen sowie durch die Unfallkasse Baden-Württemberg. Eine Gefährdung der dort spielenden Kinder war gegeben. Die Verwaltung hat für die Kinder der Grundschule als Alternative probeweise Spielkisten zur Verfügung gestellt, bis zur endgültigen Umgestaltung des Schulhofes. Weiter erkundigte man sich zu dem Sachstand des Schulkonzeptes. Die Bürgermeisterin erklärte, dass dies in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen auf der Tagesordnung stehe. Weiter wurden für die Rotenberger Straße Geschwindigkeitskontrollen angeregt. Diese Anregung werde an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet, so die Bürgermeisterin. Sodann übergaben Jugendliche eine Unterschriftsliste mit dem Antrag zur Gründung eines Jugendgemeinderates in Malsch. Weiter wurde sich nach dem Protokoll der UKBW zur Sicherheitsbegehung erkundigt. Die Bürgermeisterin erklärte, dass dies noch immer nicht der Verwaltung vorliege und werde um zeitnahe Vorlage bitten.

  

2.Ö      Finanzen

Jahresrechnung 2015

In ihrem Sachvortrag erklärte die Rechnungsamtsleiterin Petra Wacker, dass durch eine verbesserte Einnahmesituation die in diesem Umfang bei der Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht abzuschätzen war, insgesamt eine Verbesserung zur Planung in Höhe von ca. 850.000,00 € erreicht werden konnten. Gründe für diese positive Entwicklung der Zuführungsrate sind insbesondere höhere Gewerbe- und Grundsteuereinnahmen, höhere Einnahmen am Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer sowie den FAG-Zuweisungen, eine Rückzahlung der Verbandsumlage GVVR sowie Einsparungen bei Unterhaltungsmaßnahmen und Bewirtschaftungskosten der gemeindlichen Einrichtungen. Des Weiteren wurden einige zunächst geplante Instandhaltungsmaßnahmen nicht erforderlich bzw. erst im Folgejahr durchgeführt. Die Pro-Kopf-Verschuldung in Malsch wurde auf 650,37 € (Landesdurchschnitt 2015: 409,00 €) gesenkt. Sodann präsentierte die Rechnungsamtsleiterin anhand einer vorbereiteten Präsentation die wichtigsten Eckdaten zur Jahresrechnung 2015.

Gemeinderat Konrad Fleckenstein gab für die Freien Wähler folgende Stellungnahme zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 ab:

Sehr geehrte Frau Würfel,

sehr geehrte Frau Wacker,

sehr geehrter Herr Herrmann,

meine Damen und Herren,

die Jahresrechnung gibt die Möglichkeit, festzustellen, ob und inwieweit der Haushalt der Gemeinde planmäßig vollzogen werden konnte. Eine Nachtragssatzung musste nicht erlassen werden. Geprägt wird diese Jahresrechnung in ganz herausragendem Maße von einem Einmaleffekt: nämlich von der nicht geplanten und überraschend hohen Gewerbesteuereinnahme.

Waren im Haushaltsplan bescheidene 52.000.-€ als Zuführungsrate ausgewiesen, konnte jetzt jedoch eine Zuführung von über 1 Mill. Euro realisiert werden.

Weitere Gründe für die erfreulich hohe Zuführungsrate waren höhere Grundsteuereinnahmen, höhere Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie den FAG- Zuweisungen, eine Rückzahlung der Verbandsumlage des GVVR sowie Einsparungen bei Unterhaltungsmaßnahmen und Bewirtschaftungskosten der gemeindlichen  Einrichtungen.

Aber auch zunächst geplante Instandhaltungsmaßnahmen, die nicht erforderlich waren bzw. erst im Folgejahr durchgeführt wurden, haben dazu beigetragen.

Die geplante Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 163.000.-€ wurde aufgrund der positiven Entwicklung des Verwaltungshaushaltes nicht nötig, vielmehr konnte eine Zuführung an die Allgemeine Rücklage in Höhe von rd. 980.000.-€ realisiert werden.

Erfreulich weiterhin, dass die gesetzliche Vorgabe nach § 22 GemHVO, wonach die Mindestzuführung die Kreditbeschaffungskosten sowie die erforderliche Tilgung decken muss, erfüllt wurde.

Die Deckung der Ausgaben war zum Zeitpunkt der Bewirtschaftung gewährleistet.

Bei den sechs kostenrechnenden Einrichtungen weisen drei einen geringeren Kostendeckungsgrad als im Vorjahr auf, besonders das Hallenbad, das nur noch auf einen Kostendeckungsgrad von 14,7% kommt.

Ohne Zweifel ist die infrastrukturelle Ausstattung unserer Gemeinde sehr gut. Das hat aber auch seinen Preis.

So werden sich im Bereich der Ausgaben in den kommenden Jahren eine Erhöhung insbesondere bei den Personalkosten, den Energiekosten, den Kosten für die Kinderbetreuung und die Flüchtlingsunterbringung und Integration ergeben.

Zu beachten ist auch, dass bei den Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten sowie bei notwendigen Investitionen entsprechende Ausgaben auf die Gemeinde zukommen.

Gleichzeitig kündigt die Landesregierung an, auch die Kommunen bei den Sparmaßnahmen des Landes mit einer höheren Summe zu beteiligen, was wiederum entsprechend niedrigere Zuschüsse zur Folge haben wird.

Wie ein Haushalt ohne entsprechende Ersatzdeckungsmittel noch zu schultern sein wird, ohne an der infrastrukturellen Ausstattung entsprechende Abstriche zu machen, müssen die erklären, die meinen, darauf verzichten zu können.

Es ist weiter zu bedenken, dass entsprechende Gewerbesteuereinnahmen auch entsprechend höhere Umlagezahlungen zwei Jahre später – also 2017 –  zur Folge haben.

So verbleiben von den Gewerbesteuern der Gemeinde nur noch zwischen 15 – 20%, alles andere wird von entsprechenden Umlagezahlungen aufgezehrt und den Haushalt 2017 belasten.

So ergab sich 2015 beim Vergleich der FAG – Einnahmen mit der Gegenüberstellung der FAG – Umlage und Kreisumlage eine Aufzahlung von rd. 863.000.-€.

Die zu leistenden Umlagezahlungen werden den Gemeindehaushalt in nicht unerheblichem Maße belasten.

Es bleibt festzuhalten, dass die Finanzierung der Vorhaben des Haushalts 2015 gesichert und die Aufgabenerfüllung und Bewirtschaftung in gewünschtem Umfang gelungen ist.

Der Dank der Freien Wähler geht an die Bürgerinnen und Bürger für die pünktliche Zahlung der Abgaben und Steuern.

Der Verwaltung dankt die Fraktion der Freien Wähler für die umfangreiche Aufbereitung und Erläuterung des Zahlenwerks.

Die Freien Wähler stimmen der Jahresrechnung 2015 zu.

 

Im Anschluss folgte die Stellungnahme der CDU durch Gemeinderat Robert Krippl:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Frau Wacker,

Herr Herrmann,

meine Damen und Herren,

uns liegt die erste Jahresrechnung vor seit Sie Frau Bürgermeisterin die Amtsgeschäfte übernommen haben. Damit wird Rechenschaft abgelegt über den ersten Haushaltsplan, den Sie in Zusammenarbeit mit der Verwaltung dem Gemeinderat vorgelegt haben.

Es ist ein ordentliches und gutes Ergebnis, das sich sehen lassen kann. In unseres Haushaltsrede zum Plan 2015 hat die CDU-Fraktion betont, dass der Haushaltsplan in einigen Positionen „Spielräume für Entscheidungen“ lässt, die an aktuelle und veränderte Situationen angepasst werden können. Der vorliegenden Jahresrechnung nach, haben sie und die Verwaltung diese Spielräume genutzt,  um ein positives Ergebnis zu erzielen.

Die einzelnen Zahlen hat Frau Wacker gerade ausführlich vorgetragen und wo es nötig war erläutern. Ich möchte daher auf das Zahlenwerk nicht näher eingehen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion sind folgende Punkte wichtig:

1. Im Verwaltungshaushalt konnte ein Plus von knapp über 1 Mill. erwirtschaftet werden.

2. Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes mussten wir nicht die Rücklagen angreifen, sondern können unserem Sparstrumpf (Allg. Rücklage) einen beträchtlichen Betrag zuführen.

3. Es musste im Jahr 2015 kein Nachtragsplan erstellt werden.

4. Die Verschuldung konnte verringert werden und die Pro-kopf-Verschuldung ging auf 650.- Euro zurück. Die Tilgungsraten für Darlehen konnten erhöht werden.

5. Die Zahlungsliquidität war stets gesichert. Die Aufgabenerfüllung und die Bewirtschaftung gelangen im erwünschten Umfang und die Pflege und Instandhaltung des gemeindlichen Vermögens war gewährleistet.

6. Anführen muss man aber auch, dass nicht alle Baumaßnahmen abgeschlossen und abgerechnet werden konnten. Diese Haushaltsansätze werden ins Jahr 2016 übertragen. Bei den Einnahmen sind es 572.500 Euro und bei den Ausgaben 591.950 Euro.

Noch eine Anmerkung zu den Betriebskosten für das Hallenbad, die immer wieder Thema bei Haushaltsberatungen sind. Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) kann sich am Ende der vierten Klasse nur jeder zweite Grundschüler ohne Hilfe über Wasser halten. Die CDU-Fraktion ist stolz darauf, dass sie diesem Trend mit der Zustimmung zur Sanierung und Erhaltung des Lehrschwimmbeckens entgegenwirkte. Unter der Mitwirkung von Schwimm-fix wird ein kindgerechter Schwimmunterricht an unserer Grundschule angeboten.

Der deutsche Städte- und Gemeindebund, die Schwimmverbände, der Landessportbund und viele Pädagogen betonen, dass Schwimmen  ein unverzichtbarer Bestandteil des Bildungsauftrages ist. Wie Lesen und Schreiben sollte jedes Kind auch Schwimmen können. Deshalb sind Lehrschwimmbecken auch ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Daseinsvorsorge. Schwimmen ermöglichen, Bäder erhalten auch wenn jeder Schwimmbetrieb zugleich ein Zuschussbetrieb ist, so die Meinung der Experten und Fachleute.“ Je größer die Zahl derer, die in der Schule das Schwimmen nicht mehr lernen können, desto größer die Gefahr von schweren Badeunfällen".

Zusammenfassung: Uns liegt eine Jahresrechnung vor, die in ihrem Ergebnis besser ist, als die Plandaten des Haushaltes und das ist ein erfreuliches Zeichen. Trotz dieses positiven Trends sind wir uns bewusst, dass die Sozialausgaben und die Ausgaben für die Unterhaltung und die Sanierung von gemeindlichen Einrichtungen ansteigen werden. Daher sollten wir auch für die Zukunft nach dem Motto handeln: Wir orientieren uns an den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und die Hauswirtschaft muss sparsam und wirtschaftlich gestaltet werden.

Stolz dürfen wir darauf sein, dass die infrastrukturelle Ausstattung unserer Gemeinde ganz hervorragend ist.

Die CDU-Fraktion dankt allen, die dazu beigetragen haben, dass wir im abgelaufenen Haushaltsjahr wieder ein gutes Stück vorangekommen sind.

 

Die CDU-Fraktion stimmt der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 zu.

Für die Fraktion der Grünen erklärte Gemeinderätin Dr. Bettina Lieske:

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Würfel,

sehr geehrte Damen und Herren.

Frau Wacker sowie die beiden anderen Fraktionen haben die Zahlen des Haushalts detailliert kommentiert, das möchten wir nicht wiederholen. Den Dank an Frau Wacker für die Aufbereitung der Daten und die Beantwortung unserer Fragen hingegen schon.

Was wir auch tun möchten ist Folgendes: Die Positionen im Haushaltes 2015 Revue passieren lassen und zu prüfen, wo wir – gemäß unserer Weitsprung-Analogie aus unserer Stellungnahme zur Haushaltsverabschiedung – „gelandet“ sind.

Sie erinnern sich vielleicht an die Analogie:

·         Den Anlauf haben wir der Haushaltsplanung gleich gesetzt

·         Den Absprung der Verabschiedung des Haushaltes

·         Die Flugphase haben wir im Jahr 2015 durchlaufen und nun, mit der   

          Jahresrechnung sind wir sozusagen gelandet.

·         Und bei der Landung des Weitspringers wird das Maßband angelegt.

Wo also sind wir in Bezug auf die drei Themen gelandet, die für uns im Haushalt 2015 besonders wichtig waren? Ganz klar vorneweg: Beim Blick auf die Haushaltszahlen ist Information wie „Budget nicht überschritten“ zwar relevant, aber nicht ausreichend. Wichtig ist die Beantwortung der Frage: Haben die Investitionen das beabsichtigte Ziel zur Zufriedenheit aller erreicht?

 

Thema 1: Bürgerbeteiligung und Transparenz:

·         Der für 2015 geplante neue Internet-Auftritt der Gemeinde kam erst Anfang 2016. Optisch ist er recht gelungen bzgl. Inhalten und Funktionalität aber noch ausbaufähig: Zwar sind auf unser Nachfragen hin seit Juni ältere Sitzungsprotokolle des Gemeinderates vorhanden, nicht jedoch die Satzungen der Gemeinde sowie die Unterlagen, die der Gemeinderat zur Vorbereitung auf die Sitzungen erhält. Bürgerbeteiligung braucht solche umfassende frei zugängliche Information. Hier bringt die neue Gemeindeordnung Rückenwind - darüber werden wir in einem späteren Tagesordnungspunkt sprechen.

·         Auf unsere Anregung wurde ein kleines Budget für Zukunftswerkstätten oder andere Arten von Bürgerdialog in den  Haushalt eingestellt. Wir hatten gefordert unter anderem Verkehrsplanung und Ortsentwicklung zu thematisieren. Das Budget wurde unseres Wissens nach aber nicht abgerufen.

 

Thema 2: Umwelt, Verkehr und Mobilität:

Beim ÖPNV bzw. insbesondere bei den Buslinien werden die Kosten erst Ende 2016 neu geregelt. Die Probleme bei der Nutzung des ÖPNV und Verbesserungsvorschläge haben wir in verschiedenen Gesprächen und einer öffentlichen Fraktionssitzung mit den Bürgerinnen und Bürgern gesammelt. Diese haben wir Ende 2014 Frau BM Würfel übergeben und gehen davon aus, dass die Neuvergabe des Linienbündels  ab dem Fahrplanwechsel im Dezember eine verbesserte Erreichbarkeit unseres S-Bahnhofs bringen wird – und dies zu voraussichtlich deutlich geringeren Kosten als geplant.

Für die Radwege war ein kleines Budget für ihre Unterhaltung eingeplant. Informationen über den von uns seit langem geforderten Lückenschluss zwischen Malsch und Mühlhausen haben wir bisher keine erhalten.

 

Thema 3: Schaffen eines attraktiven Lebensumfelds

Für uns war der wichtigste Punkt in diesem Themenkomplex die Umgestaltung des Schulhofs, für die 30.000 € eingeplant waren. Die Kommunikation des Planers ist leider sehr spärlich und die derzeitige Entwicklung im Schulhof lässt nicht auf einen schnellen Fortschritt hoffen.

 

Lassen Sie mich nach den Einzelthemen nun noch zwei Anmerkungen zum Gesamtbild machen:

Lobenswert ist es, dass unsere Gemeinde über die Pflichtaufgaben hinaus immer noch vieles für die Bürger leistet.  Natürlich müssen wir weiterhin umsichtig und wirtschaftlich mit unseren Mitteln umgehen, aber für ein mehr an Zufriedenheit sind nicht unbedingt große finanzielle Mittel notwendig, sondern vor allem eine Beteiligungder Betroffenen:  Sie müssen bei Planung und Umsetzung einbezogen und gehört werden. Dies gilt für die Bürger genauso wie für den Gemeinderat.

Auch wir waren überrascht und gleichzeitig erfreut, dass wie in den letzten Jahren die positive Seite der Zahlen deutlich besser ausfiel als erwartet: mehr Einnahmen, wesentlich höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt, Zuführung zur Rücklage von fast 1Mio € und Verringerung der Pro-Kopfverschuldung. Aus diesen positiven Zahlen schließen wir, dass ein Neubaugebiet zurStärkung der Gemeindefinanzennicht nötig ist – zudem wir der Meinung sind, dass ein Neubaugebiet mittel- und langfristig eher zu hohen Kosten als zu hohen Einnahmen führen wird.

Auch die Fraktion der Grünen wird der Jahresrechnung 2015 zustimmen.

Vielen Dank.

 

Danach wurde ohne weitere Diskussion die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 durch den Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2015

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Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 ist im vorliegenden Rechenschaftsbericht dargestellt und erläutert.

Aufgrund der Beratung und Aussprache über die Abschlussunterlagen in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.09.2016 stellt der Gemeinderat gemäß § 95 GemO das Ergebnis der Jahresrechnung wie folgt fest:

1. Rechnungsergebnisse

A) Verwaltungshaushalt

Einnahme- und Ausgabe-Soll des lfd. Jahres                            9.273.267,82 Euro

davon Zuführung  zum  Vermögenshaushalt                            1.002.966,88 Euro

 

B) Vermögenshaushalt

Einnahme- und Ausgabe-Soll des lfd. Jahres                            1.633.867,10 Euro

davon Zuführung  vom  Verwaltungshaushalt                           1.002.966,88 Euro

davon Zuführung an die Allgemeine Rücklage                            980.267,74 Euro

 

Gesamt-Jahresergebnis                                                               10.907.134,92 Euro

                                                                                                     ===============

 

2. Rechenschaftsbericht

Der Rechenschaftsbericht vom 20.09.2016 wird zur Kenntnis genommen. Die im Rechenschaftsbericht aufgezeigten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Überschreitungen der Haushaltsansätze werden, soweit nicht durch Einzelbeschluss bereits erfolgt, genehmigt.

 

3. Haushaltsreste

Die beim Jahresabschluss gebildeten Haushaltsreste betragen

Verwaltungshaushalt                                - Ausgaben -                        100.000,-- Euro

Vermögenshaushalt                                 - Einnahmen -                       572.500,-- Euro

Vermögenshaushalt                                 - Ausgaben -                         491.950,-- Euro

 

4. Verschuldung

 Die Verschuldung der Gemeinde beträgt zum 31.12.2015                2.253.522,66 Euro

 

5. Fehlbetrag

 Der Fehlbetrag im Vermögenshaushalt (§ 46 Nr. 7 GemHVO) beträgt     -,-- Euro

 

6. Allgemeine Rücklagen

 Die allgemeine Rücklage ist nach dem Stand vom 31.12.2015

ausgewiesen mit                                                                                        3.658.387,75 Euro

 

7. Kassenvorrat

Nach der Zusammenstellung der Geldrechnungsvorgänge

beträgt der rechnungsmäßige Kassenvorrat                                        3.925.640,93 Euro

 

8. Gesamtvermögensrechnung

Die Gesamtvermögensrechnung (Bilanz) schließt bei der

Aktiva und Passiva mit je                                                                       32.254.062,32 Euro

 

9. Die Feststellung der Jahresrechnung ist der Aufsichtsbehörde Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitzuteilen sowie die Prüfungsbereitschaft anzuzeigen.

Malsch, den 20. September 2016

Der Gemeinderat

Würfel, Bürgermeisterin

 

3.Ö    Gemeinderat

Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Beschlussfassung

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat war zuletzt am 19.06.2001 gefasst worden. Bedingt durch die Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vom 14.10.2015 wurde eine entsprechende Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat notwendig, so die Bürgermeisterin in ihrem Sachvortrag. Nachdem die einzelnen Paragraphen Punkt für Punkt aufgerufen wurden, wurde über folgende Änderungen und Ergänzungen diskutiert bzw. abgestimmt:

Zu § 2 Absatz 1 - Fraktionen

Gemeinderat Claus Stegmaier (Grüne) stellte den Antrag entgegen dem Verwaltungsvorschlag die Mindestmitgliederzahl einer Fraktion bei zwei Gemeinderäten zu belassen. Die Gemeinderäte Robert Krippl und Hans-Peter Haußmann (FWV) sahen dies in der Aussprache als nicht notwendig an.

Sodann wurde über den Antrag im Rat wie folgt abgestimmt:

Ja                   3 Stimmen

Nein               8 Stimmen

Enthaltung   2 Stimmen

Damit wurde der Antrag zur Änderung abgelehnt.

 

Zu § 18 Absatz 2 - Vortrag, beratende Mitwirkung im Gemeinderat

Beantragt wurde, dass Absatz 2 ergänzt werde und wie folgt lauten solle:

Der Bürgermeister und der Gemeinderat kann unbeschadet des weiterhin bestehenden Rechts des Gemeinderates sachkundige Einwohner und Sachverständige zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten zuziehen.

Hierüber wurde im Gremium wie folgt abgestimmt:

Ja                   12 Stimmen

Nein               ---

Enthaltung   1 Stimme

 

Zu § 33 - Anerkennung der Niederschrift

Gemeinderat Claus Stegmaier regte an, dass die Niederschriften innerhalb einer Woche zur Veröffentlichung gebracht werden sollen. Gemeinderat Klaus Müller (FWV) wies darauf hin, dass erst nach den Unterschriften der Urkundspersonen die Protokolle veröffentlicht werden sollen. Gemeinderat Robert Krippl wies darauf hin, dass ein Bericht der Sitzung als kurze Zusammenfassung erst nach Einführung eines Ratsinformationssystems vorgeschrieben sei. Weiter regte Gemeinderat Claus Stegmaier in der Diskussion an, dass man einen Passus in die Geschäftsordnung für die Regelungen des Jugendgemeinderates schon jetzt aufnehmen solle, da diese eine Unterschriftenliste mit Antrag zur Bildung eines Jugendgemeinderates abgegeben hatten. In der Aussprache einigte man sich im Rat darauf, dass die Änderungen der Geschäftsordnung erst bei Gründung des Jugendgemeinderats aufgenommen werden sollen. Gemeinderätin Dr. Bettina Lieske gab der Verwaltung den Hinweis, die Satzungen der Gemeinde auf die Hompage zu stellen.

Sodann stimmte das Gremium der neugefassten Geschäftsordnung für den Gemeinderat gemäß dem Satzungsmuster sowie der erwähnten Ergänzung einstimmig zu.

 

4.Ö     Satzungen

Satzung über die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Malsch vom 19.06.2001

Beschlussfassung

Die Bürgermeisterin erläuterte in ihrem Sachvortrag, dass die Hauptsatzung der Gemeinde Malsch aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) vom 14.10.2015 nur in § 6 Absatz 3 an den neugefassten § 39 Absatz 5 Gemeindeordnung angepasst werden müsse. Die Anpassung der Hauptsatzung lautet wie folgt:

Auf Antrag des Vorsitzenden oder einer Fraktion oder eines Sechstel (bisher eines Fünftel) aller Mitglieder des Gemeinderates sind sie dem zuständigen Ausschuss zur Vorberatung zu überweisen.

Der Rat stimmte sodann einstimmig ohne Diskussion der Satzung über die 2. Änderung der Hauptsatzung über die Gemeinde Malsch vom 19.06.2001 gemäß Satzungsmuster zu.

 

5.Ö     Amtsblatt der Gemeinde Malsch

Redaktionsstatut für das Amtsblatt

„Malsch Gemeinderundschau“

Beschlussfassung

Die Bürgermeisterin machte hier ebenfalls deutlich, dass das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 14.10.2015 den Fraktionen im Gemeinderat das Recht einräume, ihre Auffassungen im Amtsblatt der Gemeinde darzulegen. Nähere Einzelheiten zur Umsetzung dieser Vorschrift seien durch den Gemeinderat in Rahmen von Richtlinien für das gemeindeeigene Amtsblatt (= Redaktionsstatut) zu regeln. Die Verwaltung habe hier auf das Muster mit Formulierungsvorschlägen für das Redaktionsstatut des Gemeindetags Baden-Württemberg zurückgegriffen. Diese wurden an die bisherigen Richtlinien über die Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Malsch vom 20.04.2010 angepasst und auch mit dem Nussbaum Medien-Verlag, St. Leon-Rot abgestimmt. Die Bürgermeisterin wies weiter darauf hin, dass das Amtsblatt das Veröffentlichungsorgan der Gemeinde sei und diene im Übrigen der Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Das Amtsblatt sei nicht Teil der Meinungspresse. Diesen besonderen Charakter des Amtsblattes sei bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch bei Anzeigen. Die Grenzen des zulässigen Inhalts des Amtsblattes dürfen nicht über den Anzeigenteil umgangen werden, so die Bürgermeisterin in ihren detaillierten Ausführungen.

In der nachfolgenden Diskussion einigte man sich im Gremium auf Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Punkten 2.1, 3.5 und 5.2 im Verwaltungsvorschlag des Redaktionsstatuts.

Gemeinderätin Tanja Becker-Fröhlich (Grüne) erklärte, dass Stellungnahmen von Fraktionen des Gemeinderats zu Angelegenheiten der Gemeinde gemäß 2.1 Buchstabe d) in dem Amtsblatt nach den Gemeindemitteilungen als eigene Rubrik gesetzt werden sollen und nicht im hinteren Teil bei den Veröffentlichungen der politischen Parteien. Hier entstand eine kurze Diskussion im Gremium und fand Zustimmung. Gemeinderat Konrad Fleckenstein warnte vor evtl. höheren Kosten für das Amtsblatt durch ein Aufblähen des Amtsblatts.

Gemeinderätin Tanja Becker-Fröhlich und Gemeinderat Claus Stegmaier schlugen vor, den Alternativvorschlag der Verwaltung zu 2.1 Buchstabe c) in das Redaktionsstatut aufzunehmen. Dies fand jedoch im Gremium keine Zustimmung.

Der Gemeinderat stimmte dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Redaktionsstatut für das Amtsblatt „Malsch Gemeinderundschau„ mit den genannten Änderungen und Ergänzungen einstimmig zu.

 

6.Ö     Protokoll über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19.07.2016

Einwendungen gegen das Protokoll über die öffentliche Sitzung wurden nicht vorgetragen.

 

7.Ö    Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2016

Bürgermeisterin Sibylle Würfel gab die in nichtöffentlicher Sitzung am 19.07.2016 gefassten Beschluss der anwesenden Öffentlichkeit bekannt, soweit diese nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung möglich war.

 

8.Ö     Informationen der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin informierte über folgendes:

Eine Delegation der Partnergemeinde aus Zamárdi, Ungarn, werde in der Zeit vom 07.10.2016 bis 09.10.2016 in Malsch zu Gast sein. Einladungen an den Gemeinderat wurden ausgelegt. Geplant sei ein öffentlicher Empfang in der Zehntscheuer, Kirchberg 1 am Samstag, 08.10.2016. In diesem Rahmen solle auch gleichzeitig der 70. Geburtstag von Altbürgermeister und Ehrenbürger Werner Knopf nachgefeiert werden.

Die Gemeinderätinnen erhielten eine Einladung zur politischen Bildung der Landfrauen.

Das Schild, der Fahrplan sowie die Telefonnummer an der Haltestelle für die Ruftaxilinie wurden angebracht.

 Die Umwandlung von Parkplätzen bei der P+R Anlage am Bahnhof Rot-Malsch (Malscher Seite) seien zur Zeit nicht möglich, das Ende der Zweckbindungsfrist sei am 31.12.2022.

Die Öffnungszeiten des Häckselplatzes in Mühlhausen können nur ausgeweitet werden, wenn die Gemeinde Malsch die Mehrkosten für das Personal übernehme.

Des Weiteren wurde die Stellungnahme des Ingenieurbüros zum Austausch der Kompressoren beim RÜB Rot-Malsch zur Kenntnis gegeben.

  

9.Ö      Wünsche und Anregungen des Gemeinderats

Hier wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.

 

Die Bürgermeisterin schloss die öffentliche Sitzung des Gemeinderates um 20.25 Uhr.

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