Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 20.03.2018

Aus dem Gemeinderat vom 20.03.2018

 

Im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung standen die Entwurfsplanung des gärtnerbetreuten Grabfeldes im Friedhof Malsch sowie die Verabschiedung des Haushaltplans und der Haushaltssatzung für 2018. Die Sitzung wurde mit den Informationen der Bürgermeisterin sowie den Wünschen und Anregungen der Gemeinderäte beendet.

 

 

Friedhof Malsch

Gärtnerbetreutes Grabfeld

Entwurfsplanung Unterrichtung der Wege

In Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe, wurde die Planung für das „gärtnerbetreute Grabfeld“ im Friedhof Malsch am Haupteingang vorgestellt. Der Gestaltungsvorschlag für die gesamte Planungsfläche stellt nach Herstellung 57 Grabstellen zur Verfügung. Die Landschaftsarchitektin Sandra Habermann erläuterte anhand ihrer ausführlichen Präsentation die Details zum Planentwurf. Sie wies auch auf die Wegeführung hin und dass ein Ausbau mit einem wassergebundenen Belag erfolgen werde. Die Kosten hierfür wurden auf 7.210,00 € (netto) geschätzt. Durch die Entfernung der vorhandenen Hainbuchenhecke am Ehrenkreuz sowie des Efeubewuchses an der Friedhofsmauer durch den Gemeindebauhof könne mit einer Kostenreduzierung in Höhe von ca. 1.500,00 € (netto) gerechnet werden. Die Ausschreibung werde zeitnah in den nächsten Wochen durchgeführt, so dass mit einer Bauausführung im Sommer 2018 zu rechnen sei. Weiter erklärte sie, dass der dann beauftragte Gärtnerbetrieb bei der Gestaltung des gärtnerbetreuten Grabfeldes in Vorleistung mit der Bepflanzung gehe. Für eine Belegung in diesem Grabfeld müsse mit folgenden Kosten gerechnet werden:

Sarggrabstätten                                                                             ca. 5.800,00 €;

Urnengrabstätten                                                                          ca. 3.500,00 € sowie

Urnengrabstätten am Baum (Gemeinschaftsfeld)                   ca. 1.800,00 €.

In den Stellungnahmen begrüßten die Vertreter aller Fraktionen einhellig den Planentwurf und gaben ihre Zustimmung.

 

Das Gremium stimmte sodann der Entwurfsplanung zur Gestaltung des gärtnerbereuten Grabfeldes im Friedhof Malsch einstimmig zu und beauftragte gleichzeitig die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG, Karlsruhe, die Ausschreibung für den hierfür notwendigen Wegebau durchzuführen.

 

 

Schöffenwahl

Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023

Für die Jahre 2019-2023 müssen neue Schöffen vorgeschlagen werden. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich. Für die Gemeinde Malsch müssen mindestens 4 Personen für die Wahl vorgeschlagen werden. Dabei sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Bei der Verwaltung hatten sich sieben Personen beworben um in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufgenommen zu werden.

Gleichzeitig muss die Gemeinde Malsch zusätzlich dem Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises zwei Jugendschöffen vorschlagen. Der Verwaltung liegen auch hierfür Anträge von zwei Personen vor, die in die Vorschlagsliste der Jugendschöffenwahl 2018 aufgenommen werden wollen. Diese Anträge werden nach Ende der Bewerbungsfrist (15.04.2018) zuständigkeitshalber an das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises weitergeleitet.

 

Aus der Mitte des Gemeinderates wurden keine weiteren Vorschläge für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen vorgetragen, so dass ohne Aussprache der Gemeinderat der für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019-2023 die sieben Bewerber geschlossen in offener Wahl als Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen einstimmig zu. Gleichzeitig stimmte das Gremium den Vorschlägen für die Wahl der Jugendschöffen einstimmig zu.

 

 

Finanzen

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für 2018

Vorlage, Beratung und Verabschiedung

Die Bürgermeisterin präsentierte dem Gremium das Zahlenwerk für die Gemeinde Malsch. Als einleitende Worte führte sie folgendes aus:

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

liebe Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Frau Wacker und sehr geehrter Herr Herrmann,

sehr geehrter Herr Kloé.

Heute soll der erste Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht der Gemeinde Malsch verabschiedet werden. Seit der Einbringung des Haushaltsentwurfs haben sich viele Veränderungen ergeben. Trotz des angesetzten Streichkonzertes geben wir leider noch immer mehr Geld aus, als wir einnehmen. Im Ergebnishaushalt fehlen 91.000,00 €. Daran müssen wir gemeinsam für die zukünftigen Haushalte arbeiten. Die einzelnen Positionen müssen auf den Prüfstand und / oder die Einnahmensituation muss verbessert werden. Alle Ausgaben und Aufwendungen im Ergebnishaushalt müssen erwirtschaftet werden. Das erfordert Anpassungen und auch den Mut zu Veränderungen. Als große Investitionen stehen der Erhalt und Ausbau der Dorfscheune und die Gestaltung des unteren Dorfplatzes. Außerdem die Notstromversorgung, Zuschüsse zu Sanierungen, Ausbau der S-Bahn, Wegebau für das Gärtnerbetreute Grabfeld, Fibernet und noch weiteres. Neue Schulden müssen dafür nicht aufgenommen werden. Jedoch werden die liquiden Mittel sich verringern.

Albert Einstein sagte: „ Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“

Es steht außer Frage, dass wir auch in Zukunft investieren, denn nicht zu investieren bedeutet Stillstand und Stillstand bedeutet Rückschritt. Ich möchte mich an dieser Stelle recht herzlich bei den Damen und Herren des Gemeinderats bedanken, für das gute und sachliche Miteinander.

Ein herzlicher Dank geht an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde Malsch. Ein besonderer Dank geht heute an Frau Wacker, Frau Bender und Frau Hemberger der Kämmerei. Die Phase der Umstellung ist Sprint, Hürdenlauf und Marathon zugleich. Danke an alle fürs Durchhalten. Neben dem, was in Euro und Cent bezahlt wird, gibt es aber noch das große Ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde.

Deshalb auch ein herzliches Dankeschön an alle, die sich unentgeltlich in den Dienst der Gemeinde und ihrer Einwohner stellen. Nach den nun folgenden Erläuterungen von Frau Wacker darf ich die Fraktionen um ihre Stellungnahmen bitten.

 

Danach erteilte sie der Rechnungsamtsleiterin Petra Wacker das Wort. Diese zeigte dem Gremium anhand einer Präsentation die Eckdaten des Haushaltes für 2018. Dieser Haushalt sei erstmals nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) mit dem Buchungsstil „kommunale Doppik“ vorgelegt worden. Die Verbuchung aller Erträge und Aufwendungen stellen den gesamten Ressourcenverbrauch dar. Der Haushaltsplan ist in Ergebnis- und Finanzhaushalt gegliedert. Für die Haushaltsplanung wurde ein noch transparenteres Verfahren gewählt. Der Gesamtergebnishaushalt, in dem ordentliche Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden sollen, zeigt sich 2018 wie folgt:

 

Ordentliche Erträge =                                                                               7.542.100,00 €

Ordentliche Aufwendungen =                                                                7.633.100,00 €

 

Somit ist das veranschlagte Gesamtergebnis negativ und beträgt     -91.000,00 €

 

Im Finanzhaushalt wird für 2018 folgendes dargestellt:

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts =                                       352.700,00 €

Mittelbedarf aus Investitionstätigkeit =                                                      597.500,00 €

Mittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit =                                                234.900,00 €

Änderung des Finanzierungsmittelbestands =                                                  -479.700,00 €

 

Sodann sprach Gemeinderat Konrad Fleckenstein die Stellungnahme für die Freien Wähler:

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Würfel,

sehr geehrte Frau Wacker,

sehr geehrter Herr Herrmann,

sehr geehrte Damen und Herren,

heute beschließt der Gemeinderat den Haushalt der Gemeinde Malsch mit einem Volumen von rd. 7,5 Mio. Euro. Dieser Haushalt ist geprägt von der guten wirtschaftlichen Lage, hohen Steuereinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und einer guten Wirtschaftsprognose auch für 2018. Und doch schließt der Haushalt mit einem negativen Gesamtergebnis von 91.000,00 Euro. Angesichts dieses negativen Ergebnisses trotz eines Wirtschaftsbooms ist die Frage erlaubt: Wie sieht es erst mit dem Haushalt aus, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern? Wenn wir der Gemeinde auch für die Zukunft die finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten wollen, müssen wir auf eine effiziente und nachhaltige Haushaltswirtschaft achten. Gerade die Notwendigkeit des Letztgesagten wird durch die Doppik, in der heute zum ersten Male der gemeindliche Haushalt dargestellt wird und die die Kameralistik ablöst, sehr deutlich.

Nun aber einige Anmerkungen der Fraktion der Freien Wähler zum Haushalt 2018:

Die Gemeinde hat eine schlanke Verwaltungs-bzw. Personalstruktur. Innerhalb der Verwaltung und auch des Bauhofs sind Arbeitsplatzbereiche verändert worden. Um auch in Zukunft eine den Leistungen entsprechende Vergütung zu gewährleisten, muss – und wir bitten die Verwaltung, dies zügig umzusetzen – eine entsprechende Bewertung des einzelnen Arbeitsplatzes eines jeden Mitarbeiters vorgenommen werden. Dass im Übrigen die Mittel für entsprechende Soft- und Hardware bereitgestellt werden, die für eine effektive Verwaltung notwendig sind, ist für uns selbstverständlich.

Auch Malsch wird sich – wenn es als Gemeinde attraktiv bleiben will – nicht von der Zukunft abkoppeln können. Das bedeutet, dass sich die Verwaltung auch immer mehr in Richtung „Smart village“ bewegen und die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung zumindest „ins Auge“ fassen muss.

Im Bereich der Zehntscheune und des Zehntkellers entsteht ein Nettoressourcenbedarf von rd. 86.000,00 €, wobei alleine rd. 25.000,00 € auf den Zehntkeller entfallen. Überlegungen zur Verringerung des Defizits sind geboten.

Für den Brandschutzwerden in 2018 rd. 73.000,00 € als Bedarf veranschlagt. Sicherlich notwendig und auch gut angelegtes Geld, denn hier geht es ja nicht nur um die Rettung von Sachwerten, sondern oftmals auch um die Rettung von Menschenleben.

Für den Rettungsdienst – hier vor allem um die Förderung der Helfer vor Ort – sind 3.000,00 € veranschlagt. Angesichts der doch vielen Einsätze der ehrenamtlichen Helfer und ihren lebensrettenden Erstmaßnahmen, muss die Gemeinde bei notwendigen finanziellen Engpässen der Helfer vor Ort diesen auch darüber hinaus entsprechend entgegenkommen. Wir bitten die Verwaltung in diesem Zusammenhang auch um aktive Mithilfe den für unsere Gemeinde so wichtigen Verein bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für Schulungszwecke zu unterstützen.

Für unsere Grundschule wird ein Nettoressourcenbedarf von rd. 272.000,00 € ausgewiesen. Damit sind die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Sicherstellung des Schulbetriebs gegeben. Enthalten in diesem ausgewiesenen Bedarf ist auch das der Schule zur Verfügung stehende Budget für die Lehr- und Lernmittel.

Für die Bibliothek werden in 2018 Kosten in Höhe von rd. 40.000,00 € veranschlagt.

Gerade in Zeiten, in denen ein Haushalt auf jede Einsparmöglichkeit überprüft wird, ist ja oftmals die Bibliothek ein erster Anwärter zum Streichen. Die Freien Wähler halten aber nach wie vor am Bestand der Bibliothek fest. Lesen bildet, weitet und öffnet den Horizont. Lesen und damit einhergehendes Leseverständnis ist unabdingbar für eine entsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Aber auch hier ist die digitale Entwicklung nicht mehr aufzuhalten. Dem muss die Bibliothek Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang sagen wir aber auch sehr selbstkritisch, dass über die Einführung einer Benutzungsgebühr  durchaus nochmals diskutiert werden muss.

Für den Bereich „Soziale Hilfen“ – hierunter fallen u.a. die Zuschussgewährung an die Schuldnerberatung, die Hilfen zur Anschlussunterbringung der Flüchtlinge, aber auch Leistungen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge – werden voraussichtlich Kosten von rd. 48.000,00 € entstehen. Die Freien Wähler halten diese Aufwendungen für gerechtfertigt, kommen sie doch Menschen zugute, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Gerade die Sicherung des sozialen Friedens ist immens wichtig, soll diese Gesellschaft nicht immer weiter auseinander driften.

Für die Kinder- und Jugendhilfe - Kindergarten, Kindernest und interkommunaler Kostenausgleich - entstehen Kosten von rd. 685.000,00 €, für den kath. Kindergarten 366.000,00 € und das Kindernest 309.000,00 €. Auf den ersten Blick ein sehr großer und bedeutender Kostenfaktor, der aber aus Sicht der Freien Wähler absolut notwendig ist. Denn gerade eine gute und entsprechende Kleinkindbetreuung ist nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, denkt man nur an Stichworte wie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, aber auch für eine gelingende Sozialisation. Eine gute Kleinkindbetreuung ist  auch eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass junge Familien in eine Gemeinde ziehen, wenn sie denn entsprechenden Wohnraum finden.

Die sogenannten kostenrechnenden Einrichtungen - Hallenbad, Letzenberghalle, Reblandhalle schlagen mit einem Kostenfaktor von rd. 370.000,00 € zu Buche. Davon entfallen auf das Hallenbad rd. 95.000,00 €, die Letzenberghalle 150.000,00 € und die Reblandhalle 125.000,00 €. Die höheren Kosten für die Letzenberghalle resultieren aus den erhöhten Abschreibungen, sowie den fehlenden Einnahmen für Benutzungen. Die kostenfreie Benutzung als Schulsporthalle müsste – bei korrekter theoretischer Anwendung der Doppik - als Kostenblock dem Haushalt Schule zugeordnet werden. Die Auslastung der beiden Hallen zeigt aber die Notwendigkeit dieser Hallen.

Der Bereich der Abwasserbeseitigungweist in 2018 voraussichtlich ein Defizit von rd. 43.000,00 € aus. Ein zu beobachtender Aspekt bei diesem Kostenpunkt ist, wie sich die von Malsch in die Käranlage Kronau fließende Schmutzfracht entwickelt und ob die relativ hohe Menge sich evtl. reduziert. Allgemein muss man im Bereich der Abwasserbeseitigung beobachten, wie sich die Situation weiter entwickelt und ob und wann welche Gegenmaßnahmen zur Verringerung des Defizits erforderlich bzw. ergriffen werden müssen.

Ein weiterer großer Kostenfaktor stellen die Dienstleistungen und die Infrastrukturkosten im Bereich der Verkehrsflächen und der Verkehrsanlagen sowie im öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV dar. Hier wird ein Nettoressourcenbedarf von rd. 479.000,00 € veranschlagt.

Kosten für Landschaftspflege und Friedhöfe werden in 2018 mit rd. 230.000,00 € zu Buche schlagen. Es ist in diesem Zusammenhang absolut richtig, dass die Gemeinde im Zuge einer stark veränderten Bestattungskultur in naher Zukunft auch ein gärtnerbetreutes Grabfeld anbieten wird.

Die bereits beschlossenen Investitionen wie der Ausbau der Dorfscheune und des Dorfplatzes schlagen laut Haushaltsplan nach Abzug der voraussichtlichen Zuschüsse immerhin noch mit rd. 521.000,00 € zu Buche. Diese Zahlen weichen doch stark von den in den verschiedenen Gemeinderatssitzungen genannten Zahlen ab. Die Freien Wähler bitten die Verwaltung um Klärung dieses Sachverhalts.

Die notwendige Anschaffung und Bereitstellung eines Notstromaggregats im Bereich des Feuerwehrhauses zur entsprechenden Versorgung im Falle eines Stromausfalles erfordert 200.000,00 €. Auch hier besteht Klärungsbedarf.

Im Rahmen von Dorfsanierungsmaßnahmen werden für Privatsanierer 24.000,00 € bereitgestellt. Das ist erfreulich, denn gerade auch solche Maßnahmen sind wichtige Schritte innerhalb einer Dorfentwicklung.

Für den weiteren Ausbau der S-Bahn Rhein-Neckar werden voraussichtlich 32.000,00 € anfallen. Die Stärkung des ÖPNV ist notwendig, wollen wir weiterhin mobil bleiben.

Die Transferaufwendungen – Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, FAG-Umlage - belaufen sich für die Gemeinde auf rd. 2,2 Mio. €. Die Höhe dieser Umlagen werden nicht nur von festgelegten Hebesätzen, sondern von der entsprechenden Höhe der vor zwei Jahren von der Gemeinde generierten Einnahmen bestimmt.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Malsch für 2018 macht deutlich, dass im Grunde nur ein Bewahren bzw. das Umsetzen einiger weniger schon lange geplanter Maßnahmen möglich ist. So fehlen, um zielgerichtet zukunftsweisend agieren zu können, strategische Ziele. Gerade diese stellen die Leitlinie eines jeden doppischen Haushaltes dar.

Ein Gesamtkonzept eines Dorfentwicklungsplans mit einem bestimmten Zeithorizont fehlt ebenfalls und ist dringend notwendig. Der Breitbandausbau muss auch angesichts veränderter Arbeitsbedingungen – Home-office – verstärkt und beschleunigt in Angriff genommen werden. Die entsprechenden Anträge werden die Freien Wähler stellen.

Die finanzielle Situation wird sich im Jahre 2019 für die Gemeinde nochmals signifikant verschärfen, ehe – laut der mittelfristigen Finanzplanung - in den Folgejahren ein Silberstreif am Horizont sichtbar wird. Diese Aussagen basieren allerdings immer auf der Annahme, dass die Steuern weiterhin so sprudeln, die Wirtschaft weiter boomt und auch die Umlagesätze auf dem jetzigen Niveau gehalten werden. Vor dem Hintergrund der eben erwähnten Annahmen bezweifeln wir die realistische Aussagekraft dieser Prognosen. Schon jetzt spürt die Gemeinde geringere FAG-Zulagen, auch eine Folge der Abwanderung junger, oftmals gut verdienender junger Menschen, die gezwungen sind, auch aufgrund von Gemeinderatsbeschlüssen, sich in einem Nachbarort niederzulassen. Die Stagnation der Bevölkerung, weniger junge Leute, all das wird erheblichen Einfluss nicht nur auf die Infrastruktur, sondern auch auf Vereine, haben.

Wir wiederholen zum Schluss nochmals unsere eingangs aufgeworfene Überlegung:

Angesichts des negativen Ergebnisses unseres Haushaltes trotz eines Wirtschaftsbooms und sprudelnden Steuereinnahmen in einer Höhe wie noch nie, ist die Frage erlaubt: Wie sieht es erst mit dem Haushalt aus, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern?

Die Freien Wähler stimmen dem Haushalt 2018 zwar zu, aber nicht in der Erkenntnis, dass dies ein wegweisender Haushalt ist, sondern in dem Bewusstsein, die wenigen Maßnahmen, die noch möglich sind, nicht auch noch zu blockieren.

Die Freien Wähler bedanken sich zunächst bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich engagieren. Sie erbringen einen wichtigen Beitrag für das soziale Zusammenleben in unserer Heimatgemeinde.

Ferner bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen für die pünktliche Zahlung von Gebühren und Steuern.

Weiter danken wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde, einschließlich des Bauhofs, für die geleistete Arbeit, sowie Ihnen, Frau  Bürgermeisterin Würfel und Frau Wacker, für die übersichtliche Vorlage des Haushaltsplans.

 

Auf die in der Stellungnahme aufgeworfenen Fragen wurde durch die Rechnungsamtsleiterin in kurzen Worten geantwortet.

 

Danach folgte die Stellungnahme der CDU von Gemeinderat Robert Krippl zum Haushalt 2018:

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

meine Damen und Herren,

heute ist Premiere, der 1. Haushaltsplan nach dem neuen Haushaltsrecht „Doppik“ (doppelte Buchführung in Konten) liegt vor. Die Umstellung auf das neue System stellt eine Zeitwende mit viel Arbeit dar. Frau Wacker, Sie können dies sicherlich bestätigen. Wir können Ihnen bestätigen, dass Sie mit dem Kämmerei-Team eine vorbildliche und zeitaufwendige Arbeit geleistet haben, um dieses umfangreiche Werk  vorzulegen. Dafür vielen Dank.

Die Doppik ist mit der bisherigen Kameralistik nicht vergleichbar. Es stehen nicht nur die realen Geldflüsse, sondern auch der Ressourcenverbrauch, die Abschreibungen als Wertverlust und die Rückstellungen für künftige Zahlungsverpflichtungen im Vordergrund. Dadurch bekommen auch manchen Zahlen eine andere Wichtigkeit und Bedeutung. Nach dem neuen Haushaltsrecht sollen alle ordentlichen Aufwendungen im Jahr ihres Verbrauches durch Erträge finanziert werden. Diesen Zwang hat das alte Haushaltsrecht nicht ausgeübt.

Grundsätzlich muss man die Frage stellen: Reicht die erwirtschaftete Liquidität (Cashflow oder Zahlungsmittelüberschuss), um die Investitionen zu finanzieren und die ordentlichen Tilgungen zu leisten. Das wird mit dem vorliegenden Ergebnishaushalt nicht erreicht. Erträge und Aufwendungen können nicht ausgeglichen werden. Es fehlen 91.000,00 €! – Randbemerkung: Viele Gemeinden, die derzeit auch umstellen, können ihre Haushalte auch nicht ausgleichen. Das Erwirtschaften der Abschreibungen und des Ressourcenverbrauchs bereitet anscheinend auch anderen Gemeinden Probleme. Der Fehlbetrag von 91.000,00 € dokumentiert den realen Wertverlust oder -verzehr des Gemeindevermögens. Der Betrag ist sicherlich nicht als dramatisch einzustufen. Wir sehen es als ein Warnzeichen, dass die Haushaltsampel leicht gelb blinkt. Die Herausforderung und das Ziel für die mittelfristigen Planungen lautet deshalb: Der Ausgleich zwischen Erträgen und Aufwendungen ist zu erreichen.

Im Haushaltsplan sind auch positive Zeichen erkennbar. Der Finanzhaushalt, der die tatsächlichen Geldflüsse im aktuellen Haushaltsjahr wiederspiegelt, schließt mit einem Überschuss von rund 353.000,00 € ab. Hier wirkt sich die gute gesamtwirtschaftliche Lage aus. Es können ca. 540.000,00 € höhere Erträge an Steuereinnahmen und Zuweisungen erwartet werden. Im Gegenzug verringern sich die Transferaufwendungen (Umlagen) FAG und Kreis um ca. 223.000,00 €. Da keine Kreditaufnahme geplant ist, sinkt der Schuldenstand der Gemeinde um 235.000,00 €. Bei solchen Voraussetzungen hätten wir bei der Kameralistik von einem guten Ergebnis gesprochen.

Im Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von etwa 1,5 Mio. € vorgesehen. Für die Baumaßnahmen (Breitbandausbau, Dorfscheune, Dorfplatz, Grundstückserwerb und Notstromaggregat) wird mit Zuschüssen von 508.000,00 € gerechnet.

Ausblick: Das Jahr 2017 werden wir positiv abschließen können, das geplante Darlehen wurde nicht benötigt  und der Überschuss (Betrag steht erst bei der Jahresrechnung fest) wird in die Rücklagen einfließen.

Im Jahr 2018 stehen ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, um ohne Darlehen über die Runden zu kommen. Die festgesetzten Kassenkredite (Überziehungskredit) von 800.000,00 € werden bei Engpässen für kurzfristige Schulden/Zahlungen zur Verfügung stehen.

Aufgrund des guten Abschlusses von 2017 werden im Jahr 2019 die Zahlungen von Land und Bund niedriger sein und die Transferleistungen (Umlagen) sich erhöhen. Darauf müssen wir uns einstellen. Es wird in Bezug auf Investitionen ein ruhiges Jahr werden und für die Aufwendungen wird ein Teil der vorhandenen liquiden Mittel eingesetzt werden müssen. Ab dem Jahr 2020 kann voraussichtlich der gesetzlich geforderte Ausgleich des Haushaltes erreicht werden.

Sobald die Eröffnungsbilanz komplett mit der Vermögenserfassung und-bewertung erstellt ist, können noch detailliertere Aussagen zum Gesamtvermögen und zur gesamten Finanzsituation der Gemeinde gemacht werden.

Für die CDU-Fraktion ist das anzustrebende Ziel für die kommenden Haushalte klar: Es ist ein positives Gesamtergebnis zu erreichen, um nicht auf Kosten der folgenden Generation zu leben. Die CDU-Fraktion stimmt dem Haushaltsplan und der Satzung für 2018 und dem mittelfristigen Finanzplan gemäß Beschlussvorschlag zu.

 

Gemeinderätin Dr. Bettina Lieske gab für das Bündnis90/Die Grünen ihre Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018 wie folgt ab:

 

Sehr geehrte Frau Würfel,

sehr geehrte Damen und Herren.

Auch wir möchten uns bei Frau Wacker und allen anderen bedanken, die an der Umstellung auf das neue kommunale Rechnungswesen, der Doppik, mitgewirkt haben. Das Ergebnis ist eine sehr gute Arbeitsgrundlage für uns, mit Begriffsdefinitionen und umfangreichen Erläuterungen. Zudem möchten wir allen danken, die den Weg zum heute vorliegenden Haushaltsplan offen und transparent gestaltet haben. Kurze Erinnerung: Nach einer Vorstellung des Haushaltes in öffentlicher Sitzung, erfolgte eine Beratung im Finanzausschuss und in einer weiteren öffentlichen Sitzung konnten die Fraktionen Anträge einreichen. Heute geht es nun darum, den Haushalt für 2018 zu verabschieden. Mit der Doppik werden viele Vorteile verbunden. Wir hoffen, dass sich in Malsch unter anderem folgende Effekte einstellen werden:

·       Generationengerechtigkeit: Die Doppik erfasst den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen. Sie ermöglicht damit, die Änderung des Vermögensbestandes einer Kommune auch dort abzubilden, wo keine Zahlungen anfallen. Durch Abschreibungen berücksichtigt sie z. B. den Wertverlust im Laufe der Zeit und durch Rückstellungen künftige Belastungen durch Pensionsverpflichtungen.

Das Prinzip der Generationengerechtigkeit fordert, dass das Ressourcenaufkommen einer Periode ausreichen muss, um den Ressourcenverbrauch dieser Periode zu decken. Dieses Prinzip trägt dazu bei, dass nachfolgenden Generationen ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.

·       Transparenz: Eine Bilanz stellt das Vermögen einer Gemeinde in seiner Gesamtheit dar. Das bisherige Rechnungswesen – die Kameralistik – kannte die Bilanz nicht. Weiterhin führt die Doppik die Gliederung des Haushalts nach sogenannten „Produkten“ ein wie beispielsweise Leistungen im Zusammenhang mit der Bücherei oder des Friedhofswesens. Hieraus ergibt sich Transparenz zur Frage, was eine einzelne Leistung wirklich kostet. Diese Transparenz ist eine wichtige Grundlage für Entscheidungen der Verwaltung und des Gemeinderates und in der Kommunikation mit den Bürgern. Sie fördert das wirtschaftliche Handeln und erleichtert den Vergleich zwischen Gemeinden.

·       Zielorientierung: In der Doppik sollen Ziele und nicht Finanzen im Mittelpunkt stehen. So ist sichergestellt, dass klar ist, was mit einer Investition erreicht werden soll. Pro Produkt oder Produktgruppe müssen also klare Ziele definiert werden. Diese Ziele sollten unserer Meinung nach aus einem Leitbild für unsere Gemeinde abgeleitet sein. Ihre Erarbeitung erfordert ein Umdenken und eine mittel- und langfristige Planung. Sie wäre aus unserer Sicht sehr lohnenswert.

Ich möchte von den vielen Kennzahlen des Haushalts nur ein paar kommentieren:

1.     Eine wichtige Kennzahl zur Bewertung der Generationengerechtigkeit ist das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes. Es ist als Differenz zwischen ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen definiert. Hier haben wir ein Defizit von 91.000,00 €. In Relation zum Gesamtvolumen unseres Haushaltes und unter der Annahme einiger eventuell zu pessimistisch eingeschätzter Zahlen (bzgl. Gewerbesteuer, Planausgaben) und der noch ausstehenden Vermögensbewertung sehen wir aber keinen Grund zur Besorgnis.

2.     Die Finanzrechnung zeigt, wie die Gemeinde die Finanzmittel erwirtschaftet, verwendet und erhält im Einzelnen: aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionsmaßnahmen und durch Finanzierungsmaßnahmen (Kredite). Die Salden dieser drei Tätigkeitsfelder werden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Dies stellt die Änderung des Finanzierungsmittelbestands dar und ermöglicht damit die Beurteilung der Finanzlage eines Haushaltsjahres und damit der Liquidität. Diese wird sich um knapp eine halbe Million € reduzieren, weil wir auch in diesem Jahr wieder viel in unseren Ort investieren.

3.     Schuldenstand: Wir werden im Jahr 2018 keine weiteren Kredite aufnehmen und unsere Verschuldung weiter reduzieren und zwar um rund 235.000,00 €.

Der größte Investitionsblock in unserem Haushalt ist die Gestaltung des hinteren Dorfplatzes und die Sanierung der Dorfscheune mit insgesamt 860.000,00 €.Wir hoffen, dass diese Maßnahmen den Ortskern aufwerten und somit zu seiner weiteren Belebung beitragen. Uns freut, dass die Bevölkerung in diesen Prozess mit einbezogen wurde und somit einen Teil ihres Lebensumfeldes aktiv mitgestaltet. Übermorgen, Donnerstag, wird in der Einwohnerversammlung ein weiterer Schritt auf diesem Weg begangen, indem die Planung zum Dorfplatz mit den Bürgern gemeinsam besprochen wird. Die Investitionen in den Ortskern sind unserer Meinung nach ein entscheidender Baustein zu einer weiteren erfolgreichen Innenentwicklung. Wir wünschen uns, dass diese klare Entscheidung zur Innenentwicklung die Aufenthaltsqualität im Ortskern steigert und der historisch geprägten Baukultur Auftrieb verleiht. Wir hoffen, dass nach der Fertigstellung des Dorfplatzes und der Scheune der Ort, den Herr Müller-Hertlein als verantwortlicher Planer „Wohnzimmer“ unserer Gemeinde genannt hat, nicht nur für alle traditionellen Feste genutzt wird sondern auch neue Initiativen inspiriert.

Wir stimmen dem vorliegenden Haushaltsplan für 2018 und der Haushaltssatzung zu. Er adressiert die für uns wichtigen Ziele der Transparenz, Bürgerbeteiligung und der Innenentwicklung.

Die Doppik bietet viele Chancen. Wir stehen am Anfang eines Prozesses, der ein Umdenken und ein ziel- und produktorientiertes Arbeiten mit dem Haushalt erfordert. Wir haben mit der Doppik ein Werkzeug an der Hand, um Ziele für Malsch zu definieren und ihre Umsetzung zu begleiten und zu erreichen. Unser Anliegen ist es, dieses Werkzeug bestmöglich zu nutzen. Unter anderem dadurch, dass Bürger, Bürgermeisterin, Verwaltung und Gemeinderat weiterhin gemeinsam an Zielen für den Ort arbeiten.

Vielen Dank.

 

In der anschließenden Abstimmung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung stimmt das Gremium einstimmig dem vorgelegten Haushaltsplan 2018 wie folgt zu:

Haushaltssatzung der GemeindeMalsch

für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.03.2018 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                                                               EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

7.542.100

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

7.633.100

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

   -91.000

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

   -91.000

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.995.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.643.100

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

   352.700

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

   865.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.462.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
     
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

  -597.500

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
    
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

  -244.800

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

   234.900

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
       
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

 -234.900

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
       
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-479.700

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                 -,-- EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf                                            -,-- EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                         800.000,00 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.

für die Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

330 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

330.v. H.

 

der Steuermessbeträge;

 

2.

für die Gewerbesteuer auf

340.v. H.

 

der Steuermessbeträge.

 

Malsch, den 20. März 2018

Sibylle Würfel

Bürgermeisterin

 

Sodann musste als Neuerung auch der mittelfristige Finanzplan für den Ergebnishaushalt sowie der mittelfristige Finanzplan für den Finanzhaushalt durch das Gremium beschlossen werden. Der Gemeinderat stimmte auch hier einstimmig zu.

 

 

Reblandhalle

Errichtung einer Überdachung zwischen den Garagen

Antrag: TSV 07 Germania Malsch e.V. vom 20.02.2018

Der TSV 07 Germania Malsch e.V. beantragt die freie Fläche zwischen der vereinseigenen Garage und der vereinseigenen Garage des Männergesangvereins „Frohsinn“ 1876 e.V. Malsch auf eigene Kosten zu überdachen. Das bestehende Garagendach des TSV soll verlängert werden. Die Dacheindeckung wird ebenfalls mit einer Ziegeleindeckung sowie beim bestehenden Dach erfolgen und liege auf zwei Holzpfosten auf. Das neu zu errichtende Garagendach muss mit einem Mindestabstand von 1,50 Meter zur Gebäudewand der Reblandhalle hergestellt werden, so dass ein ständiger Zugang zum Hallengebäude möglich ist. Die Entwässerung des neuen Daches muss ordnungsgemäß erfolgen.

 

Der Gemeinderat nahm ohne Aussprache den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte dem Antrag des TSV 07 Germania Malsch e.V. vom 20.02.2018 für die Errichtung einer Überdachung zwischen den Garagen bei der Reblandhalle einstimmig zu.

 

 

Informationen der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin informierte, dass die Einwohnerversammlung am Donnerstag, 22.03.2018 um 19:00 Uhr in der Zehntscheuer Malsch stattfindet und lud alle Anwesenden hierzu ein.

Weiter teilte sie mit, dass der Eigentumswechsel für das Parkplatzgrundstück in Malsch, Friedhofstraße 27 im Grundbuch auf die Gemeinde Malsch als Alleineigentümerin vollzogen wurde.

Bezüglich des Schreibens des Asylkreises Malsch mit Fragen zur Gemeinschaftsunterkunft erklärte sie, dass diese voraussichtlich zum Jahresende schließen werde. Die dort lebenden Flüchtlinge werden auf andere Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises verteilt.

 

 

Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat

Es wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.

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