Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 19.06.2018

Aus dem Gemeinderat vom 19.06.2018

 

Im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung standen die Festlegungen zur weiteren Planung der Platzgestaltung des Dorfplatzes, 3. Bauabschnitt. Weitere Themen waren die parzellenscharfe Ausweisung von FFH-Gebieten sowie die Vorstellung der Angebote der Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. Die Sitzung wurde mit den Informationen der Bürgermeisterin sowie den Wünschen und Anregungen der Gemeinderäte beendet.

 

 

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH)

Parzellenscharfe Ausweisung von FFH-Gebieten

Im Rahmen der FFH-Richtlinie von 1992 wurden in ganz Europa Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewählt, um europaweit bedrohte oder sehr seltene, natürliche Lebensräume und wild lebende Arten in einen „günstigen Erhaltungszustand“ zu bewahren oder diesen wieder herzustellen. Bereits in den Jahren 2001 und 2005 wurden in Baden-Württemberg Gebietsmeldungen vorgenommen, welche von der EU-Kommission auf Basis des Artenmaßstabs 1:25.000 festgelegt und veröffentlicht wurden. 2005 wurde genau und detailliert die vorhandene Qualität beschrieben und gesteckte Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung sowie Maßnahmenempfehlungen festgelegt, diese bildeten eine Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln. Im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg (GVVR) handelt es sich um das FFH-Gebiet „Nördlicher Kraichgau“ mit 12 Lebensraumtypen und 13 Arten. Eine FFH-Verordnung bestand bisher noch nicht und muss nun noch erlassen werden. Die Europäische Kommission klagt gegen die Mitgliedsstaaten, die eine FFH-Verordnung noch nicht umgesetzt haben – zu den beklagten Ländern gehört auch Deutschland. Sollte eine Verordnung nicht erlassen werden, sind hohe Zwangsgelder zu erwarten und ein hohe Wahrscheinlichkeit, dass europäische Fördermittel eingefroren werden. Zur Umsetzung der FFH-Verordnung wird nun eine Konkretisierung der Außengrenzen im Maßstab 1:5000 vorgenommen. Die Schaffung eindeutiger Grenzen im Zuge der FFH-Verordnung erhöht die Klarheit und Rechtssicherheit für die Bauleitplanung durch die flurstücksscharfe Abgrenzung der Gebiete. Zusatzbelastung oder neue Restriktionen im Rahmen der Bauleitplanungen werden somit nicht geschaffen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hört bis zum 09.07.2018 die Gemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange an. Die Umweltbeauftragte des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg empfahl zum Abschluss ihrer umfassenden Ausführungen dem Gemeinderat den Sachverhalt ohne Abgabe von Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Gemeinderat nahm im Rahmen des Erlasses der FFH-Verordnung für das FFH-Gebiet „Nördlicher Kraichgau“ die parzellenscharfe Abgrenzung sowie den Sachverhalt ohne Abgabe von Stellungnahmen zur Kenntnis.

 

 

Gemeindebücherei Malsch

Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V.

Vorstellung der Angebote

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte die Bürgermeisterin die Geschäftsführerin sowie die Kassenwartin von Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V., Heidelberg, herzlich am Ratstisch. Die Geschäftsführerin zeigte den Anwesenden in ihrer ausführlichen Präsentation den Werdegang der Metropol-Card-Bibliotheken Rhein-Neckar e.V. von Beginn an. Weiter stellte sie sämtliche Angebote zur Metropol-Card zur Metropol-Bib.de sowie zu Pressreader vor. In ihren umfassenden Ausführungen machte sie auf die großen Vorteile der Mitgliedskommunen des Vereins aufmerksam. Weiter erläuterte sie im speziellen die Konditionen für die Gemeinde Malsch. Für das große und hochwertige Medienangebot müssen einmalige Kosten im Einstiegsjahr mit 5.429,00 € und für die Folgejahre mit derzeit 2.023,00 € gerechnet werden. Sollte sich die Gemeinde Malsch für eine Mitgliedschaft im Verein interessieren, werden die verschiedensten Werbematerialien zur Verfügung gestellt.

 

In der anschließenden Aussprache zeigten sich die Vertreter aller Fraktionen von den vorgestellten Angeboten begeistert. Die Bürgermeisterin dankte sodann den beiden Damen für ihre umfassenden Informationen.

 

 

Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“

Dorfplatz, 3. Bauabschnitt – Platzgestaltung

Aufhebung Ideenwettbewerb, Festlegungen zur Planung

Die Verwaltung schloss sich den Empfehlungen des Ortsplaners von der koplangruppe, Karlsruhe/Hagenbach, bezüglich der möglichen Flächenvarianten A bis D sowie zum weiteren Vorgehen der Platzgestaltung im rückwärtigen Bereich der Dorfscheine an und bat das Gremium um folgende Festlegungen:

·         Planungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 1.532 qm zu fixieren

(Variante A inkl. der Grundstücke Brunnengasse 3 und Brunnengasse 9)

·         Planungsbereich als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen

·         Planungsbereich mit bis zu 8 öffentlichen Stellplätzen auf den Grundstücken Brunnengasse 3 und Brunnengasse 9 herzustellen

Dies alles im Hinblick auf das kurze verbleibende Zeitfenster im Förderprogramm Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“ um anschließend die Planung als Grundlage für die Ausschreibung und die Vergabe der Baumaßnahme sowie für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung weiter zu entwickeln. Sollte bezüglich der Projektfläche keine Zustimmung im Gremium gefunden werden, so muss die weitere Nutzung der Grundstücke Brunnengasse 3 und Brunnengasse 9 zeitnah geklärt werden. Als Folgenutzung wäre der Verkauf zur Wohnbebauung oder eine provisorische Grünfläche denkbar. Allerdings gestaltet sich ein Verkauf der Grundstücke schwierig. Durch die bisher angefallenen Kosten für Erwerb und Abbruch, können die Grundstücke nur zu einem sehr hohen Quadratmeterpreis angeboten werden. Der Ortskern von Malsch weißt zusätzlich eine Funktionsschwäche auf, daher wurde die Herstellung von öffentlichen Flächen empfohlen, eine Wohnbebauung wäre hier in einer denkbaren Rangfolge die unterste Lösung. Bereits 2013 wurde über die Neugestaltung des Dorfplatzes beraten. Das Gremium fasste damals mehrheitlich den Beschluss, mit den Planungen zu beginnen, einen städtebaulichen Ideenwettbewerb für die Entwicklung des Areals Mühlgasse/Brunnengasse in Malsch mit Realisierungsteil der Dorfplatzgestaltung auszuloben. Der Gemeinderat äußerte in der Zeit danach in mehreren öffentlichen Sitzungen den Wunsch, dass aus Kostengründen auf die Durchführung eines Ideenwettbewerbs verzichten werden soll. Über die Gestaltung des Dorfplatzes diskutierten die Mitglieder des Gemeinderats in der folgenden Aussprache. CDU und Grüne hatten sich dagegen gewandt, auf den Grundstücken Brunnengasse 3 und Brunnengasse 9 Parkplätze zu schaffen so wie diese im Planentwurf vorgesehen waren. Sie favorisierten die Wiederbebauung der beiden Grundstücke. Die Freien Wähler zeigten die Probleme einer Wiederbebauung auf, dass sich kein Investor um dieses Projekt reißen werde. Sie plädierten die ehemals bebauten Flächen in die Platzgestaltung miteinzubeziehen um etwas „Ganzheitliches“ zu schaffen.

 

Der Gemeinderat hob zuerst den gefassten Beschluss von 2013 zur Auslobung eines Ideenwettbewerbs einstimmig auf. Sodann stimmte der Gemeinderat über die von der Verwaltung vorgeschlagene Projektfläche (Variante A) mit einer Gesamtplanungsfläche von 1.523 qm ab. Bei Stimmengleichheit wurde der Verwaltungsvorschlag abgelehnt.

 

 

Informationen der Bürgermeisterin

·           Am Gebäude der Zehntscheuer wurde der Erker erneut von einem Fahrzeug stark beschädigt. Dieser werde nun so zurück gebaut, dass eine gerade Gebäudefront entstehe.

·           Der Integrationsmanager Jonas Tesfamichael hat seine Arbeit in Malsch zur Betreuung der Flüchtlinge aufgenommen.

·           Bezüglich der technischen Probleme im Schwimmbad werden zurzeit von der Verwaltung Angebote eingeholt.

·           Nach der Schließung des Spielplatzes Netzwiesen werden von der Verwaltung Angebote für die Sanierung eingeholt.

 

 

Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat

Es wurden Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde von den Gemeinderatsmitgliedern angesprochen.

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