Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bericht vom 17.11.2020

Aus der Arbeit des Gemeinderates am 17.11.2020

 

Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie ist die Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus durch Sozialkontakte, die nicht zwingend erforderlich sind, geboten. Die öffentliche Sitzung des Gemeinderats fand aufgrund der erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln in der Letzenberghalle statt.

 

Nach der Bürgerfragestunde standen der Gemeindewald, die Leistungsvereinbarungen mit Postillion e.V., die Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs sowie verschiedene Themen zur Platzgestaltung des Dorfplatzes im Mittelpunkt der umfassenden Tagesordnung. Die Informationen der Bürgermeisterin sowie die Wünsche und Anregungen aus dem Gemeinderat beendeten die Sitzung.

 

 

Gemeindewald Malsch

Betriebsplan 2021

Von der Unteren Forstbehörde wurde für den Forstbezirk Kraichgau-Rheintal der jährliche Betriebsplan zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Betriebsplan besteht aus den Einzelplänen, Nutzungsplan und Kulturplan als Summenbericht „Wirtschaftsbuch“ und Voranschlag der Erträge und Aufwendungen. Die Vertreter der Forstbehörde erläuterten im Detail den vorgelegten Betriebsplan. In ihren Ausführungen zeigten sie auf, dass die Waldschäden, bedingt durch die trockenwarme Witterung sowie durch den Klimawandel beeinflusst, massiv zunehmen. Weiter wurde auf die Entwicklung von Schadholz, verursacht durch den Borkenkäfer und Dürre, hingewiesen. Die dadurch entstehenden Faktoren beeinflussen den Forstbetrieb durch die höheren Holzerntekosten wegen Einzelanfall und der erhöhten Sicherheitsvorkehrungen, durch niedrigere Holzpreise aufgrund von hohem Schadholzanteil und der aktuellen Holzmarktsituation und durch höhere Aufwendungen aufgrund der immer kleiner werdenden wirtschaftlichen Bedeutung des Waldes. Wegen der aktuell anhaltenden Corona-Pandemie können keine Versteigerungen für das Brennholz stattfinden. Eine Verteilung wird durch das Kreisforstamt durchgeführt, hierzu werden Informationen im Amtsblatt veröffentlicht. Insgesamt 500 Festmeter werden im Jahr 2021 in Malsch zur Verfügung stehen. Diese teilen sich wie folgt auf:

Distrikt 1 „Bruchwald“ mit 300 Festmeter im 1. Quartal und

Distrikt 2 „Brettwald“ mit 200 Festmeter im 4. Quartal.

Weiter wurde von der Forstbehörde informiert, dass auf einer Fläche von 0,4 ha im Bruchwald 1.200 Stiehleichen gepflanzt werden sollen. In den folgenden Stellungnahmen der Freien Wähler, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP dankte man einhellig den Mitarbeitern des Forstes für das Geleistete. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass der Wald als Erholungsfunktion für die Bürgerschaft diene.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat einstimmig den von der Forstbehörde vorgelegten Betriebsplan für das Jahr 2021 beschlossen.

 

 

Kinderbetreuung/Kindernest Malsch e.V.

Leistungsvereinbarungen mit Postillion e.V. über den Betrieb und die Förderung des freien Trägers der Kindertagesstätte und der Schulbetreuung in Malsch

Die Mitglieder des Kindernests Malsch e.V. hatten in der Jahreshauptversammlung beschlossen, die Trägerschaft für die Kindertagesstätte sowie für Hort und Kernzeit an die Gemeinde Malsch zum 31.12.2020 zurückzugeben. Der Gemeinderat hatte daraufhin beschlossen, nicht auf die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu bestehen und die Verwaltung damit beauftragt, mit dem freien Träger Postillion e.V., welcher im Rhein-Neckar-Kreis verschiedene Einrichtungen für Kinder und Jugendlichen betreiben, Vertragsverhandlungen bezüglich der Übernahme der Trägerschaft aufzunehmen. Bei den Vertragsverhandlungen war Ausgangspunkt die bisherige vertragliche Regelung mit dem Kindernest. Die Betreuungszeiten wurden in vollem Umfang übernommen. Weiterhin werden die Elternbeiträge nach dem Württemberger Modell erhoben. Über die Änderung im Zusammenhang mit dem Wechsel der Trägerschaft wurden sowohl die Mitarbeiter des Kindernests als auch die Eltern rechtzeitig informiert. Nach dem vorgelegten Vertragsentwurf und den Planzahlen für das Jahr 2021 würde die Finanzierung der Kindertagesstätte, bei einer Beteiligung der Gemeinde mit 75 % an den Betriebskosten, ein Zuschuss für die Gemeinde Malsch in Höhe von ca. 677.500 € anfallen. Der Verein Schulbetreuung Rhein-Neckar Postillion e.V. wird Hort und Kernzeit übernehmen. Auch hier orientieren sich der Vertragsentwurf an den bisherigen Regelungen. In der Aussprache stand der geschäftsführende Vorsitzende des Postillion e.V. dem Gremium für dessen umfangreiche Fragen zur Verfügung. Die Vertreter der Freien Wähler, der CDU, von Bündnis 90/Die Grünen und FDP erklärten in den Stellungnahmen jeweils Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dank wurde dabei dem Postillion e.V., der Verwaltung sowie dem Kindernest Malsch e.V. ausgesprochen.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Übertragung der Trägerschaft für Krippe, Kindergarten, Hort und Kernzeit zum 01.01.2021 an den freien Träger Postillion e.V. bzw. den Verein Schulbetreuung Rhein-Neckar Postillion e.V.. Die Verwaltung wurde beauftragt die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen. In der Bedarfsplanung wird ab diesem Zeitpunkt das Kindernest Malsch e.V. durch den Postillion e.V. ersetzt.

 

 

Feuerwehr Malsch

Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 10 inklusive Beladung

Die von der Gemeinde Malsch beauftragte Agentur für feuerwehrtechnische Beratung hat am 20.10.2020 die Submission und Auswertung der eingegangenen Angebote für die Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 10 vorgenommen. Bis zum festgelegten Einreichungstermin der europaweiten Ausschreibung hatten 14 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Es sind drei Angebote für das Los 1, Fahrgestell mit Aufbau sowie drei Angebote für Los 2, die feuerwehrtechnische Beladung eingegangen. In den folgenden Stellungnahmen erklärten die Vertreter aller Fraktionen sowie von der FDP ihre Zustimmung zur Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs. Sie dankten dabei der Freiwilligen Feuerwehr Malsch für die geleistete Arbeit bei der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen. Die anfallenden Mehrkosten sind zu tragen und bilden eine Investition für die Sicherheit und Zukunft.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch folgt dem Vergabevorschlag der feuerwehrtechnischen Beratungsagentur und beschließt einstimmig für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs LF 10 inklusive Beladung den Auftrag für Los 1 der Firma Josef Lentner GmbH, Hohenlinden, und für Los 2 der Firma Bastian GmbH Feuerwehrtechnik, Karlsruhe, zu erteilen. Die Gesamtbeschaffungssumme für das Löschgruppenfahrzeug LF 10 beträgt somit 371.307,66 € (brutto bei 19 % MwSt.).

 

 

Dorfplatz, 3. Bauabschnitt, Platzgestaltung

Streichung des geplanten Baumes vor der Einfahrt der Flst.Nr. 93 und 96/1 inklusive Rückbau und Verfüllung der bereits vorhandenen Baumscheibe

Gemeinsamer Antrag des Gemeinderats der Gemeinde Malsch vom 30.10.2020

In kurzen Worten wurde der gemeinsamen Antrag des Gremiums erläutert. In der Stellungnahme der Grünen wurde darauf hingewiesen, dass das Thema mit diesem Antrag ein gutes Ende nehmen soll und wünscht für die Zukunft, dass der Platz gemeinsam angenommen und genutzt wird.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Streichung des geplanten Baumes auf dem Dorfplatz vor der Einfahrt der Flst.Nr. 93 und 96/1 inklusive Rückbau und Verfüllung der bereits vorhandenen Baumscheibe sowie der dazugehörigen Sitzbank aus massivem Natursteinelement.

 

 

Dorfplatz, 3. Bauabschnitt, Platzgestaltung

Einwohnerantrag vom 22.10.2020 gemäß § 20 b GemO zur Entfernung eines Baumes inklusive Baumscheibe auf dem Dorfplatz

Durch den vorangegangenen Tagesordnungspunkt wurde dem vorliegenden Einwohnerantrag bereits vollumfänglich zugestimmt.

 

 

Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“

Dorfplatz, 3. Bauabschnitt, Platzgestaltung

Infotafel zur Synagoge und Ritualbad (Mikwe) der jüdischen Gemeinde

Die Infotafel wurde vom Arbeitskreis Jüdisches Leben in Malsch beim Verkehrs- und Heimatverein der Gemeinde Malsch in großer Detailarbeit erstellt. Im Rahmen der Platzgestaltung des Dorfplatzes soll diese Tafel sowie die auf der Platzfläche am Boden eingelassenen Grundrisse umfassende Informationen zu dem dort in den Jahren 1834 bis 1939 befindlichen Synagoge und dem Ritualbad (Mikwe) der jüdischen Gemeinde von Malsch liefern. Die Infotafel ist in zwei Abschnitte eingeteilt. Der erste Teil informiert über die Geschichte der jüdischen Gemeinde bis 1940, der zweite Teil über das Gedenken und Begegnungen nach 1945. Die Informationen der Tafel können auch in englischer Sprache mittels eins QR-Codes abgerufen werden. Mit einer Edelstahl-Halterung soll die Tafel neben dem Gedenkstein im Pflanzbeet in der Verlängerung der Treppenanlage vom oberen Dorfplatz aufgestellt werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nahm Kenntnis und gibt einstimmig seine Zustimmung unter dem Vorbehalt, dass alle Rechte an der Veröffentlichung der gezeigten Objekte geklärt sind. Weiter ist der Arbeitskreis Jüdisches Leben in Malsch beim Verkehrs- und Heimatverein der Gemeinde Malsch für die Erstellung und den Inhalt der Infotafel im presserechtlichen Sinn verantwortlich.

 

 

Sanierungsverfahren Malsch „Ortsmitte III“

Anlage eines Parkplatzes auf dem Grundstück Brunnengasse 9

Antrag Freie Wählervereinigung Malsch e.V. vom 22.10.2020

Die Gemeinderatsfraktion beantragt die Anlage eines Parkplatzes auf dem Grundstück Brunnengasse 9. Der Vertreter der CDU beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und begründet diesen damit, dass die Sitzung des Finanzausschusses abgewartet werden soll. Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt dem Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes mehrheitlich zu.

 

 

Gutachterausschuss

Vorschlag zur Benennung der künftigen Gutachter der Gemeinde Malsch im Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Die konstituierende Sitzung des Zweckverbands fand am 13.11.2020 statt. Für die Amtszeit bis 2024 werden die ehrenamtlichen Gutachter/-innen gemäß der Zweckverbandssatzung bestellt. Die Gutachter für die Gemeinde Malsch sollen in der ersten Zweckverbandsversammlung folgend auf die konstituierende Sitzung, nachbenannt werden. Dem Gemeinderat der Gemeinde Malsch steht nach Maßgabe der Bestimmungen zu, insgesamt zwei Gutachter vorzuschlagen, die dem künftigen Gutachterausschuss angehören sollen. Dabei ist auf die Mindesteignung der zu nennenden Personen gemäß der Zweckverbandssatzung zu achten. Die Verwaltung hatte zuvor im Amtsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde aufgerufen, Bewerbungen einzureichen. Zum Ende der Bewerbungsfrist sind keine Bewerbungen bei der Verwaltung eingegangen. Von der Verwaltung wurden gleichzeitig Personen angesprochen, ob die Bereitschaft als ehrenamtlicher Gutachter für die Gemeinde Malsch tätig zu werden, bestehe. Der bisherige Gutachter Eugen Bös erklärte sich bereit, weiter im künftigen Gutachterausschuss mitzuwirken. Die Nennung von ausreichend geeigneten Personen mit den geforderten Voraussetzungen für den Gutachterausschuss gestaltet sich für die Gemeinde Malsch schwierig. Um die beiden Sitze für die Gemeinde Malsch im neuen Gutachterausschuss zu belegen hat daraufhin der künftige Verbandsvorsitzende weitere Personen genannt, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen besitzen und als ehrenamtliche Gutachter für die Gemeinde Malsch tätig sein könnten. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat insgesamt drei Personen für den neuen Gutachterausschuss vorgeschlagen. Im Rahmen einer geheimen Wahl wurden die beiden Bewerber ermittelt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig für die Gemeinde Malsch folgende Personen als Gutachter in den neu gegründeten Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis vorzuschlagen:

  1. Herr Eugen Bös, Malsch
  2. Herr Thorsten Seefeld, Leimen.

 

 

Schulverbände

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Bertha-Benz-Realschule Wiesloch

Im Jahr 1968 forderte die Stadt Wiesloch die Umlandgemeinden, aus denen zum damaligen Zeitpunkt zwischen 65 bis 70 % der Schüler/-innen der Realschule kamen, auf, sich an den Kosten für den Realschul-Neubau mit Turnhalle zu beteiligen. Die damals 12 Umlandgemeinden lehnten die Beteiligung an den Neubaukosten ab. Das Kultusministerium stellte damals das dringende öffentliche Bedürfnis für eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Ziel der finanziellen Beteiligung der Umlandgemeinden fest. Nach einer Zwangsverfügung, die die zuständigen Gerichte beschäftigten, legten die betroffenen Umlandgemeinden Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, diese Beschwerde wurde jedoch zurückgewiesen. Im Anschluss an das gerichtliche Verfahren wurde 1977 durch Erlass des Regierungspräsidiums Karlsruhe eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Wiesloch und der Stadt Rauenberg sowie den Gemeinden Dielheim, Malsch und Mühlhausen über die Beteiligung an den Kosten der Realschule festgelegt. Von den insgesamt 5,2 Mio. DM sollten die Umlandgemeinden damals rund 3,7 Mio. DM anteilig leisten.

Aufgrund der durchschnittlichen Schülerzahlanteile der letzten Jahre wurde ermittelt, dass die Gemeinde Malsch außen vor bleibe, da diese seit mehreren Jahren keine relevanten Schüler/-innen-Anteile an der Bertha-Benz-Realschule hat. Hinzugekommen sind demgegenüber Schüler/-innen anderer Kommunen, mit denen keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung besteht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zusammen mit dem Kultusministerium aktuell die gesamte Sachlage geprüft und nach Abschluss der Prüfung mitgeteilt, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung aufzuheben ist. Da das dringende öffentliche Bedürfnis an der Aufrechterhaltung der Vereinbarung nicht mehr vorhanden ist. Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat daraufhin bereits am 21.10.2020 der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Realschule Wiesloch zugestimmt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt ohne Aussprache einstimmig der Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Wiesloch und der Stadt Rauenberg sowie den Gemeinden Dielheim, Malsch und Mühlhausen über die Beteiligung der Kosten der Realschule in Wiesloch zu.

 

 

Katastrophenschutz

Anschaffung von Motorsirenenzur Warnung der Malscher Bevölkerung

Antrag Freie Wählervereinigung Malsch e.V. vom 13.10.2020

Im Zuge des bundesweiten Warntags am 10.09.2020 wurde festgestellt, dass die derzeitige Vorhaltung von Warneinrichtungen für die Malscher Bevölkerung im Katastrophenfalle nicht ausreichend ist. Die Bürgermeisterin wies in der Aussprache darauf hin, dass der Katastrophenschutz eine Aufgabe des Rhein-Neckar-Kreises ist. Sie warne davor, Voraussetzung zu schaffen, die mit den Katastrophenschutzmaßnahmen des Landkreises nicht kompatibel sind und macht den Vorschlag, den Antrag an die Kreisbehörde weiterzuleiten. Die Antragsteller stimmten dem Vorschlag zur Weiterleitung zu. Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend geändert, dass der Antrag zur Anschaffung von Motorsirenen zur Warnung der Malscher Bevölkerung an den Rhein-Neckar-Kreis als zuständige Fachbehörde weitergeleitet werden soll.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt dem geänderten Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen zu.

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