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Bericht 26.04.2022

Aus der Arbeit des Gemeinderates vom 26.04.2022

 

Auf der Tagesordnung standen die 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, die Verlängerung des Integrationsmanagements, die Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl 2022, die Neuanpflanzung von Bäumen entlang des Hauptwegs im Friedhof Malsch sowie der Nachtrag der Abbruchkosten zur Freilegung des Anwesens Letzenbergstraße 8.

 

 

GVV Rauenberg

Flächennutzungsplan, 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans

Mandatserteilung zum Abstimmungsverhalten der Gemeinde Malsch

In der öffentlichen Verbandsversammlung am 17.03.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren zur 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst. Der Entwurf lag in den Rathäusern Rauenberg, Mühlhausen und Malsch öffentlich aus. Im Zuge der Offenlage und der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange sind Anregungen und Stellungnahmen eingegangen und ausgewertet. Nach Erörterung und Beschlussfassung zu den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen ist es vorgesehen, einen Gremiumsbeschluss hinsichtlich des Abstimmungsmandats der Vertreter der Gemeinde Malsch im Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg (GVV) herbeizuführen. Das Mandat soll vom Gemeinderat erteilt werden für die Erörterung und Abstimmung zu den erarbeiteten Abwägungsvorschlägen hinsichtlich dem Zeitraum der frühzeitigen Offenlage der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) eingegangenen Anregungen. Weiter für die Billigung der Herausnahme des Tekturpunktes 2 der Stadt Rauenberg sowie die Billigung der angepassten Planentwürfe. Die Beauftragung der verbleibenden Tekturpunkte erforderlichen fachgutachterlichen Ausarbeitung zu den umweltbezogenen Themenstellungen im Sinne eines Umweltberichts für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch erteilt einstimmig den Vertretern der Gemeinde Malsch in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Rauenberg (GVV) das Mandat für die aufgeführten Punkte.

 

 

GVV Rauenberg

Verlängerung des Integrationsmanagements

Anpassung des Kooperationsvertrages

Bereits seit März 2018 besteht zwischen dem kommunalen Zusammenschluss der Gemeinden Angelbachtal, Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Rauenberg und Zuzenhausen und dem DRK der Kooperations- und Weiterleitungsvertrag für das Integrationsmanagement für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Die Arbeit der insgesamt drei Integrationsmanagern hat sich in allen Gemeinden etabliert und ist zu einem wichtigen Bestandteil geworden. Deshalb hat man sich für die Verlängerung des Förderzeitraums vorbehaltlich der Zustimmung im Gemeinderat ausgesprochen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ermöglicht nun eine weitere Verlängerung um 12 Monate. Die zusätzlichen Kosten entstehen für die notwendigen Sachkosten. Diese sind anteilig von den Gemeinden zu entrichten und sind nicht förderfähig. Auf die Gemeinde Malsch entfallen somit ein Betrag in Höhe von 2.767 € pro Jahr.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig:

1.    Der Antragstellung der Verlängerung des Förderzeitraums von 12 Monaten auf insgesamt 96 Monate für das Integrationsmanagement.

2.    Der Gemeinderat stimmt der Verlängerung des Kooperationsvertrages vorbehaltlich des Förderbescheides auf 96 Monate zu. Ebenso stimmt der Gemeinderat der weiteren interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Mühlhausen, Rauenberg, Dielheim, Angelbachtal und Zuzenhausen zu.

 

 

Bürgermeisterwahl 2022

Stellenausschreibung

Die öffentliche Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl, wird am Freitag, 08.07.2022 im Staatsanzeiger Baden-Württemberg erfolgen. Darüber hinaus wird die Stellenausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde Malsch veröffentlicht. Im Ausschreibungstext erfolgt der Hinweis, dass sich die Amtsinhaberin nicht wieder bewirbt. Für eine eventuelle Neuwahl ist eine erneute Stellenausschreibung nicht erforderlich und von Seiten der Verwaltung nicht vorgesehen. In der Sitzung wird beantragt die Stellenausschreibung ebenfalls in der Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ) sowie in den Badische Neueste Nachrichten (BNN) zu veröffentlichen und ergänzt den Beschlussvorschlag.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt dem Text der Stellenausschreibung zu. Auf eine zweite Stellenausschreibung im Falle einer ggf. erforderlichen Neuwahl (2. Wahlgang) wird verzichtet. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Text mit dem Hinweis zu einer öffentlichen Vorstellung der Bewerber zu ergänzen.

 

 

Friedhof Malsch

Neuanpflanzung von Bäumen entlang des Hauptweges

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Wunsch nach einer Aufwertung des Friedhofs Malsch durch eine Neuanpflanzung von Bäumen geäußert. Das Gremium hat die Mittel bereitgestellt. Der Friedhof nimmt in Malsch eine herausgehobene Stellung als Begegnungsstätte ein. Aus diesem Grund soll die Aufenthaltsqualität für die Friedhofsbesucher verbessert werden. In einem ersten Schritt soll durch die Neuanpflanzung von Bäumen entlang des Hauptweges wieder die Allee hergestellt werden. Für die anstehenden Gartenbauarbeiten werden die Gesamtkosten auf ca. 8.500 € geschätzt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch beschließt einstimmig die Neuanpflanzung der Bäume an ihren bisherigen Standorten entlang des Hauptweges im Friedhof Malsch, so dass eine Allee hergestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt die Gartenbauarbeiten zu vergeben.

 

 

Liegenschaften

Freilegung Anwesen Letzenbergstraße 8, Flst.Nr. 222

Nachtrag Abbruchkosten

Das Anwesen mit Wohnhaus und Scheune wurde von der Gemeinde erworben. Bei der Baubegehung wurde festgestellt, dass an dem Objekt dringende Sicherheitsmaßnahmen ausgeführt werden müssen, es bestand Einsturzgefahr. Der Gemeinderat hat sodann den Auftrag der Abbrucharbeiten im September 2021 erteilt. Die beauftragte Fachfirma legt nunmehr ein Nachtragsangebot für die dortigen Abbrucharbeiten vor. Das Angebot umfasst die Absicherungsarbeiten zur Standsicherheit der beiden Nachbargebäude sowie das Freilegen, Zerkleinern, Sortieren, Laden und fachgerechtes Entsorgen der zusätzlichen Fundamente die nicht mit dem Bestandsgebäude zu tun hatten, das Entfernen der Hoffläche, teilweise 3-lagiger Aufbau, Pflaster, Asphalt und Betonplatte sowie die Herstellung einer Abfahrt mit Auffüllkies. Weiter sind die Kosten für das von Hand Aussortieren der aspesthaltigen Baustoffe sowie deren fachgerechten Entsorgung enthalten.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt einstimmig dem Nachtragsangebot der Firma PB Protect Bausanierung GmbH in Viernheim für die zusätzlich notwendigen Abbrucharbeiten des Anwesens in Malsch, Letzenbergstraße 8, über einen Betrag in Höhe von 31.080,78 € (brutto) zu.

 

 

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