Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Malsch ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den offiziellen Internetauftritt www.malsch-weinort.de der Gemeinde Malsch.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

PDFs/Informationsblätter zum Download: Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Gescannte und oftmals auch externe PDF-Dateien, wie beispielsweise Bebauungspläne und andere Planungsunterlagen, können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

b) Unverhältnismäßige Belastung
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei der Neuerstellung von solchen Dateien bemühen wir uns, diese weitestgehend barrierefrei aufzubereiten.

Für die nicht barrierefreien Inhalte, für die wir derzeit keine barrierefreie Alternative anbieten, können Betroffene jedoch unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir ihnen zu ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
 

Diese Erklärung wurde am 14.03.2020 erstellt und orientiert sich an den jeweils aktuellen technischen Anforderungen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.12.2024 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.malsch-weinort.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:

Gemeinde Malsch
Kirchberg 10

69254 Malsch

E-Mail: rathaus@malsch-weinort·de
Telefon: 07253 9252-0
Telefax: 07253 9252-40

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl·de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

 


 

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