Seit dem 19.03.2022 ist das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfallen.
Laut Corona-Verordnung gibt es keine 3G-Kontroll-Verpflichtungen für die Besucherinnen und Besucher beim Betreten des Rathauses mehr.
Für alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Das Rathaus darf nur mit einer FFP2-Maske oder einer vergleichbaren Maske (KN95 und N95) betreten werden.