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Pressemitteilung: Portal zur Unterstützung bei der Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler freigeschaltet

Kultusministerin Theresa Schopper: „Die Zahl der Kinder und
Jugendlichen, die an unseren Schulen ankommen, wird stei-
gen. Die Geflüchteten und wir benötigen Ihre Unterstützung
und sind für jede Registrierung dankbar.“

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) hat heute Vormittag
(25. März) das Registrierungsportal für Helferinnen und Helfer zur Beschulung von
ukrainischen Schülerinnen und Schülern freigeschaltet. Freiwillige, die dabei helfen
möchten, die geflüchteten Kinder und Jugendlichen zu beschulen, können sich ab so-
fort unter VPO – Vertretungspool – Lehrer Online Baden-Württemberg (kultus-bw.de)
registrieren lassen. „Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die vor dem Krieg fliehen
und an unseren Schulen ankommen, wird steigen“, sagt Kultusministerin Theresa
Schopper. Sie erklärt: „Deswegen brauchen wir an den Schulen weitere Unterstüt-
zung und sind für jede Person dankbar, die dabei hilft, den Kindern und Jugendlichen
mit dem Schulbesuch wieder etwas Normalität zu vermitteln.“


Für die Beschulung geflüchteter ukrainischer Schülerinnen und Schüler und zu deren
Unterstützung können sich unter anderem Pensionäre, ausgebildete Lehrkräfte (auch
aus der Ukraine oder anderen Nationen), Studierende, Personen mit pädagogischer
Vorbildung sowie Erzieherinnen und Erzieher oder auch andere Freiwillige mit ent-
sprechenden Vorerfahrungen melden. Nach der Registrierung auf dem Portal werden
Qualifikationen, wie zum Beispiel eine vorherige Lehramtsausbildung abgefragt, die
Sprachkenntnisse, die eine Bewerberin bzw. ein Bewerber mitbringt, und die Wün-
sche für einen Einsatzort erfasst. Das Portal gilt für alle Schularten. Eine Übersetzung
aller Informationen in die ukrainische und russische Sprache wird demnächst vorlie-
gen. Letzte Detailfragen mit Blick auf die Beschäftigung von Lehrkräften aus der Uk-
raine werden aktuell zwischen den Bundesländern abgestimmt.


Auch Bestandslehrkräfte können unterstützen
Wenn eine Beschäftigung als Lehrkraft oder ein sonstiges Tätigwerden möglich ist,
nimmt das zuständige Regierungspräsidium mit der Bewerberin bzw. dem Bewerber
Kontakt auf. Für den Fall, dass die Bedürfnisse der Schule mit den Wünschen der
Freiwilligen zusammenpassen, kann das Regierungspräsidium Personen, die als
Lehrkräfte eingesetzt werden, einen befristeten Arbeitsvertrag anbieten. Natürlich
können auch Lehrerinnen und Lehrer, die bereits im Schuldienst beschäftigt sind, Un-
terstützung leisten. Sie können ihre Bereitschaft gegenüber der Schulleitung anzei-
gen, welche die Schulverwaltung informiert. „Jede und jeder, der helfen möchte, ist
eingeladen, sich zu melden. Die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine werden es
Ihnen danken. Denn bei all den schlimmen Erlebnissen können Sie ihnen etwas
Struktur, Halt und vielleicht auch ein wenig Freude vermitteln. Klicken Sie sich rein,
wir freuen uns auf Sie“, sagt Kultusministerin Schopper.


Weitere Informationen
Helferinnen und Helfer, die bei der Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schü-
ler mithelfen können, können sich unter lobw.kultus-bw.de/lobw/Vpo melden.

 

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