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Öffentliche Bekanntmachung, 5. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlweg"

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2018 den Aufstellungs-Beschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlweg“ gefasst, den Änderungs-Entwurf gebilligt und beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Gemeinde Malsch

Rhein-Neckar-Kreis

 

Öffentliche Bekanntmachung

5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlweg“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.07.2018 den Aufstellungs-Beschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlweg“ gefasst, den Änderungs-Entwurf gebilligt und beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB im „beschleunigten Verfahren“, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:

 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist es, durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsfläche für den im Plangebiet vorhandenen Lebensmittel Discounter zu schaffen. Durch die bedarfsgerechte Erweiterung soll die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln am Standort Malsch langfristig gesichert werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer Offenlage die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie eine Stellungnahme vorzubringen.

Der Änderungs-Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom 16.08.2018 bis 20.09.2018 im Rathaus der Gemeinde Malsch, Kirchberg 10, Sitzungssaal (Zimmer 21), 69254 Malsch, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist auch eine vorliegende Auswirkungsanalyse, welche sich auf die beabsichtigte Erweiterung des Lebensmittel-Discounters bezieht.

Im Verlaufe der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Anregungen schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Malsch, Kirchberg 10, 69254 Malsch, zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter der Internet-Adresse update.malsch-weinort.de eingestellt.

 

Malsch, den 08.08.2018

Sibylle Würfel, Bürgermeisterin

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