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Information des Rhein-Neckar-Kreises: Schutz vor Waldbränden

Grillstellen im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres gesperrt

Nachdem zum 19. Juni bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene 
geschlossen werden mussten, weitet das Kreisforstamt als Untere Forstbehörde 
diese Schutzmaßnahme nun auf das gesamte Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises 
aus. „Wir wollten zunächst noch etwas abwarten in den Regionen des Kreises, 
die im Vergleich zum Rheintal etwas kühler und weniger waldbrandgefährdet 
sind. Leider gibt es im Moment keine Aussicht auf Regen, und das lässt in der 
gesamten Region die Waldbrandgefahr ansteigen. Deshalb müssen wir nun ab 
einschließlich Freitag, 10. Juli, alle Feuerstellen in den Wäldern des gesamten 
Kreisgebiets schließen“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die 
Maßnahme. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des 
Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar. 

Nach der letzten Hitzewelle haben sich die Temperaturen zwar wieder 
normalisiert, der Regen fiel allerdings bis auf einige Gewitterzellen spärlich aus. 
Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex ab 10. Juli 
die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche 
Gefahrenstufe beträgt 5. Mit Stufe 4 wird die Waldbrandgefahr bereits als hoch 
eingestuft. Schon kleinste Glutreste oder Funken können trockenes Gras, Laub 
oder Bodenvegetation entzünden und sich bei den derzeitigen Bedingungen 
rasch zu einem Waldbrand entwickeln. Um einem solchen möglichen Waldbrand 
vorzubeugen, sperrt daher die Untere Forstbehörde die Feuerstellen und 
Grillplätze bis auf Weiteres. 

 

Waldbrandgefahr: Darauf sollten Waldbesuchende achten 

Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: 
Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in unseren Wäldern 
besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum 
ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen 
kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie 
Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für 
Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist 
darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen 
abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder 
Laub entzünden. 

Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern 
und die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten. Das Kreisforstamt 
appelliert deshalb an alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und 
Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen. Die vorsätzliche oder 
fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im 
Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. 
Das Kreisforstamt bittet um Verständnis für die Sperrungen und ruft dazu auf, 
entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle 
unter der Notfallnummer 112 zu melden. 

 

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Postanschrift Postfach 10 46 80, 69036 Heidelberg Internet www.rhein-neckar-kreis.de 
Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg Telefon-Zentrale +49 6221 522-0 Social Media: www.rhein-neckar-kreis.de/socialmedia 
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