Grillstellen im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres gesperrt
Nachdem zum 19. Juni bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene
geschlossen werden mussten, weitet das Kreisforstamt als Untere Forstbehörde
diese Schutzmaßnahme nun auf das gesamte Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises
aus. „Wir wollten zunächst noch etwas abwarten in den Regionen des Kreises,
die im Vergleich zum Rheintal etwas kühler und weniger waldbrandgefährdet
sind. Leider gibt es im Moment keine Aussicht auf Regen, und das lässt in der
gesamten Region die Waldbrandgefahr ansteigen. Deshalb müssen wir nun ab
einschließlich Freitag, 10. Juli, alle Feuerstellen in den Wäldern des gesamten
Kreisgebiets schließen“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die
Maßnahme. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des
Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
Nach der letzten Hitzewelle haben sich die Temperaturen zwar wieder
normalisiert, der Regen fiel allerdings bis auf einige Gewitterzellen spärlich aus.
Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex ab 10. Juli
die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche
Gefahrenstufe beträgt 5. Mit Stufe 4 wird die Waldbrandgefahr bereits als hoch
eingestuft. Schon kleinste Glutreste oder Funken können trockenes Gras, Laub
oder Bodenvegetation entzünden und sich bei den derzeitigen Bedingungen
rasch zu einem Waldbrand entwickeln. Um einem solchen möglichen Waldbrand
vorzubeugen, sperrt daher die Untere Forstbehörde die Feuerstellen und
Grillplätze bis auf Weiteres.
Waldbrandgefahr: Darauf sollten Waldbesuchende achten
Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten:
Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in unseren Wäldern
besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum
ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen
kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie
Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für
Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist
darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen
abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder
Laub entzünden.
Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern
und die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten. Das Kreisforstamt
appelliert deshalb an alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und
Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen. Die vorsätzliche oder
fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im
Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt.
Das Kreisforstamt bittet um Verständnis für die Sperrungen und ruft dazu auf,
entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle
unter der Notfallnummer 112 zu melden.
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