Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Hinweis zur Leinenpflicht für Hundebesitzer

Die Gemeinde Malsch weist darauf hin, dass nach § 10 Abs. 3 der polizeilichen Umweltschutzverordnung in der geschlossenen Ortslage auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, im Bereich des Segelflugplatzes und am angrenzenden Brettwald Hunde an die Leine genommen werden müssen.

Die Malscher Jagdpächter machen insbesondere darauf aufmerksam, dass während der Brut- und Setzzeit (März bis Mitte Juli) Jungtiere in Feld und Wald besonders schutzbedürftig sind und die Anwesenheit von freilaufenden Hunden zu erheblichen Störungen des natürlichen Lebensraums führen kann. Um die Tiere und deren Brut- und Setzphasen nicht zu gefährden, ist es daher unerlässlich, Hunde während dieses Zeitraums jederzeit an der Leine zu führen.

Wir bitten alle Hundebesitzer, sich an diese Regelung zu halten, um den Schutz der Tierwelt in diesem Gebiet zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

Bürgermeisteramt Malsch

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