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Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbands Rauenbeg

15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg....

Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung des Gemeindeverwaltungsverbands Rauenbeg

15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Rauenberg

Ausweisung einer Sonderbaufläche in der Stadt Rauenberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Verbandsversammlung hat am 18.11.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungs-verbandes Rauenberg gefasst.

 

Der Entwurf der Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Sonderbaufläche “Baumpflege, Baumsanierung und Landschaftspflege“ auf der Gemarkung Rauenberg.

Die geplante Ausweisung ist der nachfolgend abgebildeten Karte zu entnehmen:

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung ist es, auf dem Gelände der ehemaligen Kelterhalle der Stadt Rauenberg die Ansiedlung eines Betriebes zu ermöglichen, der sich mit der Baumpflege, der Baumsanierung und der Land-schaftspflege, aber auch mit der Produktion energetischer Brennstoffe beschäftigt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslegung statt.

 

Der Entwurf der 15. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes liegt am Sitz des Gemeindeverwaltungs-verbandes Rauenberg, Wieslocher Straße 21, 69231 Rauenberg, während den üblichen Dienststunden in der Zeit vom 16.12.2019 bis 24.01.2020 vor dem Zimmer 2.3 öffentlich aus.

 

Weitere Möglichkeiten der Einsichtnahme bestehen in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden 69254 Malsch, Kirchberg 10, Zimmer 21, kleiner Sitzungssaal und 69242 Mühlhausen, Schulstraße 6, Ratssaal im Dachgeschoss.

 

Zusätzlich sind die Entwurfsunterlagen im Internet unter der Adresse www.rauenberg.de abrufbar.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

 

 

Rauenberg, den 04.12.2019

 

 

 

gez. Peter Seithel

Verbandsvorsitzender

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