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Brandgefahr - Mitteilung des Rhein-Neckar-Kreises

Durch die lang anhaltende Trockenheit und extreme Hitze ist die Waldbrandgefahr in allen Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises stark gestiegen. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) meldet aktuell für den Rhein-Neckar-Kreis die Gefährdungsstufen 3 und 4. Aufgrund der vorhergesagten Hitzewelle zum kommenden Wochenende muss damit gerechnet werden, dass die sich Gefährdungssituation entsprechend weiter verschärft.

Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe ordnet die untere Forstbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hiermit ab einschließlich Donnerstag den 14.07.2022 bis auf Weiteres die Sperrung aller gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätze im Wald nach § 38 Abs. 1 LWaldG mit der Maßgabe an, dass dort kein Feuer angezündet oder unterhalten werden darf. Das Kreisforstamt informiert die Gemeinden, wenn die Sperrung aufgehoben wird.

Im Ausnahmefall darf an einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle oder einem Grillplatz ein Feuer angezündet oder unterhalten werden, wenn die örtliche Feuerwehr eine Brandwache stellt. Dies bedarf der Genehmigung der unteren Forstbehörde.

 

Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis

Tel.: 06221/522-7600                    

 

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