Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bekanntmachung

des Erörterungstermins gemäß § 73 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrens-gesetz – LVwVfG über die zum Rahmenbetriebsplan

Bekanntmachung

 

des Erörterungstermins gemäß § 73 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrens-gesetz – LVwVfG über die zum Rahmenbetriebsplan der Wienerberger GmbH zur Erweiterung des Tontagebaus auf Gemarkung Rettigheim, Gemeinde Mühlhausen in westlicher Richtung auf Gemarkung der Gemeinde Malsch, erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan.

Der Erörterungstermin mit der Antragstellerin, den Behörden, den Betroffenen und Einwendern findet am

 

Dienstag, 9. Januar 2018, 11:00 Uhr,

in der Zehntscheuer,

Kirchberg 1-3, 69254 Malsch

statt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn vorhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg, www.rp-freiburg.de >> „Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau“ >> „Verwaltungsentscheidungen“ zugänglich gemacht.

 

 

Regierungspräsidium Freiburg

Abteilung 9 – Landesamt für Geologie Rohstoffe und Bergbau

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