Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Bekanntmachung

Bekanntmachung

1. Allgemeine Informationen

Nach der Erstellung und dem Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzepts | Malsch 2035 und des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes | Ortsmitte IV hat die Gemeinde Malsch im Oktober 2022 einen Antrag für ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für die Entwicklung der Ortsmitte gestellt, welcher im Frühjahr 2023 positiv beschieden wurde.

Zur Vorbereitung der Sanierung hat die Gemeinde Malsch sogenannte Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) als Entscheidungsgrundlage durchzuführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird. Daher wird eine Eigentümerbefragung gemäß § 138 Abs. 1 BauGB durchgeführt, um die konkrete Mitwirkungsbereitschaft und Modernisierungsplanungen abzufragen und die Bürgerschaft frühzeitig in den Prozess zu integrieren.

Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im zukünftigen Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:

  • Umfassende energetische Modernisierung, Umnutzung und Aktivierung der Bausubstanz von privaten Eigentümern;
  • Neugestaltung und Neuordnung der öffentlichen Erschließungsstraßen und Gebäude;
  • Sicherung der Nahversorgung und Daseinsvorsorge;
  • Neustrukturierung und Umnutzung Alter Sportplatz;
  • Aufwertung des öffentlichen Raums.

Mit der Durchführung der öffentlichen als auch privaten Sanierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der VU und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte IV“ durch Satzung begonnen werden.

 

2. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2023 beschlossen, im aus dem abgebildeten Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, vom Februar 2022 im Maßstab 1:2.500 ersichtlichen Untersuchungsgebiet „Ortsmitte IV“ die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durchzuführen.

Wesentliche Aufgabe der VU ist es die Bestandsaufnahme aus dem erstellten Entwicklungskonzept zu konkretisieren und dabei insbesondere die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer zu erheben, um die Durchführung privater und öffentlicher Maßnahmen bestmöglich zu koordinieren.

Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung. Der Lageplan des Büros Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, in dem das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet parzellenscharf durch eine Umgrenzungslinie dargestellt ist, wurde zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Der Lageplan liegt ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus Malsch, Kirchberg 10, 69254 Malsch, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Malsch, www.malsch-weinort.de eingestellt.

Nach § 138 Abs. 1 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige im Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Eigentümer, die nicht selbst im Gebäude wohnen, werden gebeten, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte auf die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) hinzuweisen.

 

3. Befragung

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sie bei den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zu unterstützen und ihnen die erforderlichen Auskünfte durch das Ausfüllen der übersandten Fragebögen zu erteilen. Die Fragebögen werden voraussichtlich nach den Sommerferien versandt, bzw. verteilt und können auch online ausgefüllt werden.

Sollten Sie Fragen haben, so steht Ihnen das Büro Reschl Stadtentwicklung aus Stuttgart als Sanierungsbetreuer, Frau Götz unter der Telefon-Nr. 0711 / 22 00 41 -19 für Rückfragen zur Verfügung.

 

Malsch, 06.09.2023

Tobias Greulich, Bürgermeister

 

Download Plan Malsch-Ortsmitte IV-Abgrenzung Sanierungstgebiet und Lage in der Gemeinde 2500

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