Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

Menü Bürger

Menü Service

Menü Infos

Menü Kultur

Menü Klima

Menü Weinbau

Sie sind hier: BürgerAktuellesDetailansicht

Pressemitteilung: Förderprogramm - Schutz von geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine vor sexueller Gewalt


PRESSEMITTEILUNG 30.03.2022
Nr. 053/2022


Schutz von geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine vor
sexueller Gewalt / 300.000 Euro für mobile Teams der Fachbera-
tungsstellen


Staatssekretärin Dr. Ute Leidig: „Keine Frau und kein Kind darf
nach der Flucht Opfer von sexueller Gewalt und Übergriffen wer-
den / Teams unter anderem an Bahnhöfen und Erstaufnahmeein-
richtungen im Einsatz“


Um zu verhindern, dass aus der Ukraine geflüchtete Frauen und Kinder Opfer
von sexuellen Übergriffen, Ausbeutung oder gar Menschenhandel werden, sollen
in Baden-Württemberg mehr mobile Beratungsteams zum Einsatz kommen. Da-
für stellt das Land kurzfristig mit einem Förderprogramm rund 300.000 Euro für
die Fachberatungsstellen zur Verfügung.


„Es ist leider bittere Realität, dass die Unsicherheit von ankommenden Frauen
und ihrer Kinder von manchen schamlos ausgenutzt wird“, so Staatssekretärin
Dr. Ute Leidig am Mittwoch (30. März) in Stuttgart. „Wir müssen deshalb alles
dafür tun, dass keine Frau und kein Kind nach der Flucht auch noch Opfer von
sexueller Gewalt und Übergriffen wird. Aus diesem Grund reagieren wir schnell
und weiten die Angebote der Fachberatungsstellen noch einmal deutlich aus.
Mobile Teams sollen unter anderem an Bahnhöfen, in Erstaufnahmeeinrichtun-
gen oder anderen Unterkünften für Geflüchtete im Einsatz sein.“


Mit dem vom Landeskabinett beschlossenen Förderprogramm „Mobile-Teams –
Geflüchtete Frauen“ reagiert das Land auf die neuen Herausforderungen und
den gestiegenen Beratungs- und Informationsbedarf. Es werden unter anderem
mobile Teams der Fachberatungsstellen gefördert, die flexibel und schnell rea-
gieren können. So soll die Beratung für geflüchtete Frauen durch bereits etab-
lierte Strukturen sowie Haupt- und Ehrenamtliche in den Schutzunterkünften ab-
gedeckt werden. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der ambulanten Versor-
gung von gewaltbetroffenen geflüchteten Frauen, Mädchen und Jungen in Ba-
den-Württemberg.


Anträge können ab dem 1. bis zum 15. April 2022 eingereicht werden, sodass
die jeweiligen Projekte bereits am 1. Mai 2022 an den Start gehen können. Die
Unterlagen finden Sie ab Freitag auf der Website des Ministeriums.


Hintergrundinformation


Um den Schutz von gewaltbedrohten und betroffenen Frauen zu verbessern und
aufgrund des steigenden Bedarfs, fördert das Land bereits seit längerem das
Frauenhilfe- und Unterstützungssystem in Baden-Württemberg. So wurden die
Haushaltsmittel im Bereich Gewalt gegen Frauen seit 2017 mehr als versechs-
facht.


Baden-Württemberg verfügt daher über ein breites Netz von 43 Frauen- und Kin-
derschutzhäusern sowie 164 Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuel-
len Gewalt beziehungsweise gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen
Ausbeutung und für Menschen in der Prostitution. Eine Übersicht aller Anlauf-
stellen finden Sie auf der Website des Sozial- und Integrationsministeriums. An-
fragen zu Schutzplätzen können Betroffene direkt an die regional verteilten und
anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser richten.


Auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000
116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym
und kostenlos zu beraten. Auch Gebärdendolmetschen ist problemlos möglich.
Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt
über eine Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstel-
len in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden An-
gebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch
Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind,
aber Unterstützung oder Hilfe zum Thema benötigen.

Ihre Behördennummer