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Öffentliche Bekanntmachung | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söhler Straße 12“

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Download Zeichnerischer Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (im M. 1:500)

Download Zeichnerischer Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (im DIN A3-Format)

Download Vorhabenpläne

Download Schriftliche Festsetzungen

Download Begründung

 

Gemeinde Malsch

Rhein-Neckar-Kreis

 

Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söhler Straße 12“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Söhler Straße 12“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB gefasst, den Entwurf gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB im „beschleunigten Verfahren“. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird verzichtet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:

Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Söhler Straße 12“ werden die für das Grundstück bisher geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlweg“ bzw. die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der Örtlichen Bauvorschriften aufgehoben.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Söhler Straße 12“ werden die bisher rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mühlweg“ für das Flurstück Nr. 7115 geändert.

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, auf dem Grundstück ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten, welches dazu beiträgt, den in der Gemeinde Malsch bestehenden Mangel an Wohnraum zu lindern.

Gleichzeitig sollen die formulierten Festsetzungen gewährleisten, dass sich das Gebäude in die städtebauliche Struktur des Plangebietes und, insbesondere aufgrund der Ortsrandlage, auch in das Landschaftsbild einfügt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung die Möglichkeit eingeräumt, sich über die Ziele, Zwecke und die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, einschließlich der Vorhabenpläne, zu informieren sowie eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt, einschließlich der Vorhabenpläne, in der Zeit vom 26.01.2023 bis 27.02.2023 im Rathaus der Gemeinde 69254 Malsch, Kirchberg 10, öffentlich aus.

Zusätzlich sind die Entwurfs-Unterlagen im Internet unter der Anschrift www.malsch-weinort.de abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich zur Niederschrift gebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben können.

 

Malsch, den 18.01.2023

Tobias Greulich, Bürgermeister

 

 

 

 

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