Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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BERICHT DER LETZEN ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSITZUNG

Bericht vom 19.03.2024

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 19.03.2024

 

Auf der Tagesordnung standen die Vorstellung Ergebnisse der Potentialanalyse für die gemeindeeigenen Liegenschaften, die Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung und der Jahresbericht 2023 der Gemeindebücherei Malsch.

 

Energie

Vorstellung der Ergebnisse der Potentialanalyse für die gemeindeeigenen Liegenschaften

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.01.2023 beschlossen, ein Fachbüro zur Analyse und Begutachtung aller gemeindeeigener Dachfläche zu beauftragen. Die Begutachtung gemeindeeigener Freiflächen wurde zurückgestellt. Der Auftrag wurde an die Firma Sonnige Projekte UG aus Heilbronn vergeben. Nach Abschluss der Begutachtung wurden in der Sitzung die Ergebnisse präsentiert und erläutert. Im Haushalt 2024 der Gemeinde Malsch sind für Photovoltaikanlagen als erste Maßnahme 50.000 € und für 2025 ebenfalls 50.000 € eingeplant. Für die Beurteilung der Statik sind weitere 15.000 € bereitgestellt. Auf Antrag der Fraktion der Grünen wurde einstimmig der Beschlussvorschlag der Verwaltung erweitert. Dieser umfasst nicht nur die Kenntnisnahme der vorgestellten Ergebnisse sondern jetzt auch weiter die Planung und Angebotseinholung für eine PV-Anlage auf dem Rathausdach umgehend zu beginnen mit dem Ziel, die Anlage noch im Jahr 2024 in Betrieb zu nehmen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch stimmt dem erweiterten Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Satzungen

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der Gemeinde Malsch (Verwaltungsgebührensatzung) und Kalkulation der Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Malsch wurde im Jahr 2021 neu gefasst und zum 01.09.2021 geändert. Gemeinden können nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für öffentlichen Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornehmen Gebühren erheben. Soweit spezialgesetzliche Regelungen zur Erhebung von Gebühren bestehen, gehen diese vor. Im Rahmen der Gebührenkalkulation sind die Gebührensätze zu ermitteln. Grundlage für die Kalkulation ist der für die Verwaltungshandlung entstehende Verwaltungsaufwand (Personal-, Sach- und Gemeinkosten). Da sich bei der Gebührenkalkulation in der überwiegenden Zahl der Verwaltungshandlungen die Gebühren nur in geringem Maße erhöhen würden, schlägt die Verwaltung vor, keine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung vorzunehmen.

Ohne Aussprache folgt der Gemeinderat der Gemeinde Malsch einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Gemeindebücherei Malsch

Jahresbericht 2023

Der Bürgermeister erläutert im Detail den von der Leiterin der Gemeindebücherei vorgelegten Jahresbericht 2023. Die Ratsmitglieder zeigten sich erfreut über den Bericht und die steigenden Zahlen bei den Ausleihen. Sie erteilten zum Abschluss Lob und Dank an die Leiterin Helen Kulakow.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch nimmt Kenntnis.

 

Die Bekanntgabe eines gefassten Beschlusses zu einer Personalangelegenheit und Informationen des Bürgermeisters sowie die Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat beenden die öffentliche Sitzung.

 

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