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Zum digitalen Rathaus

Rathausvordrucke

Formularservice der Gemeinde

Egal ob An- oder Ummeldung, Hundesteuer oder Bauantrag – viele Behördengänge lassen sich vorbereiten, ohne dafür ins Rathaus zu kommen. Hier finden Sie alle wichtigen Formulare der Gemeinde Malsch zum Download, direkt zum Ausfüllen und Einreichen.

Anmeldung Meldebehörde

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Personenstandsurkunden

Verkehrsrechtliche Anordnung

Digitale Bauanträge

Das Baurechtsamt / Ortsbauamt informiert

Digitale Bauanträge

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Baurechtsamt-

Ab 1. Januar 2025 müssen Baugenehmigungen vollständig digital beantragt und bearbeitet werden

Über das Virtuelle Bauamt können sämtliche Genehmigungsverfahren sowie entsprechende Verlängerungen, Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen, sowie Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen beantragt werden.

Für die digitale Antragstellung nutzt das Baurechtsamt die Plattform des Landes Baden-Württemberg, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-rhein-neckar-kreis).

Zudem können der Baubeginn angezeigt und Ausnahmen von Veränderungssperren beantragt werden.

Die Bauherren können Anträge selbst, über bevollmächtigte Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten) oder in Zusammenarbeit mit den Entwurfsverfassern stellen. Um einen Antrag stellen zu können, ist eine eindeutige Identifikation erforderlich, die über eine BundID oder ein Elster-Unternehmenskonto erfolgt. Neben der Antragstellung erfolgt auch die Kommunikation mit den Einreichenden, den Städten und Gemeinden sowie sonstigen externen Beteiligten über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg. Nach dem Abschluss des Verfahrens wird die Baugenehmigung digital über das Virtuelle Bauamt zugestellt. Auch die interne Bearbeitung und Archivierung der Baugenehmigungsverfahren erfolgt zukünftig ausschließlich digital.

Zudem wurde die Beteiligung der Fachbehörden des Rhein-Neckar-Kreises digitalisiert, so dass ab dem 1. Januar 2025 alle neuen Baugenehmigungsverfahren komplett papierlos ablaufen werden.

Weitere Informationen unter:

Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg

Hundesteuer

An- & Abmeldung zur Hundesteuer

Sie sind "auf den Hund" gekommen? Dann kommen jetzt einige Pflichten auf Sie zu, denn mit Gassi gehen und füttern alleine ist es nicht abgetan. Hunde sind steuerpflichtige Haustiere und müssen daher angemeldet werden.

Wenn Ihr Hund älter als 3 Monate ist, müssen Sie grundsätzlich für ihn Hundesteuer bezahlen.

Erfüllt Ihr Hund eine Aufgabe im Bereich Personenschutz, Personenhilfe, Personenrettung oder dient Ihr Hund ausschließlich zur Einnahmeerziehlung, kann eine Ermäßigung bzw. Befreiung von der Hundesteuer erfolgen – zum Beispiel bei Blindenhunden, Wachhunden. In solchen Fällen müssen Sie dem jeweiligen Antrag Ihren Schwerbehindertenausweis bzw. sonstige Nachweise beilegen.

Wird die Steuer erstmalig festgesetzt, ist sie einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Wenn die festgesetzte Steuer erstmalig bezahlt ist, erhält der Hundehalter eine Steuermarke.

Bei Verlust der Marke kann eine Ersatzmarke ausgehändigt werden.

Was Sie bei einem Hund sonst noch alles beachten müssen, ist in der Hundesteuersatzung nachzulesen. Hier sind die wichtigsten Punkte daraus aufgeführt.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Bender jederzeit gerne zur Verfügung.

Telefonnummer: 07253 9252-27
Faxnummer: 07253 9252-40
E-Mail an Frau Bender

Jahresbeitrag 

  • 1. Hund Euro 80,- 
  • 2. Hund Euro 160,- 

Bitte senden Sie das Formular im Original oder per Email an das Rathaus.

Download Formular Hundesteuer An- und Abmeldung (PDF-Dokument, 33,30 KB, 03.07.2025)

Abbuchung

EINZUGSERMÄCHTIGUNG für die Gemeindekasse Malsch

Viele haben sich sicher schon einmal über eine Zahlungserinnerung der Gemeindekasse geärgert. Um sich diesen Ärger zu ersparen, git es ein einfaches Mittel:

Erteilen Sie uns einen Abbuchungsauftrag!

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer kompletten Adresse und wir schicken Ihnen das entsprechende Formular per Post zu.
  • Jeder, der ein Girokonto bei einer Bank unterhält, kann sich so den lästigen Gang zur Bank ersparen und trägt zudem zur Verwaltungsvereinfachung bei.
  • Die Abbuchungsermächtigung ist jederzeit widerrufbar. Die Beträge werden zu den jeweiligen Fälligkeitstagen von Ihrem Konto abgebucht.

Wenn Sie weitere Auskünfte wünsche, rufen Sie bei uns an oder kommen Sie vorbei.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Bender jederzeit gerne zur Verfügung.

Telefonnummer: 07253 9252-27
Faxnummer: 07253 9252-40
E-Mail an Frau Bender

Das Formular ist mit Originalunterschrift abzugeben.

Download Formular Sepa-Lastschrift (PDF-Dokument, 30,00 KB, 03.07.2025)

Gewerbe An- & Abmeldung

Mit den untenstehenden Formularen können Sie Ihr Gewerbe an- bzw. abmelden.

  • Bitte senden Sie uns die An-/Abmeldung per E-Mail oder bringen diese bei Ihrem Besuch im Rathaus mit.
  • Die An- und Abmeldung eines Gewerbes kostet 20,00 Euro.

Download

Formuar Gewerbe-Anmeldung (PDF-Dokument, 93,80 KB, 03.07.2025)

Formular Gewerbe-Abmeldung (PDF-Dokument, 475,45 KB, 03.07.2025)

Formular Gewerbe-Ummeldung (PDF-Dokument, 555,57 KB, 03.07.2025)

Registrierungbeschreibung nach Anmeldung (PDF-Dokument, 1,65 MB, 03.07.2025)

Zustimmungserklärung bei Ausweis-/Passanträgen von Minderjährigen

Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- bzw. Passanträgen von Minderjährigen.

Zustimmungserklärung (PDF-Dokument, 66,09 KB, 27.07.2026)

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