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Zum digitalen Rathaus

Konzeption

Leitlinien & Ziele des Kinder- & Jugendforums Malsch

Hintergrund/Vorgeschichte  

Mit Antrag vom 20. September 2016 haben 20 Jugendliche die Einrichtung eines Jugendgemeinderates in der Gemeinde Malsch beantragt. Nach einem Gespräch mit den Vertretern der Jugendlichen sowie Vertretern des Gemeinderats und der Verwaltung am 29. November 2016 hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung  am 21. Dezember 2016 für die Bildung eines offenen Kinder- und Jugendforums (KiJuFo) ausgesprochen um allen Kindern und Jugendlichen in Malsch eine Teilnahme zu ermöglichen.

Rechtliche Grundlagen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz fordert die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen  für sie betreffenden Belangen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird insbesondere in § 41a der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg  geregelt.

Begriffsdefinition „Kinder- und Jugendforum“

Bisher gibt es keine einheitliche Definition der verschiedenen Formen von Jugendbeteiligung.

Der in dieser Konzeption verwendete Begriff eines „Kinder- und Jugendforums (KiJuFo)“, bezeichnet eine institutionalisierte Form kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung. Es zeichnet sich durch regelmäßige Treffen und verschiedene Projekte aus. Die Teilnahme steht allen Interessierten bis zum Alter von 21 Jahren offen.

Es findet keine ordentliche Wahl der Mitglieder statt, da es eine offene Einrichtung der Gemeinde ist. Das Gesamtforum wählt jedoch die Forumsleitung, so dass deren demokratische Legitimierung gegeben ist.

Wer kann mitmachen?

Beim KiJuFo können sich alle Kinder- und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 21 Jahren beteiligen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Malsch haben. Entsprechend der Themen und Interessensschwerpunkte können auch bei Bedarf verschiedene  Projektgruppen gebildet werden.

Organisation

Die Kinder und Jugendlichen halten die Sitzungen des KiJuFo selbst ab, ein Vertreter der Gemeindeverwaltung ist immer anwesend. Die Forumssitzungen sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Gesamtorganisation wird von der Verwaltung unterstützt.

Die Kinder und Jugendlichen wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher, einen Stellvertreter und einen Protokollführer für die Dauer von einem Jahr aus Ihren Reihen.  

Alle Beteiligten des Kinder- und Jugendforums, die regelmäßig an den Treffen teilnehmen, (mindestens dreimal in Folge) können gewählt werden. Wählen dürfen alle Anwesenden des Kinder- und Jugendforums. Bei der Wahl müssen mindestens 7 wählbare Mitglieder anwesend sein. Die Wahl findet geheim statt und jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.

Aufgaben des KiJuFo

Grundsätzliche Aufgabe des Kinder- und Jugendforums ist die Vertretung aller Malscher Kinder und Jugendlichen und wirkt als Vertretung  in allen die Kinder und Jugend betreffenden Angelegenheiten mit.

Das Forum kann auch Entwürfe in den Gemeinderat als Anregung oder zu Abstimmung einbringen, das heißt die Vertreter des KiJuFo haben wenn gewünscht ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat um erfolgreich am politischen Leben der Gemeinde Malsch partizipieren zu können.  

Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat

Die Gemeinderäte der Gemeinde Malsch bringen sich, auf Wunsch,  mit ihrem Fachwissen in die Diskussion mit ein. Wichtig hierbei ist, dass sie unterstützend tätig sind. Die Ideen und Lösungen sollen von den  Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden. Die Aufgabe des Gemeinderats ist es, die  Kinder und Jugendlichen bei realistischen Ideen zu unterstützen.

Rahmenbedingungen

Das KiJuFo bekommt die Möglichkeit dem Gemeinderat ihre Beschlüsse und Beratungen vorzustellen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen können Mittel für einzelne Projekte, die rechtzeitig angemeldet werden müssen,  beantragt werden.

Räumlichkeiten

Dem Kinder- und Jugendforum steht für die regelmäßigen Sitzungen der kleine Sitzungssaal im Rathaus zur Verfügung. Wenn nötig, stellt die Verwaltung nach vorheriger Absprache dem Kinder- und Jugendforum auch größere Räumlichkeiten zur Verfügung.

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