Malsch, Wein- und Wallfahrtsort im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg

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Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Gemeinde Malsch (Rhein-Neckar-Kreis) zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegerkrankung COVID-19 zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26.10.2020.

Hiermit wird die Allgemeinverfügung der Gemeinde Malsch (Rhein-Neckar-Kreis) zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegerkrankung COVID-19 zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26.10.2020 aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem Tag, der auf ihre ortsübliche Bekanntmachung folgt, als bekanntgegeben.

Begründung:

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 02.11.2020 entfallen viele Einzelverordnungen. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten weiterhin.

 

Malsch, 02.11.2020

Sibylle Würfel

Bürgermeisterin

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