Hiermit wird die Allgemeinverfügung der Gemeinde Malsch (Rhein-Neckar-Kreis) zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Atemwegerkrankung COVID-19 zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26.10.2020 aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung gilt an dem Tag, der auf ihre ortsübliche Bekanntmachung folgt, als bekanntgegeben.
Begründung:
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 02.11.2020 entfallen viele Einzelverordnungen. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten weiterhin.
Malsch, 02.11.2020
Sibylle Würfel
Bürgermeisterin