PROTOKOLL der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung
Aus der Arbeit des Gemeinderates
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Bericht über die Ratssitzung am 06.03.2012
Zwanzig Zuhörerinnen und Zuhörer, darunter den Berichterstatter der Rhein-Neckar-Zeitung, Herrn Lerche, begrüßte Bürgermeister Werner Knopf zu Beginn der letzten Ratssitzung.
In der die Ratssitzung eröffnenden Bürgerfragestunde wurde darauf hingewiesen, dass auf der „Malscher Seite“ der P+R Anlage schon seit längerer Zeit ein blauer, nicht zugelassener Klein-Bus einen Parkplatz blockiere. Bürgermeister Knopf sicherte zu, dass dieser entfernt wird.
Sodann wandte sich der Gemeinderat dem Antrag der Flugsportgemeinschaft Letzenberg e.V. vom 31.05.2011 zu, der die Neuordnung der Genehmigung zum Betrieb des Segelfluggeländes für selbststartende Motorsegler und Schleppflugzeuge beinhaltete.
Nichts materielles Neues, so Bürgermeister Knopf, beinhalte dieser Antrag. Sondern lediglich formale Neuerungen.
In der Ursprungsgenehmigung vom Mai 1985 wurden insgesamt 5 Motorsegler zum Starten und Landen auf dem Segelflugplatz in Malsch zugelassen. Diese Zulassung war jedoch auf bestimmte, durch amtliche Kennzeichen identifizierbare Motorsegler beschränkt. Wurde ein Motorsegler „ausgewechselt“, musste jedes Mal ein Antrag und eine behördliche Genehmigung für einen Neuen mit Kostenfolge erteilt werden. Hierzu vertritt das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde die Auffassung, dass dieser administrative Vorgang die Vereinstätigkeit unnötig und auch finanziell belastend behindere. Eine Dauergenehmigung, auch im Gesetz neuerdings so vorgesehen, könne dieses Problem lösen. Die Verwaltung habe hiergegen keine Einwände, so Bürgermeister Knopf. Allerdings mit der Maßgabe, dass ihr die Kennzeichen der Flugzeuge jeweils zu Beginn eines Jahres mitzuteilen sind, damit im Beschwerdefalle eine Kontrolle möglich sei.
Ähnlich verhalte es sich mit den Schleppstarts. Auch diese sind bereits grundsätzlich in der Flugplatzgenehmigung enthalten. Allerdings zeitlich befristet und müssen alle 5 Jahre kostenpflichtig „erneuert“ werden. Deswegen empfehle das Regierungspräsidiumspräsidium eine Dauergenehmigung zu erteilen unter Berücksichtigung der bislang von der Gemeinde verlangten Restriktionen. Diese sind wie folgt:
1. Die Gesamtzahl der jährlichen Flugzeugschleppstarts wird auf max. 120 begrenzt. Pro Monat dürfen höchstens bis zu 30 Schleppstarts durchgeführt werden, wobei werktags höchstens 12 und sonn- feiertags höchstens 8 Flugzeugschleppflüge erfolgen dürfen. Zwischen 12.30 und 14.00 Uhr, sowie vor 8.00 Uhr und nach 17.00 Uhr Ortszeit (18.00 Uhr während der Sommerzeit), dürfen keine Flugzeugschleppflüge durchgeführt werden.
2. Im Rahmen eines zweiwöchigen Fluglagers dürfen an Werktagen zusätzlich 8 Schlepps pro Tag in der Zeit von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr durchgeführt werden. Das zweiwöchige Fluglager kann auch auf zweimal eine Woche aufgeteilt werden.
3. Diese Erlaubnis steht unter dem Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufs, der dann erfolgen kann, wenn die vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten werden.
Auch hier schlage die Verwaltung vor, diese Verwaltungsvereinfachung zu billigen. Der Gemeinderat sah dies genau so und beschloss einstimmig den Anträgen zuzustimmen unter der ergänzenden Maßnahme, dass Wechsel von Motorseglern innerhalb des Jahres der Gemeindeverwaltung sofort anzuzeigen sind(Vorschlag GR Hans-Peter Haußmann).
Zuvor drückte der Genannte für die FWV-Fraktion aus, dass der Antrag der Flugsportgemeinschaft zum einen der Rechtssicherheit des Betriebes des Segelflugplatzes und zum anderen „Bürokratieabbau“ diene.
Ganz wichtig sei in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass mit der Neuordnung der Genehmigung keine Erweiterung des Flugbetriebs verbunden sei. Damit können für die Bürger von Malsch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen entstehen. Den Anträgen der Flugsportgemeinschaft werde zugestimmt.
Dies sah GR Markus Hill genau so, als er die Meinung der CDU-Fraktion zum Antrag bekannt gab. Die Ursprungs-Genehmigung für das Segelfluggelände solle den geänderten gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Bislang praktizierter Formalismus werde abgebaut mit der erfreulichen Folge, dass der Verein Verwaltungskosten sparen könne. Die Gemeinde Malsch profitieren vom Segelflugbetrieb, der viele Besucher nach Malsch ziehe. Die Schleppstarts seien notwendig, um den Flugschein zu erlangen und erhalten. Den Segelfliegern müsse man dafür danken und Ihnen „Hals- und Beinbruch“ im positiven Sinne wünschen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit der Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten.
Die Gemeinde verfügt seit dem 01.01.2002 über eine sogenannte Umweltschutzverordnung. Eine Neufassung steht aufgrund der stattgefundenen gesetzlichen Änderungen an. Deswegen hat die Verwaltung dem Gemeinderat eine Neufassung unterbreitet, die auf einer Musterverordnung des Gemeindetages Baden-Württemberg basiert.
Neu aufgenommen wurde das Verbot des Aufstellens von Wohnwagen und Zelten außerhalb von Campingplätzen auf der Gemarkung. Das bislang verankerte Verbot des Trinkens von alkoholischen Getränken in öffentlichen Grün- und Parkanlagen wurde ersatzlos gestrichen, da das Polizeigesetz derzeit keine entsprechenden Ermächtigungen vorsieht. Hier ist jedoch einiges im Fluss. Unter Umständen kann diese sinnvolle Regelung wieder später aufgenommen werden.
Übernommen wurden die bisherigen Regelungen für Kinderspielplätze und deren Benutzung in der Zeit von 8.00 – 19.00 Uhr bzw. 8.00 – 20.00 Uhr während der Sommerzeit. Beibehalten wurden auch die zusätzlichen Ordnungsvorschriften, was die Lärmbelästigung von Motorfahrzeugen auf privaten Grundstücken anbelangt. Weiter gelten soll auch die Anleinpflicht für Hunde im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Malscher Aue (Segelfluggelände).
Zusammengefasst könne festgestellt werden, dass die Neufassung der Umweltschutzverordnung nicht viel Neues bringe, außer dass die Vorschriften auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht wurden.
In der anschließenden Ansprache wurde auf Hinweis der GR Konrad Fleckenstein, Hans-Peter Haußmann und Robert Krippl darüber diskutiert, ob der Spielbetrieb auf dem Bolzplatz bei der Reblandhalle bzw. die Ausübung des Boule-Sportes in diesem Bereich ebenfalls um 20.00 Uhr enden müsse, wie dies generell der Verwaltungsvorschlag für Sport- und Spielplätze vorsehe.
GR Konrad Fleckenstein unterbreitete dazu den Vorschlag:
„Dies gilt nicht für den zugelassenen Spiel- und Trainingsbetrieb auf den Sportstätten bei der Reblandhalle, der um 22,00 Uhr enden muss“.
Sodann brachte der Genannte für die FWV zum Ausdruck, dass die Neufassung der Polizeiverordnung tatsächlich nicht viel Neues beinhalte. Dennoch stelle sie für die Verwaltung eine Arbeitshilfe dar, um Probleme beseitigen zu können. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung, die es den Boule-Freunden erlaube, den Vereinsport bis 22.00 Uhr auszuüben, könne der Verein leben.
GR Robert Krippl meinte für die CDU sprechend, dass der Verordnungsvorschlag der Verwaltung auf einem Musterentwurf des Gemeindetages Baden-Württemberg basiere, den örtlichen Verhältnissen angepasst. Die Verwaltung konnte mit der bisherigen Verordnung arbeiten, hieran werde sich auch zukünftig nichts ändern. Das neu aufgenommene Verbot von Zelten und Campen im Außenbereich sei sinnvoll. Damit die Verwaltung rechtssicher arbeiten könne, brauche sie eine entsprechende Verordnung. Der Geltungsbereich der Leinenpflicht für Hunde im Umfeld des Segelflugplatzes müsse aber demjenigen der bisherigen Verordnung angepasst werden.
In der anschließenden Aussprache beschloss der Gemeinderat einstimmig die Annahme der vorgestellten Polizeiverordnung unter Berücksichtigung der Ergänzung, was den Spielbetrieb bei der Reblandhalle und den Geltungsbereich der Anleinpflicht für Hunde im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Malscher Aue anbelange.
Sodann gab der Bürgermeister bekannt, dass die Motorradfreunde Malsch e.V. auf der Suche nach einem neuen Domizil sind. Die Verwaltung unterstütze diese Suche, da abzusehen ist, dass das bisherige Vereinsheim in der Alten Poststrasse über kurz oder lang einer baulichen Neuordnung weichen müsse.
Sodann genehmigte der Gemeinderat einstimmig die Sitzungsprotokolle über die Ratssitzung am 24.01.2012.
Anschließend gab der Bürgermeister die in nichtöffentlicher Sitzung am 24.01.2012 gefassten GR-Beschlüsse der anwesenden Öffentlichkeit bekannt, soweit dies nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung zulässig war.
Unter dem TOP Verschiedenes konnte der Bürgermeister zunächst berichten, dass die Erfolgsstory der Gemeindebücherei Malsch sich auch im Jahre 2011 fortgesetzt habe.
So wurden 43 neue Leserausweise beantragt und die Gesamtzahl auf 1861 erhöht. Die Entleihungen bewegten sich im Berichtsjahr auf dem Level des vergangenen Jahres. Insgesamt war die Bücherei an 128 Tagen oder 433 Stunden geöffnet. 8 Veranstaltungen mit insgesamt 394 Teilnehmern konnten durchgeführt werden.
Mit Fug und Recht, so Bürgermeister Knopf, müsse festgestellt werden, dass die Gemeindebibliothek ausgezeichnet von der Bibliothekarin Iris Laier geleitet werde und ein Schmuckstück der Gemeinde sei.
Dies bestätigte GR Andrea Schäffner für die FWV sprechend. Alle Jahre wieder könne der Gemeinderat erfreut den Jahresbericht zur Kenntnis nehmen und dies seit 20 Jahren. Die Akzeptanz der Bücherei sei ungebrochen gut. Ein großer Zulauf könne festgestellt werden. Vielleicht sei es auch möglich, eine Aktion Ferienspaß in der Bibliothek abzuhalten. Frau Laier führe die Bücherei umsichtig. Zahlreiche Rahmenveranstaltung bedeuten eine zusätzliche Aufwertung. Sie wünsche sich, dass die Bücherei weiterhin erfolgreich arbeiten könne.
GR Robert Krippl meinte, dass es mehr als erfreulich sei, dass die Bücherei so gut angenommen werde. Sichere Lesekompetenz bei den Kindern unterstütze nachhaltig die schulische Ausbildung. Die Erfolgsstory der Bücherei werde fortgesetzt. Die CDU nehme den Jahresbericht erfreut zur Kenntnis.
Sodann bestätigte der Gemeinderat einstimmig die Eilentscheidung der Verwaltung, die eine Beauftragung der Fa. Hettinger aus Wiesloch mit den elektrotechnischen Arbeiten für die Sanierung des Schulschwimmbades beinhaltete. Dieses Unternehmen habe auch in der Reblandhalle gearbeitet.
Bei der beschränkten Ausschreibung wurden 2 Angebote abgegeben. Das eine lautete über rd. 38.000,-- €. Dasjenige der Fa. Hettinger schloss mit einem Angebotspreis von rd. 30.900,00 € ab. In der Ausschreibung waren neue Lampen für das Schwimmbad enthalten, die inklusive der erforderlichen Zuleitungen einen Auftragswert von rd. 14.000,00 € beinhalten. Da die bisherige Schwimmbadbeleuchtung erst im Jahre 2000 angeschafft wurde und noch als zeitgemäß hinsichtlich ihrer Ausleuchtung angesehen werden kann, war die Verwaltung der Meinung, diese nicht auszuwechseln. Damit können diese Ausgaben eingespart werden. Der vorläufige Auftragswert beläuft sich auf rd. 17.000,00 € und liegt damit rd. 7.000,-- € über der Kostenschätzung des Büro Reiß. Insgesamt wird jedoch der Kostenrahmen von rd. 621.000,00 € durch diese Vergabe nach heutigem Stand nicht überschritten.
Sodann informierte der Bürgermeister noch darüber, dass die Verwaltung am 24.01.2012 ein Gespräch mit den Winzern geführt habe, was die Spritzwasserversorgung anbelange. In diesem Gespräch wurde von den Winzern die Auffassung vertreten, dass einige Zapfstellen wegfallen können. Auch habe ein Winzer angeboten, eine gebrauchte Druckwassererhöhungspumpe aus seinem Bestand zur Verfügung zu stellen. Eine diesbezügliche Überprüfung durch den Zweckverband Wasserversorgung Letzenberggruppe bzw. das beauftragte Ingenieurbüro habe jedoch ergeben, dass bei Verwendung dieser Pumpe nur noch eine Zapfstelle betrieben werden könne bei Kosten von rd. 13.000,00 €. Bei Verwendung einer neuen Pumpe entstünden Kosten von rd. 15.000,00 € mit dem Vorteil, dass die Verwendung der bisherigen Zapfstellen möglich sei. Im Rahmen der Beratungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung lediglich 70 ha Weinbergsfläche zur Weinbergsabgabe veranlage. Insgesamt jedoch würden 110 ha Rebfläche bewirtschaftet. Durch Veranlagung der kompletten Bewirtschaftungsfläche sei die von der Verwaltung erwogene Erhöhung der Rebschutzabgabe nicht notwendig. Damit die Spritzwasserversorgung möglichst bald wieder genutzt werden können, bat der Bürgermeister den Gemeinderat, die Anschaffung einer neuen Druckwassererhöhungspumpe mit einem Aufwand von 15.000.-- € zu billigen. Nach Zurückstellung von Bedenken (Gemeinderat Robert Krippl) stimmte der Gemeinderat diesem Vorschlag einstimmig zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Kreis der Abgabepflichtigen für die Weinbauabgabe gemäß dem tatsächlichen Bewirtschaftungsstand zu veranlagen.
Wünsche und Anregungen des Gemeinderates beschlossen sodann gegen 19.30 Uhr den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung, wobei die Klammerzusätze die sofort ergangene Entscheidung des Gemeinderates bzw. die Antwort der Verwaltung darstellen:
- Die Verkehrssituation in der Hauptstraße wird immer unerträglicher. Links und rechts werde geparkt, ein Durchkommen ohne Probleme sei nicht mehr möglich (Der reibungslose Verkehrsfluss sei die eine Sache, die andere diejenige, dass hierdurch auch das Rasen gefördert werde. Die Verwaltung wird die Verkehrsbehörde um eine Verkehrsschau bitten, in welcher die geschilderten Probleme besprochen werden können. Vielleicht sei auch ein versetztes, wechselseitiges Parkverbot dazu geeignet, Abhilfe zu schaffen)
- Wie weit sind die Erhebungen hinsichtlich der gesplitteten Abwassergebühr gediehen? (Das beauftragte Büro arbeite daran. Nach Möglichkeit soll noch vor der Sommerpause, auf jeden Fall spätestens im Herbst 2012, eine Bürgerversammlung zu diesem Thema und anschließend die Verteilung der Fragebogen an die Abgabepflichtigen erfolgen)
- In der Gemeinderundschau werden die Geburtstage der Bürger veröffentlicht, jedoch ohne Anschriften. Könne dieser Zusatz nicht erfolgen, um Gratulanten die „Identifizierung“ zu erleichtern? (Aus Sicherheitsaspekten wurden die Zusatzangaben weggelassen. Der Gemeinderat war mehrheitlich der Auffassung, dass es hierbei bleiben soll)