HUNDESTEUERPFLICHT
Die Eigentümer und Besitzer von Hunden werden daraufaufmerksam gemacht, dass nach der Satzung über dieErhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Malsch vom29.10.1996 jeder über drei Monate alte Hund uach währenddes Jahres bei der Gemeinde angemeldet werden muss.Die Anmeldung entfällt nur für diejenigen Hunde, für diedie Gemeindekasse bereits einen Steuerbescheid erlassenhat. Für jeden neu angemeldeten Hund wird eine Hunde-steuermarke ausgegeben.Anträge auf Steuerermäßigung für Hunde mit Vielseitigkeits-prüfung sind bei der Gemeinde einzureichen.Wir bitten zu beachten, dass die Unterlassung der Anmeldungnach § 5 KAG eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einerGeldbuße geahndet werden muss.Die Anmeldung kann persönlich bei der Gemeindekasse im Rathaus –Zimmer 17– , schriftlich oder auch online (siehe Bürger-Info, Formularservice) vorgenommen werden.