GRUNDBUCHEINSICHT/-AUSKUNFT
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Grundbucheinsicht oder eine Grundbuchauskunft erhalten. Ein berechtigtes Interesse hat zunächst derjenige, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht, mag er als Berechtigter eingetragen sein oder nicht. Zu diesem Personenkreis gehören:
• der/die Grundstückseigentümer
• der/die Wohnungseigentümer
• der/die Erbbauberechtigten
• eingetragene oder einzutragende Berechtigte eines Rechts
Auch ein tatsächliches Interesse, insbesondere wirtschaftliches Interesse kann genügen.
Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem:
• die Grundstücksangrenzer (Auskunft über den Eigentümer)
• der Kreditgeber des Eigentümers, wenn der Kredit im Grundbuch abgesichert werden soll
• der Gläubiger einer gegen den Grundstückseigentümer durchsetzbaren Forderung, welcher aufgrund eines Vollstreckungstitels die Zwangsversteigerung in das Grundstück/Wohnungs bzw. Teileigentum oder Erbbauchrecht betreiben möchte.
Das berechtigte Interesse ist darzulegen. Im allgemeinen läßt sich sagen: Darlegen ist das Vorbringen von Tatsachen in der Weise, daß das Grundbuchamt von der Verfolgung berechtigter Interessen überzeugt ist. Im Einzelfall kann bei begründeten Bedenken Glaubhaftmachung oder Nachweis des Interesses verlangt werden. Die Darlegung erübrigt sich, wenn der Eigentümer oder der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts der Einsichtnahme zustimmt oder den Betreffenden schriftlich bevollmächtigt.
Grundbucheinsicht wird gewährt bzw. Grundbuchauskunft wird erteilt:
• durch Einsichtnahme in die Grundakten beim Grundbuchamt
• telefonisch, wenn das berechtigte Interesse und die Identität des Auskunftsersuchenden nachgewiesen werden kann (Tel. 07253/9252-14)
• schriflich, nur aber über den Grundstücksabschrieb (Flurstücknummer, Größe, Lage, Nutzungsart) und die Angaben des Eigentümers, Wohnungseigentümers bzw. Erbbauberechtigten
• per E-Mail: birgit.metzger@malsch-weinort.de
• online mit dem untenstehenden Formular
Die Grundbucheinsicht und die Erteilung von Auskünften ist kostenfrei.
Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Metzger:
Tel.: 07253/9252-14 oder
Fax: 07253/9252-40 oder
E-Mail: birgit.metzger@malsch-weinort.de