GRUNDBUCHABSCHRIFTEN

Das Recht auf Grundbucheinsicht schließt die Befugnis des Berechtigten ein, sich selbst Abschriften aus dem Grundbuch oder den Grundakten zu fertigen. Für alle weiteren Informationen, informieren Sie sich beim Thema Grundbucheinsicht/Grundbuchauskunft.

Es werden einfache oder beglaubigte Abschriften erteilt.
Abschriften aus dem Grundbuch oder den Grundakten können angefordert werden:
• persönlich, beim Grundbuchamt
• telefonisch (Tel.: 07253-9252-14)
• schriftlich (unter Darlegung des berechtigten Interesses)
• per E-Mail: birgit.metzger@malsch-weinort.de
• online mit dem untenstehenden Formular

Und soviel kostet eine Grundbuchabschrift:

Art der Abschrift Preis
unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchs Eur 10,–/Grundbuch
beglaubigte Abschrift des Grundbuchs Eur 18,–/Grundbuch
unbeglaubigte Abschriften von Urkunden Eur 1,–/Seite
beglaubigte Abschriften von Urkunden Eur 1,–/Seite für Schreibauslagen plus
Eur 1,–/Seite für die Beglaubigung
(mindestens Eur 10,–)

Die Kosten
• werden in Rechnung gestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Metzger:
Tel.: 07253/9252-14 oder
Fax: 07253/9252-40 oder
E-Mail: birgit.metzger@malsch-weinort.de

Angaben zu Ihrer Person

   

Ihre E-Mail-Adresse:

Name des Hauseigentümers*:

Vorname des Hauseigentümers*:

Straße*:

Postleitzahl*:

Ort*:

Telefon*:


Bitte übersenden Sie mir/uns

Grundbuchabschrift:

unbeglaubigt

beglaubigt

Abschrift der Urkunde:

unbeglaubigt

beglaubigt

anderes

von/dem im Grundbuch von Malsch

Blatt/Nr. in Abteilung: unter lfd. Nr. eingetragenen Rechts


Sonstige Angaben:

Gemarkung:

Flurstück-Nr.:

Lage des Objekts:

Eigentümer:

Darlegung des berechtigten Interesses:

Sonstiges Interesse:


*Diese Felder müssen ausgefüllt werden.