GRUNDBUCHABSCHRIFTEN
Das Recht auf Grundbucheinsicht schließt die Befugnis des Berechtigten ein, sich selbst Abschriften aus dem Grundbuch oder den Grundakten zu fertigen. Für alle weiteren Informationen, informieren Sie sich beim Thema Grundbucheinsicht/Grundbuchauskunft.
Es werden einfache oder beglaubigte Abschriften erteilt.
Abschriften aus dem Grundbuch oder den Grundakten können angefordert werden:
• persönlich, beim Grundbuchamt
• telefonisch (Tel.: 07253-9252-14)
• schriftlich (unter Darlegung des berechtigten Interesses)
• per E-Mail: birgit.metzger@malsch-weinort.de
• online mit dem untenstehenden Formular
Und soviel kostet eine Grundbuchabschrift:
| Art der Abschrift | Preis |
| unbeglaubigte Abschrift des Grundbuchs | Eur 10,–/Grundbuch |
| beglaubigte Abschrift des Grundbuchs | Eur 18,–/Grundbuch |
| unbeglaubigte Abschriften von Urkunden | Eur 1,–/Seite |
| beglaubigte Abschriften von Urkunden | Eur 1,–/Seite für Schreibauslagen plus Eur 1,–/Seite für die Beglaubigung (mindestens Eur 10,–) |
Die Kosten
• werden in Rechnung gestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Metzger:
Tel.: 07253/9252-14 oder
Fax: 07253/9252-40 oder
E-Mail: birgit.metzger@malsch-weinort.de